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Rechtliche Lage

Discussion on Rechtliche Lage within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
elite*gold: 4
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Rechtliche Lage

Hallo zusammen,

ich hätte eine "kleine" Frage an euch. Und zwar habe ich vergangenes Wochenende mein altes Notebook via eBay-Kleinanzeigen verkauft. Der vereinbarte Preis mit dem Käufer war 180,00 Euro.

Der Käufer hat das Gerät bei mir abgeholt. OVP, Rechnung, Ladekabel und das Gerät erhielt er für den o. g. Betrag. Er hat das Gerät aus der OVP herausgenommen, es aufgeklappt, nur kurz getestet ob es startet und packte es wieder ein. Er wollte es sich nicht einmal ansehen oder auf Funktionen prüfen.

Ich unterschrieb ihm auf einem weißen Zettel den Erhalt der 180,00 Euro mit Datum + Uhrzeit und Geldbetrag.

Nachdem er daheim ankam, stellte er einen kleinen Mangel am Gehäuse des Notebooks fest, eine Ecke war leicht an- / abgebrochen. Er kontaktierte mich sofort, mir war der Mängel selbst auch nicht bekannt.

Er schlug mir vor 50,00 Euro direkt auf sein Bankkonto zu überweisen, was ich nicht einsehe, kurz darauf drohte er mir mit einem Anwalt.

Wie ist hier nun die rechtliche Lage? Es gibt kein Vertrag, nur der Tausch von Ware gegen Geld. Keine Unterschrift beider Parteien auf einem Zettel o. Ä.. Er selbst meinte, dass der Schaden mindestens zwei Monate alt ist, woran er das auch immer erkennen mag, das heißt, dass der Schaden bereits während dem Verkauf bestand. Diesen hätte er während der Übergabe begutachten können. Es ist kein Mangel der nach dem Kauf aufgetreten ist, oder?

Wäre super wenn sich der ein oder andere (konstruktiv) dazu äußern könnte.

Greets,
Wurzelhüpfer
Wurzelhüpfer is offline  
Old 10/19/2015, 21:56   #2


 
Shiinya's Avatar
 
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Rechtliche Lage? Gesehen wie gekauft.
Er hat das Gerät bei dir inspiziert/sich angeschaut und daraufhin erst bezahlt. Wenn er sich das nicht genauer anschaut und deswegen etwaige Fehler übersieht, ist das sein Problem. Zu mal er nicht nachweisen kann das du den Schaden verursacht hast. Hätte ihm genauso gut beim Transport passieren können.
Zu mal 50€(fast 1/4 des Kaufpreises) für einen kleinen Mängel nun echt übertrieben ist.
Shiinya is offline  
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Old 10/19/2015, 22:03   #3
 
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Der will dich doch verarschen, locker gesehen dass du ein naiver Typ bist und zack nen fuffi klären.
InYourFace™ is offline  
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Old 10/19/2015, 22:08   #4
 
Renegade91's Avatar
 
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Originally Posted by Shiinya View Post
Rechtliche Lage? Gesehen wie gekauft.
Er hat das Gerät bei dir inspiziert/sich angeschaut und daraufhin erst bezahlt. Wenn er sich das nicht genauer anschaut und deswegen etwaige Fehler übersieht, ist das sein Problem. Zu mal er nicht nachweisen kann das du den Schaden verursacht hast. Hätte ihm genauso gut beim Transport passieren können.
Zu mal 50€(fast 1/4 des Kaufpreises) für einen kleinen Mängel nun echt übertrieben ist.
Nope, wenn er in die Anzeigen nicht reingeschrieben hat, dass er die Gewährleistungen ausschließt ist er am Sack.. siehe

außerdem hat er nur den erhalt unterschrieben, nicht dass er ihn z.b. so annimmt wie er gerade ist oder so..

natürlich sind die 50 euro hoch für den mangel.. ist doch normal das man immer höher ansetzt als man erwartet oder?
Renegade91 is offline  
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Old 10/19/2015, 22:14   #5


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by Renegade91 View Post
Nope, wenn er in die Anzeigen nicht reingeschrieben hat, dass er die Gewährleistungen ausschließt ist er am Sack.. siehe

außerdem hat er nur den erhalt unterschrieben, nicht dass er ihn z.b. so annimmt wie er gerade ist oder so..

