|
You last visited: Today at 11:29
Advertisement
[Hilfe] Rufmord ?
Discussion on [Hilfe] Rufmord ? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
02/17/2016, 14:23
|
#1
|
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2015
Posts: 123
Received Thanks: 8
|
[Hilfe] Rufmord ?
Hallo zsm.
Bin gerade im Stress also bitte nicht wundern wegen Rechtschreibfehler oder sonstigem...
Folgendes Problem:
Ein Kumpel von mir hat ärger mit seiner Ex das geht jetzt schon länger und so langsam eskaliert das ganze auch...
(Könnte jetzt ein paar Details nennen aber ich komme einfach mal direkt auf den Punkt)
Die Ex meines Kumpels hat seine Nummer in einer Bushaltestelle mit Fettem Eding und einem blöden Kommentar sozusagen veröffentlicht...
(sind auch schon Anrufe dewegen bei ihm angekommen)
Meine Frage ist jetzt ob so etwas schon als Rufmord durchgeht ?
Laut Internet ist die Definition von Rufmord: "Die absichtliche Schädigung des Ansehens einer Person oder Sache in der Öffentlichkeit"
Also was meint ihr wenn man es nur rein Rechtlich betrachtet ?
Ach ja der Kommentar unter seiner Nummer war "Einmal Fi**** weiterschicken".
|
|
|
02/17/2016, 14:29
|
#2
|
elite*gold: 3
Join Date: Oct 2013
Posts: 5,815
Received Thanks: 1,814
|
Anzeigen und eine neue simkarte kostet 10€
Zudem kannst du da mit deo rübersprühen und es ist weg
|
|
|
02/17/2016, 14:32
|
#3
|
elite*gold: 7
Join Date: Feb 2016
Posts: 236
Received Thanks: 16
|
Am besten mal zur Polizei, Anzeigen und der Schaden an der Bushaltestelle wird auch dazu gepackt. Billig wird es nicht, vlt. lernt Sie drauß. Eine neue SIM-Karte kann man sich auch besorgen.
|
|
|
02/17/2016, 14:52
|
#4
|
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2015
Posts: 123
Received Thanks: 8
|
Okay vielen Dank euch beiden...
|
|
|
02/17/2016, 14:52
|
#5
|
elite*gold: 0
Join Date: Feb 2016
Posts: 225
Received Thanks: 374
|
Anzeige, oder die Nummer nachts bei der Haltestelle entfernen und ihre Nummer aufschreiben, außerdem hinzuschreiben irgendetwas hinzuschreiben W14 Chantal oder so was, älter dürftet ihr auch nicht sein, nach eurem Verhalten.
|
|
|
02/17/2016, 15:10
|
#6
|
elite*gold: 36
Join Date: May 2010
Posts: 7,640
Received Thanks: 3,078
|
Straftat? Ja, üble Nachrede. Rufmord? Nein. Er ist ja keine Person der Öffentlichkeit. Dürfte nur mit der Beweislast schwerfallen.
|
|
|
02/17/2016, 15:24
|
#7
|
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2015
Posts: 123
Received Thanks: 8
|
Quote:
|
Anzeige, oder die Nummer nachts bei der Haltestelle entfernen und ihre Nummer aufschreiben, außerdem hinzuschreiben irgendetwas hinzuschreiben W14 Chantal oder so was, älter dürftet ihr auch nicht sein, nach eurem Verhalten.
|
war ja klar das wieder so etwas kommt...
Da dein Beitrag weder hilfreich noch sonst etwas ist bitte ich dich das nächste mal einfach kurz nachzudenken bevor du so etwas scheibst.
Zudem könntest du auch nochmal die Frage genauer lesen dann solltest du feststellen das ich nur nach der rechtlichen Sichtweise gefragt habe und nicht nach deiner eigenen Meinung oder sonstigem...
Weder das alter noch der Name spielt dabei eine Rolle.
|
|
|
02/17/2016, 15:31
|
#8
|
elite*gold: 3
Join Date: Oct 2013
Posts: 5,815
Received Thanks: 1,814
|
Quote:
Originally Posted by XNoNaX
war ja klar das wieder so etwas kommt...
Da dein Beitrag weder hilfreich noch sonst etwas ist bitte ich dich das nächste mal einfach kurz nachzudenken bevor du so etwas scheibst.
Zudem könntest du auch nochmal die Frage genauer lesen dann solltest du feststellen das ich nur nach der rechtlichen Sichtweise gefragt habe und nicht nach deiner eigenen Meinung oder sonstigem...
