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Plötzlich +200€ auf Paypal

Discussion on Plötzlich +200€ auf Paypal within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 10/12/2016, 20:48   #31
 
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Beeindruckend, wie viele Laien-Juristen sich ohne Plan hier zu Wort melden und Falschinformationen streuen.
[Mammutjäger ausgenommen, das sieht schon größtenteils ganz gut aus]


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Originally Posted by NeVeR.FoRG1Ve. View Post
Lass das Geld einfach auf deinem Konto, falls es nach 6monaten immer noch da ist, kannst du es ausgeben,
Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob du das Geld ausgibst oder in 6 Monaten.

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Originally Posted by Renegade91 View Post
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher.. rein rechtlich gesehen, darfst du, wenn dir jemand ausversehen 1 mio euro auf dein bankkonto überweist, das geld direkt ausgeben, weil es dann in dein eigentum über geht.. nur aus kulanz wird immer zurück gebucht bzw. zurück überwiesen
wie es bei paypal jetzt ist, weiß ich leider nicht.. da müsste man vielleicht mal in die agbs schauen
Ahhh, da kräuseln sich die Nackenhaare Es gibt etwas, das nennt sich "Ungerechtfertigte Bereicherung" (wer Interesse hat, schaut mal in die §§ 812 ff. BGB). Beispiel in Anlehnung an unseren Fall: A verschickt versehentlich ein Päckchen, das er an B zur Erfüllung des zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrages senden wollte, an den C. C ist damit ungerechtfertigt bereichert, weil er durch die Leistung des A etwas ohne rechtlichen Grund (z.B. seinerseits die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Kaufvertrag; hier bestand aber kein KV zwischen A und C) erlangt hat. Dem A steht somit gegen C ein Herausgabeanspruch aus § 812 I 1 1.Alt. BGB zu.
Grundsätzlich kann der C das Päckchen behalten, jedoch nicht vorenthalten. Wenn A also seinen Anspruch geltend macht, muss C das Päckchen herausgeben.
Hier ist es ganz ähnlich mit der kleinen Schwierigkeit, dass der Sender des Geldes die Bank zur Überweisung beauftragt. Juristisch kann man das weiter verdauen, ändert das Ergebnis im vorliegenden (einfachen) Fall nicht.
Auch hat das ganze nichts mit Eigentumsübergang oder Kulanz zu tun. Geldwert ist eine fiktive Größe. Du kannst aber Eigentum an Gelscheinen haben. Das Geld auf der Bank aber(oder im Online Konto) gehört nicht dir, sondern der Bank, § 700 I BGB. Die Bank verwahrt das Geld für dich und du hast eine Forderung gegen die Bank in Höhe deines Bankguthabens. Hier machen wir mal einen Punkt, um den Post kurz und knackig zu halten

Quote:
Originally Posted by Chicken17 View Post
Nur wenn man es gutgläubig ausgibt. Also wenn man nicht wissen kann, dass es sich bei der Überweisung um einen Fehler handelt. Das wird bei einer Millionen relativ schwer zu erklären sein
Quote:
Originally Posted by Renegade91 View Post
joa aber wie gesagt, das ist eigentlich nur kulanz.. du kannst es ja direkt umbuchen, wenn du es merkst.. wie schon gesagt, wenn es auf gutgläubigkeit geht, wird es schwer für denjenigen, der sich vertan hat aber egal, ist eh offtopic
Theoretisch könnte man dem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung die "Entreicherung" nach § 818 III BGB entgegenhalten. Dann dürftest du aber nicht bösgläubig sein. Nicht gutgläubig (also bösgläubig) bist du nach § 932 II BGB, wenn dir bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Bei einer Summe von 200€ und sehr wenigen Transaktionen auf deinem Konto, wie auf dem Auszug ersichtlich, muss einem jeden auffallen (egal ob es dir tatsächlich aufgefallen ist), dass da 200€ aus dem Nichts auf dem Konto gelandet sind. Das muss dir bei einer Million, bei bei 200€ oder auch bei 50€ auffallen, wenn du nur alle 2-3 Wochen eine Transaktion hast.

Was die Paypal AGB und die Anwendbarkeit von deutschem Recht angeht: Ich bin in internationalem Privatrecht jetzt nicht ganz so fit, aber da wird sich sicherlich eine Kollisionsnorm aus einer ROM Verordnung finden. Wenn du den paypal support anschreibst, wird der Paypal Mitarbeiter auch nicht einfach das Geld auf sein Konto überweisen Jedenfalls wird er das Geld zurückbuchen können, vielleicht wird er den Absender vorher kontaktieren und nachfragen. Sicherlich gibt es Modifikationen deutschen Rechts in den AGB, aber es gibt rechtliche Standards von denen in keiner AGB abgewichen werden darf (schau mal in die §§ 305 ff. BGB; ach AGB, ätzendes Thema).