natürlich sind die 50 euro hoch für den mangel.. ist doch normal das man immer höher ansetzt als man erwartet oder?
In dem Fall nimmt er das Gerät ganz zurück und erstattet das Geld, ganz einfach. Es gilt trotz allem immer noch das der Kunde erst einmal nachweisen muss das der Schaden nicht durch seinen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist, das kann er nicht. Demnach besteht kein Grund für eine Erstattung von 50€.
Und selbst wenn der TE nicht in die Anzeige geschrieben hat das er keine Gewährleistung gibt - behauptet er halt einfach das er es kurz vorm Kauf gesagt hat. Scheint hier ja keine Zeugen zu geben, dann steht Aussage gegen Aussage.

So oder so würde ich als TE keinen Cent bezahlen bevor mir nicht nachgewiesen wird das der Schaden schon vor Kauf vorhanden war.
Shiinya is offline  
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Old 10/19/2015, 22:18   #6

 
Besenwesen's Avatar
 
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Da wird gar nichts passieren. Und nen Anwalt wegen 50€? Yop genau.
Besenwesen is offline  
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Old 10/19/2015, 23:21   #7
 
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Korrekt Shiinya, wie du bereits erwähnt hast, gab es keine Zeugen bei der Übergabe bzw. dem Handel.

Genau in die Richtung habe ich auch gedacht, gesehen wie gekauft. Naiv bin ich auf keinen Fall, ich mache nichts unüberlegtes und ich hätte nicht all meine persönlichen Daten herausgerückt, wenn ich ihn hätte über den Tisch ziehen wollen.

Bisher vielen Dank für die Antworten von euch.
Wurzelhüpfer is offline  
Old 10/19/2015, 23:23   #8
 
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einfach garnet drauf reagieren
da kommt eh nichts ausser heiße luft
DravenBoost is offline  
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Old 10/20/2015, 12:08   #9

 
xN_o's Avatar
 
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Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung berichten, dass ein Schadenersatzanspruch nicht leicht durchzubringen ist.

Ich hatte mir vor gewisser Zeit eine Uhr über eBay gekauft und als diese Ankam stellte ich einen Mangel fest.
Zu einer Rücknahme war der Verkäufer nicht bereit, weshalb ich zu einem Anwalt ging.
Dieser hat einen Brief aufgesetzt und mit allen Fakten auf Rücknahme gepocht, eine eindeutige Aussage eines Uhrmachers lag mit bei.
Der Verkäufer war dennoch uneinsichtig. Die einzige Möglichkeit für mich wäre es gewesen Klage einzureichen.
Davon riet mir mein Anwalt jedoch ganz klar ab, da der Aufwand und das Risiko auf den entstehenden Kosten sitzenzubleiben in keiner Relation zum Kaufpreis der Uhr steht.
Da der Wert des Notebook's den Wert meiner Uhr unterliegt wird es unwahrscheinlich sein, dass der Käufer rechtliche Schritte einleiten wird.

Ich würde dir empfehlen dem Verkäufer einfach nochmal kurz und knapp zu schreiben, dass du zu keiner Rücknahme bereit bist.
Der Verkäufer hatte zudem die Möglichkeit gehabt das Gerät vor Ort zu begutachten und sich dann für oder gegen den Kauf zu entscheiden, weshalb auch seine Rechtslage ziemlich schlecht aussieht.
Der beschriebene Mangel ist zudem ein optischer Mangel der nichts mit der Funktion des Gerätes zu tun hatte. Unter Begutachtung des Gerätes hätte ihm dieser Mangel vor Ort auffallen müssen.
xN_o is offline  
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Old 10/20/2015, 12:21   #10
 
Mystery X's Avatar
 
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Er hat ihn begutachtet, mit dir geredet und mit dir einen rechtmäßigen Handel abgeschlossen, indem er die Ware gekauft und dir das Geld gegeben hat.

Da es bei Ebay keinen Käuferschutz oder sonstige Schutzmaßnahme gibt (siehe AGB und Regelung, es wird Privat verhandelt) ist auch jegliche Gewähr seitens normalen Kaufregeln erloschen, da die Handlungen den Kauf bestimmen, nicht das gesetzliche System (§ 269 - 271 BGB). Diese entfällt, da du ihm ja den Laptop gezeigt hast und er ihn sich angesehen hat.

