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Originally Posted by TranX1337
vom gesetzgeber her ist das so geregelt, du bist nicht dazu verpflichtet, es zurück zu schicken, aber wenn du es einfach behalten willst, und auch wirst, gehst du einen "kaufvertrag" ein, und musst somit auch, wenn nicht bestellt, die ware bezahlen..
ist u.a eine masche von betrügern, das z.B. ein buch etc oder sonst was im briefkasten liegt, gesendet wird, etc. möchte nicht weiter drauf eingehen =)
also melde es lieber  lg.
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Es gibt keine stillschweigenden Kaufverträge
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