Quote:
Originally Posted by Chicken.ShooT View Post
Was erwartet ihr denn für Konsequenzen? Ich bezweifle doch stark, dass er deswegen rechtlich verfolgt wird. Selbst wenn, wird es vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Solang man sich kooperativ zeigt und den entstandenen Schaden innerhalb weniger Tage/Wochen bereinigt, wird keiner der Parteien an einer rechtlichen Auseinandersetzung interessiert sein. Also macht mal kein Wind mit euren Paragraphen.
Konsequenz wenn er das Geld behält: Erstmal nichts, mit Wahrscheinlichkeit wird das Geld irgendwann zurückgebucht vom Absender, nachdem dieser mit dem Paypal Support geschrieben hat (ich weiß nicht wie das bei Paypal läuft mit Rückbuchung und so, vllt. musst du auch zustimmen). Der Absender, der sich geirrt hat, hat einen Anspruch gegen dich. Stimmst du nicht zu (falls es bei Paypal so läuft) oder kommt der andere aus anderen Gründen nicht wieder an sein Geld, kann er natürlich klagen. Wobei das natürlich erstmal nur Theorie ist, Klagen macht nur Kosten und jeder versucht erstmal auf friedvolle Art zu seinem Recht zu kommen. Außerdem braucht der Kläger Namen und Anschrift des Beklagten, falls du also eines dieser ominösen fake-Paypal Konten hast, wird es für deinen Gegenüber sehr schwierig. Vielleicht bucht Paypal das Geld aber auch einfach so wieder zurück, keine Ahnung wie das da läuft. Möglich sein sollte es auf jeden Fall.
Strafrechtlich verfolgt werden kann das natürlich auch, wenn er das Geld einfach so behält. Aber erstmal muss der andere da Anzeige erstatten (das macht auch kaum jemand, der versehentlich Geld falsch versendet hat) und man muss unserem Threadersteller Vorsatz (bei seiner evtl. betrügerischen Handlung ??) nachweisen. Das wird man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht können, ein solches Verfahren würde wohl tatsächlich eingestellt wegen "Geringfügigkeit" bzw. genauer gesagt geringer Schuld (das ist ein Unterschied, denn nicht auf die Schwere der Straftat, sondern auf die der Schuld kommt es an!) und fehlendem öffentlichen Interesse. [zum Nachlesen, Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung müssten irgendwo um die §§ 45 ff. StPO stehen]


Also zurück zur zivilrechtlichen Anspruchsprüfung: Anspruch (des Absenders gegen dich) entstanden (+)/ Anspruch untergegangen, z.B. Unmöglichkeit, Entreicherung (-)/ Anspruch durchsetzbar?
Bei der Durchsetzbarkeit des Anspruchs kommt man dann zu einer möglichen Verjährung, also ab wann kann man das Geld "vorenthalten"?
Ein Blick in § 195 BGB verrät: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Mangels einer speziellen Verjährungsregelung trifft das auch auf solche Fehltransaktionen zu. Außerdem stimmt das mit meiner kurzen Internet-Recherche überein.
Beachte dazu noch § 199 I BGB: Danach beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet in unserem Fall: Am 31.12.2016 um 23:59:59. Demnach Ende der Verjährungsfrist 01.01.2020.


So kommen wir nun zur langersehnten Conclusio (oder Beginn? je nachdem wo man mit Lesen anfängt^^).
Ich würde dir unverbindlich dazu raten, das Geld zu behalten. Wie du (hoffentlich) erkannt hast, erwachsen dir daraus keine negativen Konsequenzen. Ja, du kannst das Geld sogar ausgeben. Du musst nur damit rechnen, dass dir irgendwann Paypal das Geld auch wieder vom Konto zurückbucht. Dann stehst du ordentlich in der Kreide. Also sei darauf gefasst und hau das Geld nicht auf den Kopf, wenn du es dir nicht leisten kannst.
Schon am 01.01.2020 kannst du dann aber entspannt deine Freunde einladen und eine dicke, fette Partey zu Neujahr schmeißen!

In diesem Sinne schon jetzt: Prost!


[Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetztes. Der Autor versucht lediglich in Bezugnahme auf einen Beispielsfall in an einigen Stellen misslungen humorvoller Weise allgemeine Rechtsirrtümer aufzuklären. Darüber hinaus beginnt in Kürze das nächste Semester seines Jurastudiums und er müsste endlich wieder den Arsch hochkriegen und sich an seine verdammten Lernmaterialien setzen!!! Scheiße, was mache ich nur hier Lasst ihm ein Thanks hier, um ihm die Illusion zu erhalten, etwas Bedeutungsvolles getan zu haben. Danke!]
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Old 10/12/2016, 20:54   #32
 
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^was der Typ mit dem Bestseller Roman über mir sagen will ist hau reinfach raus brakto

1x Puff + 50er Weed + Mc Donalds easy going
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Old 10/12/2016, 20:57   #33
 
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Originally Posted by Apo' View Post
^was der Typ mit dem Bestseller Roman über mir sagen will ist hau reinfach raus brakto

1x Puff + 50er Weed + Mc Donalds easy going
falsch
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Old 10/12/2016, 21:12   #34

 
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Originally Posted by obelix.de View Post
Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob du das Geld ausgibst oder in 6 Monaten.




Ist mir schon klar, dass das keinen unterschied macht, ich meinte eigentlich nur, wenn die Person in 6 Monaten die 200 Euro nicht vermissen wird, wird er die danach höchst wahrscheinlich auch nicht vermissen
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Old 10/12/2016, 21:22   #35
 
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Originally Posted by NeVeR.FoRG1Ve. View Post
Ist mir schon klar, dass das keinen unterschied macht, ich meinte eigentlich nur, wenn die Person in 6 Monaten die 200 Euro nicht vermissen wird, wird er die danach höchst wahrscheinlich auch nicht vermissen
Was ist wenn er es doch macht? Dann darfst die 200€ nachzahlen.

Wenn du auf der Bank fälschlicherweise geld überwiesen bekommst verjährt die möglichkeit es nach 3 Jahren und du darfst es behalten. Bist auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet es zu melden

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Originally Posted by obelix.de View Post
falsch
Ich wette er hat kein einziges Wort gelesen da es sein hirn für Jahre auslasten würde.. HAHAHA
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Old 10/12/2016, 21:47   #36

 
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Originally Posted by FlyffServices View Post
Was ist wenn er es doch macht? Dann darfst die 200€ nachzahlen.

Wenn du auf der Bank fälschlicherweise geld überwiesen bekommst verjährt die möglichkeit es nach 3 Jahren und du darfst es behalten. Bist auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet es zu melden



Ich wette er hat kein einziges Wort gelesen da es sein hirn für Jahre auslasten würde.. HAHAHA
Pretty sure, dass der das danach auch nicht raffen wird.. naja ist eigentlich relativ egal, wollte nur sagen, benutz das Geld nicht
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Old 10/12/2016, 21:54   #37
 
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Originally Posted by NeVeR.FoRG1Ve. View Post
Pretty sure, dass der das danach auch nicht raffen wird.. naja ist eigentlich relativ egal, wollte nur sagen, benutz das Geld nicht
Dann überweis ich dir 5000€ und komm in 91 tagen wieder und zerfetzt dein life
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Old 10/12/2016, 22:01   #38
 
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Originally Posted by .FiireLove View Post
Fehler beim Eintragen der Kontonummer.
Tippfehler eines Bankangestellten.

Ist vieles möglich. Ausserdem können Überweisungen zurückgebucht werden.
Hatte bei einer Überweisung mal ausversehen die falsche Kontonummer, bin zur KSK und den Fehler erklärt. Tag später war das Geld wieder da.
Also das höre ich zum ersten mal.

Ich war vor 2 Wochen bei 3 Banken und habe mich erlundigt wie es aussieht zwecks handeln mit Virtuellen Gütern/ echten Gütern mit unbekannten Leuten.

Ich wurde vorerst mal drauf aufmerksam gemacht,dass bei PP das geld bei Vir.t G. zurückgebucht werden kann da es da keinen Käufer schutz gibt.
#siehe Report Threads sind eh die mießten PP rückbuchungen.

Mir wurde jedoch klar und deutlich bei allen Banken gesagt, wenn einmal das Konto von Person Bspsw. Namens Max auf meinem Konto ist, kann er das Geld nicht zurückbuchen, außer er kann beweisen,dass es sich wirklich um ein vertippen handelt.
( Was in der regel nicht bewiesen werden kann, da man schlecht zeugen hat wie man das ausgefüllt hat und nen video macht auch kaum einer dabei ^^ )
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Old 10/12/2016, 22:30   #39
 
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Originally Posted by Mad0ck View Post
Mir wurde jedoch klar und deutlich bei allen Banken gesagt, wenn einmal das Konto von Person Bspsw. Namens Max auf meinem Konto ist, kann er das Geld nicht zurückbuchen, außer er kann beweisen,dass es sich wirklich um ein vertippen handelt.
( Was in der regel nicht bewiesen werden kann, da man schlecht zeugen hat wie man das ausgefüllt hat und nen video macht auch kaum einer dabei ^^ )
Wenn ich von Bank A zu Bank B überweise und das als fehler melde versucht Bank A auf kulanz zu hoffen von Bank B und das machen die in der regel immer. Da kannst du als Kunde eigentlich nicht mitmischen (hab ich jetzt so aus google gelesen )
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Old 10/13/2016, 03:48   #40