Das nun eine Ecke oder sonst was kaputt ist, ist irrelevant. Er kann nicht nachweisen, dass er sie nicht verursacht hat, und du kannst aber darauf beruhen, dass er, weil er dir den Laptop so abgenommen hat, ihn auch so bestätigt hat. Das heißt : SELBST WENN du die Macke an der Ecke hattest ist es seine Schuld, weil er sie weder festgehalten, noch beanstandet hat.

Daher ist der Kauf rechtmäßig, dein Geld deins, der Laptop seins und daher ein Handelsaustausch zweier Personen mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gewesen. Der Anwalt kann da nix machen, da dort die Bringschuld, welche du schon lange erbracht hast (nämlich mit der Übergabe der Ware) und er die Holschuld (sprich die Bezahlung und dadurch der rechtmäßigen Übereignung des Laptops) stattgefunden hat (§ 275 BGB).

Die Mängel, die er jetzt beanstandet, nennt man Folgeschäden oder Produkteinbuße, welche er dann mit der Originalrechnung beim Fachhändler anschwärzen kann, aber nicht mehr bei dir, da du NICHT mehr der Eigentümer bist.

Daher ist jeglicher Anspruch automatisch erloschen, das Geld bleibt bei dir und du kannst beruhigt schlafen. Du könntest sogar eine Anzeige wegen versuchter Tatsachenfälschung in Einheit mit Betrugsversuch ansetzen, da du dir ja bestimmt sicher bist, dass die Macke nicht von dir kommt

PS : Du HAST einen Vertrag, einen sogenannten zweiseitigen Handelsvertrag, der auch damit stattfindet, wenn du ihm die Ware und die Unterlagen gegen Geld tauscht UND ER DEM ZUSTIMMT. Daher ist der Vertrag abgeschlossen und gültig, alles was du nun machst, ist KULANZ, und da du nicht weißt, woher die Macke kommt, würde ich auch nichts machen, denn es kann ja sein, dass er den Laptop irgendwo runterfallen hat lassen.
Mystery X is offline  
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Old 10/20/2015, 13:11   #11
 
TonyM0ntana's Avatar
 
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Er könnte den Mangel genauso gut selbst verursacht haben und dich nun um nen Fuffi abziehen wollen. Das ist einfach nur Aussage gegen Aussage. Antworte einfach auf seine Anrufe/SMS garnicht mehr. Der kann dir mit einem Anwalt drohen wie er lustig ist. Sonst schnappst du dir zur Not auch einen Anwalt aber soweit wird es garnicht kommen.


Quote:
Der beschriebene Mangel ist zudem ein optischer Mangel der nichts mit der Funktion des Gerätes zu tun hatte. Unter Begutachtung des Gerätes hätte ihm dieser Mangel vor Ort auffallen müssen.
Perfekt auf den Punkt gebracht. Dieser Mangel schränkt die Funktionalität des Gerätes nicht ein. Also sind 50€ schonmal garnicht angebracht.
TonyM0ntana is offline  
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Old 10/20/2015, 14:04   #12
 
Mystery X's Avatar
 
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Join Date: Nov 2006
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Exakt so ist es, TonyM0ntana. hab es ja oben erwähnt : Es besteht eine Chance von quasi 0,01 %, dass du Probleme kriegst. Und auch nur DANN, wenn er heimlich bei dir mit einer Kamera den Laptop abgefilmt hat und beweisen kann, dass die Aufnahmen von deinem Heim zwar vorher aufgenommen, aber erst später Sichtbar waren (dem sogenannten Licht-/Produktnachweis mit Sicherungsmaterial). Und bei Gott : Ich glaube nicht, dass er das gemacht hat, denn ansonsten müsstest du es gemerkt haben, wenn er eine Kamera hat

Also sollte alles ganz entspannt für dich sein
Mystery X is offline  
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Old 10/21/2015, 19:43   #13
 
elite*gold: 4
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Wow, vielen Dank für eure ausführlichen Antworten, dann kann ich nun wirklich beruhigt schlafen :-)

Greets
Wurzel
Wurzelhüpfer is offline  
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