Ein typischer Markenname ist nicht durch Urheberrecht geschützt, sondern muss markenrechtlich geschützt werden. Um einen Markennamen zu schützen, muss mit dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kooperiert werden; hier kann ein Name gegen einen gewissen Betrag, der letztendlich vom Schutzumfang abhängt, rechtlich eingetragen werden und ist demnach gegen Verstöße gewappnet. Du hast richtig erkannt, dass man einen Markennamen für gewisse Branchen/Dienstleistungsbereiche schützt und nicht direkt für die Gesamtheit des Markts et cetera. Wenn der Markenname Nike beispielsweise nur in den Bereichen der Textilwirtschaft geschützt wäre, könnte man theoretisch ein Automobilunternehmen mit dem Namen Nike eröffnen - und muss theoretisch (!) keine Furcht vor Briefen von der Nike-Armee mit Anzügen haben.
Wenn du einen Markennamen schützen möchtest, musst du also die Branchenabgrenzungen, welche durch Nizza-Klassifikationen definiert werden, finden, die deinen Plänen entsprechen. Das hast du richtig erkannt, allerdings geht es
nicht darum, den Ort der Nutzung des Namens zu schützen/sichern. Adidas, BMW et cetera haben ihre Markennamen nicht "für Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat und so weiter" geschützt. Bei den Nizza-Klassen musst du nach den Dienstleistungsbereichen suchen, die auf dein Unternehmen zutreffen, nochmal:
nicht (!) nach dem Ort, wo der Name veröffentlicht werden beziehungsweise benutzt werden soll. Welche Klassen für dich in Frage kommen, hängt also von deiner Idee, deinem Unternehmen, deinen Plänen ab. Wenn du ein Textilunternehmen auf die Beine stellen möchtest, musst du dich um Textilbranchen kümmern. Du kannst deinen Namen nicht direkt für Social Media-Netzwerke sichern. Dort sind sie theoretisch (!) automatisch geschützt, allerdings haben Facebook, Twitter und Co. ihren Sitz nicht in der BRD. Natürlich sind Schutzrechte im heutigen Zeitalter fast global gültig, weil Verträge et cetera geschlossen wurden, allerdings stellen international agierende Online-Netzwerke da eine Art Grauzone dar. Wenn du einen Markennamen beim DPMA geschützt hast, aber der Name bei Instagram vergeben ist, musst du dich natürlich mit dem Anbieter/Betreiber in Kontakt setzen oder es direkt beim Account-Besitzer versuchen. Wenn der Besitzer des Accounts allerdings ebenfalls einen Markenschutz auf den Namen hat, hast du in der Regel Pech. Sprich: Wenn Fritz Hansen ein Textilunternehmen mit dem Namen "ABC123" besitzt, einen Instagram-Account mit dem Namen "ABC123" besitzt und diesen Namen im Bereich der Textilbranche geschützt hat, dein Unternehmen ebenfalls diesen Namen trägt, du ihn auch beispielsweise im Bereich der Automobilindustrie geschützt hast - dann bist du einfach zu spät.
Für dich wichtig ist nun: Mach dir klar, in welchem Bereich dein Unternehmen wirtschaftlich beziehungsweise bezogen auf Dienstleistungen agiert. Daraus schlussfolgerst du, welche Nizza-Klassen für dich relevant sind. Welche das zum Beispiel sein könnten, kannst du mit einem nützlichen Tipp herausfinden. Such dir einen Markennamen, der ebenfalls geschützt ist und branchentechnisch deinem Unternehmen gleich kommt. Wenn du also etwas in Richtung Faktastisch starten willst, schau hier:
- Das ist der Registereintrag von Faktastisch. Dort siehst du, für welche Bereiche/Nizza-Klassen der Name geschützt ist (Klasse(n) Nizza 09: Computersoftware [gespeichert]; elektronische Publikationen [herunterladbar]; Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Klasse(n) Nizza 35: Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Klasse(n) Nizza 38: Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet). Welche Bereiche du sicherst, hängt natürlich auch von deinem Budget ab. Umso mehr Klassen du dir sicherst, desto mehr Geld musst du blechen.
Wenn du den Namen geschützt hast, er aber irgendwo vergeben ist, musst du überprüfen, ob ein Verstoß vorliegt (siehe Fritz Hansen weiter oben). Danach kannst du dich entscheiden, ob du den Netzwerkbetreiber oder den Accountbesitzer zuerst ansprichst. Diesbezüglich solltest du dir ebenfalls die Nutzungsbedingungen des Betreibers anschauen. Ein Beispiel sind die Instagram-Bedingungen:
- Ob der Betreiber letztendlich mit dir kooperiert oder nicht, naja, das kann unter Umständen von deiner Relevanz abhängen. Klar sind Rechte eben Rechte, aber ob das von internationalen Unternehmen eingehalten wird, ist eine andere Sache. Wird schon seinen Grund haben, dass Leute wie Bushido bei Instagram "bush1do" heißen; selbst bekannte Organisationen haben teils gegen den einfachen Mann bei kostenintensiven Verfahren verloren. Viel Glück bei der Namensfindung und deinem Projekt. Sieh so schnell wie möglich zu, dass du die gewünschten Namen erst einmal bekommst - Domain, Social Media et cetera. Um zu checken, ob schon Markennamen in deinem Bereich oder zumindest ähnliche Namen geschützt sind, kannst du auch das DPMA-Register nutzen.