Weder das alter noch der Name spielt dabei eine Rolle.
|
Der posthuntet nur und pusht sich gegenseitig mit den anderen troller die thanks.
|
|
|
02/17/2016, 15:43
|
#9
|
elite*gold: 11
Join Date: Apr 2010
Posts: 1,710
Received Thanks: 1,727
|
Dein Kumpel = bist du? Komischerweise wird hier oft für die "Kumpel" gefragt. Interessant
Verschwendet bitte nicht die Ressourcen der Polizei. Die hat wohl besseres zutun, als Probleme von 14 jährigen Kindern zu lösen.
|
|
|
02/17/2016, 15:51
|
#10
|
elite*gold: 492
Join Date: Mar 2011
Posts: 3,502
Received Thanks: 1,041
|
Ich würd aufjedenfall die Nummer ändern lassen, das kostet je nach Anbiter 15-25€ ist es aber in dem Fall Wert.
Dann zur Polizei und Anzeige machen, ob das nun als Rufmord durchgeht weiß ich nicht. Wenn deinem Kollegen viel daran liegt, eventuell einen Anwalt dazu ziehen und z.B. eine Unterlassungsklage o.ä. einleiten.
|
|
|
02/17/2016, 15:53
|
#11
|
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2015
Posts: 123
Received Thanks: 8
|
Quote:
|
Straftat? Ja, üble Nachrede. Rufmord? Nein. Er ist ja keine Person der Öffentlichkeit. Dürfte nur mit der Beweislast schwerfallen.
|
Die Öffentlichkeit bezieht sich wenn ich das richtig sehe nicht auf die Person oder die Sache sondern auf den Ort.
Es wird also eine Person in der Öffentlichkeit gedemütigt und nicht eine öffentliche Person.
|
|
|
02/17/2016, 15:54
|
#12
|
elite*gold: 0
Join Date: Feb 2016
Posts: 225
Received Thanks: 374
|
Quote:
Originally Posted by XNoNaX
war ja klar das wieder so etwas kommt...
Da dein Beitrag weder hilfreich noch sonst etwas ist bitte ich dich das nächste mal einfach kurz nachzudenken bevor du so etwas scheibst.
Zudem könntest du auch nochmal die Frage genauer lesen dann solltest du feststellen das ich nur nach der rechtlichen Sichtweise gefragt habe und nicht nach deiner eigenen Meinung oder sonstigem...
Weder das alter noch der Name spielt dabei eine Rolle.
|
Was hast du denn als Antwort erwartet? Dem Leser muss bekannt sein, dass ihr nicht über alter als 15 Jahre seid, dass bestätigt das kindische Verhalten.
Außerdem habe ich eine qualifizierte Antwort geliefert, das Stichwort "Anzeige" müsste in dem Sinne ausreichen, wenn dein Verstand es erlaubt soweit nachzudenken.
Anzeige = Polizei
@Nevada, Aha
|
|
|
02/17/2016, 16:07
|
#13
|
elite*gold: 36
Join Date: May 2010
Posts: 7,640
Received Thanks: 3,078
|
§186 StGB
Quote:
|
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
|
|
|
02/17/2016, 16:16
|
#14
|
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2015
Posts: 123
Received Thanks: 8
|
Quote:
Dein Kumpel = bist du? Komischerweise wird hier oft für die "Kumpel" gefragt. Interessant
Verschwendet bitte nicht die Ressourcen der Polizei. Die hat wohl besseres zutun, als Probleme von 14 jährigen Kindern zu lösen.
|
Danke für deinen hilfreichen Beitrag das ist langsam echt zum heulen...
Wenn ich von meinem Kumpel rede meine ich das auch so...
Die ganze Situation ist weitaus schlimmer als nur der Rufmord, möchte aber die anderen Details nicht hier im Forum preisgeben...
ich möchte lediglich meinem Kumpel dabei helfen einen Weg zu finden um dem ganzen ein Ende zu setzen. Leider muss er da wohl den gerichtlichen Weg einschlagen da alles andere bis jetzt erfolglos war...
Und auch noch mal für dich das alter spielt dabei überhaupt keine Rolle...
weder von mir noch von meinem Kumpel es geht darum eine Lösung für ihn zu finden.
Danke an F O R S E N B O Y S.
Zu den anderen Beiträgen möchte ich jetzt nichts mehr sagen da mir das Sinnlos erscheint...
-------------------------------Close---------------------------
|
|
|
All times are GMT +1. The time now is 11:29.
|
|