 
Fevii's Avatar
 
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Originally Posted by Renegade91 View Post
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher.. rein rechtlich gesehen, darfst du, wenn dir jemand ausversehen 1 mio euro auf dein bankkonto überweist, das geld direkt ausgeben, weil es dann in dein eigentum über geht.. nur aus kulanz wird immer zurück gebucht bzw. zurück überwiesen

wie es bei paypal jetzt ist, weiß ich leider nicht.. da müsste man vielleicht mal in die agbs schauen
Hatte mal 10.000€ überwiesen bekommen, hab nur Minuten später ein Aufruf von der Bank erhalten
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Old 10/13/2016, 05:56   #41
 
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Originally Posted by FlyffServices View Post
Wenn ich von Bank A zu Bank B überweise und das als fehler melde versucht Bank A auf kulanz zu hoffen von Bank B und das machen die in der regel immer. Da kannst du als Kunde eigentlich nicht mitmischen (hab ich jetzt so aus google gelesen )
Mir wurde von 3 verschiedenen voneinander unabhängigen Bankberatern was anderes erzählt.

Aus deiner Logik raus, würde es heißen, dass nichtmal mehr eine simple Überweisung vor scammern sicher ist, da man dann so oder so jederzeit das Geld zurückziehen kann.

Ergibt für mich wenig Sinn, dass die Bank solch eine Lücke hätte.
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Old 10/13/2016, 06:33   #42
 
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Originally Posted by Mad0ck View Post
Mir wurde von 3 verschiedenen voneinander unabhängigen Bankberatern was anderes erzählt.

Aus deiner Logik raus, würde es heißen, dass nichtmal mehr eine simple Überweisung vor scammern sicher ist, da man dann so oder so jederzeit das Geld zurückziehen kann.

Ergibt für mich wenig Sinn, dass die Bank solch eine Lücke hätte.
Du kannst auf Kulanz der Bank HOFFEN. Du überweist auf mein Konto 1005001 z.b 1000€ dann rufst du die Bank an und sagst ich wollte es doch auf 838595999 senden. Da denken die sich welcher depp sollte sich so herbe vertippen? Wenn du nun aber auf 10050011 überweisen wolltest machen se ne Rückbuxhung.

Ich DENN das jedenfalls

Wenn die nein sagen musst du ja auch vor Gericht und da bekommst kein Geld zurück aber lohnt sich ja nicht für ein scammer.
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Old 10/13/2016, 17:18   #43

 
MiniKiller's Avatar
 
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Originally Posted by FlyffServices View Post
Dann überweis ich dir 5000€ und komm in 91 tagen wieder und zerfetzt dein life
Dann zeigt er was du auf Epvp gepostet hast und weg ist dein Geld
Angekündigt -> kein Versehen
MiniKiller is offline  
Old 10/13/2016, 17:35   #44
 
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Originally Posted by MiniKiller View Post
Dann zeigt er was du auf Epvp gepostet hast und weg ist dein Geld
Angekündigt -> kein Versehen
Das war ein beispiel. Als ob ich mir den aufwand gebe, seine Paypal herauszufinden und dann noch 5000€ überweise.

Ihr seid mir so butterbirnen
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Old 10/14/2016, 00:11   #45
 
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Sich bei einer IBAN zu vertippen ist aufgrund der Prüfziffer schon echt hart, den das verfahren Deckt schon sehr viele Fehler auf.
Na egal zufälle etc. gibts ja immer.

Bei PayPal reicht ja zum teile eine Mail Adresse, was dazu führt wenn der einer und der andere hat, das Geld schnell mal beim falschen Landen kann.
Aber ja Banken können falsche Buchungen schnell zurückziehen. Wenn man sich sofort meldet wenn man etwas gekauft hat sieht das ja auch der Verkäufer, dass das Geld wieder verschwunden ist.
Wenn nun also der Verkäufer ein Produkt verkauf und sein Geld erhält und danach der Käufer sagt, er hat das Geld falsch Überwiesen und es sollte eigentlich auf Konto XY wirds zurückgezogen, jetzt kann aber der Verkäufer erstmal seinen Rechtsanspruch geltend machen.
Die weitere Situation muss somit gründlich geprüft werden, versuchst du damit also zu Betrügen/scammen etc. wird man das schnell merken.
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