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18 und Azubi

Discussion on 18 und Azubi within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
Divity's Avatar
 
elite*gold: 0
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18 und Azubi

Also ich habe schon länger Stress mit meiner Mutter gehabt und als ich gestern 18 wurde hat sich mich rausgeworfen. Jetzt bin ich natürlich noch nicht so bewandert mit Finanzen und wollte mal ein paar Sachen fragen. Zb ich habe eine Ausbildung angefangen und bekomme mein Geld erst nächsten Monat natürlich, da würde ich gerne Wissen wie bzw wo man Hilfe bekommt für eine Unterkunft weil es ja noch gut 2 Wochen sind würde das Sozialamt zb eine Wohnung jetzt irgendwie finanzieren bis Ich Geld bekomme? Und krieg ich von meinen Eltern Kindergeld und Unterhalt? Bafög ist ja glaube nur für Studium und Hochschule aber wie sieht es mit BaB aus oder gibt es die nur wenn man kein Kindergeld und Unterhalt bekommt? Und wv Geld würde man da so zusammen bekommen? Weil ich ja schon 750 Brutto von der Ausbildung bekommen werde. Und meine Eltern leben getrennt und ich kann nirgenwo wohnen. Ich hoffe ihr könnt mir bei den finanziellen Fragen helfen.
Divity is offline  
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Old 08/27/2015, 11:25   #2
 
.Kai's Avatar
 
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Ich kann dir auch nicht alle Fragen beantworten..aber soweit ich weiß kannst du ausrechnen ob du berechtigt bist die Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten und wieviel du erhalten würdest.
Solltest du alleine wohnen hast du soweit ich weiß auch Anspruch auf das Kindergeld (ist ja sonst auch für Lebensmittel, Kleidung für dich gedacht).
.Kai is offline  
Old 08/27/2015, 12:08   #3
 
Copex™'s Avatar
 
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Hast aber nette Eltern.
Copex™ is offline  
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Old 08/27/2015, 12:12   #4

 
haze's Avatar
 
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Originally Posted by Copex™ View Post
Hast aber nette Eltern.
Und du hast einen richtig sinnvollen Beitrag geschrieben, Ich denke der Thread kann geclosed werden, hast ja schließlich alle seine Fragen beantwortet.

Versuch es doch mal beim Jugendamt, die werden dir sicherlich helfen.
haze is offline  
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Old 08/27/2015, 12:20   #5
 
L's Avatar
 
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bafög würdest du auch mit ausbildung kriegen glaub ich
frag am besten im arbeitsamt nach, wie es weitergehen soll und ob sie dir finanziell etc weiterhelfen können
L is offline  
Old 08/27/2015, 13:00   #6
 
Divity's Avatar
 
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Originally Posted by Copex™ View Post
Hast aber nette Eltern.
Ja wunderschön ich danke Gott jeden Tag
Quote:
Originally Posted by Mongolieno View Post
Und du hast einen richtig sinnvollen Beitrag geschrieben, Ich denke der Thread kann geclosed werden, hast ja schließlich alle seine Fragen beantwortet.

Versuch es doch mal beim Jugendamt, die werden dir sicherlich helfen.
Ich binbgesternb18 geworden also hat sich Jugendamt schon lange gegessen trotzdem Danke
Divity is offline  
Old 08/27/2015, 13:02   #7
"Ich muss noch viel von dir lernen" - Sm!th'17




 
Krotus's Avatar
 
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Die 184€ Kindergeld bekommst Du auf jeden Fall.
Und dann wird geschaut, wieviel Einkommen Du hast und wenn da nicht genug ist, bekommst Du da noch was drauf. Aber bei 750€ Brutto + 184€ Kindergeld sieht das schlecht aus, dass Du noch was bekommst.
Krotus is offline  
Old 08/27/2015, 13:14   #8
 
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1.ich würde deine Mutter darauf aufmerksam machen das du rechtliche schritte gegen sie einleiten wirst wen sich an deiner momentan Situation nichts ändert .


Warum?


-Sie darf dich nicht ohne weiters Rauswerfen
-Sie muss dir dein Kinder Geld aushändigen+ Unterhalts Geld
usw..

Solltest dann auch schnell mal zum Amt und dort ein paar dinge klären im normal fall müsstest du da auch noch geld bekommen ...
lennihsv is offline  
Old 08/27/2015, 13:52   #9

 
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Quote:
Originally Posted by lennihsv View Post
-Sie darf dich nicht ohne weiters Rauswerfen
Doch, darf sie, da er nun volljährig ist & somit allein im Leben stehen kann/könnte.
Quote:
Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen.
Rein rechtlich bleiben die Eltern jedoch auch für volljährige Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, zu Unterhalt verpflichtet - und zwar so lange, wie sich diese in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkünften des Kindes und der Eltern.

Quote:
Bei der Höhe zur Festsetzung des Unterhalts können sich Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Unterstützung und Beratung beim zuständigen Jugendamt, Jugendberatungsstellen oder einem Anwalt holen.
Prof. Egon is offline  
Old 08/27/2015, 14:17   #10
 
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ab zum Arbeitsamt, da arbeiten zwar nur inkompetente Vollidioten aber manchmal können sie einem tatsächlich etwas helfen.
1 Boi is offline  
Old 08/27/2015, 14:40   #11
 
Renegade91's Avatar
 
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***, deine Eltern müssen noch für dich bis zum 25. Lebensjahr für dich zahlen und dürfen dich nicht OHNE GRUND rauswerfen.
Frag einfach beim Amt nacht, ob die dich noch finanziell unterstützen können. Die werden dir auch ggf. Anlaufstellen nennen können, wo du ohne Geld im Notfall pennen kannst.

Ebenfalls (wie schon erwähnt wurde), kannst du auch Bafög während der Ausbildung bekommen. Jedoch wird es denke ich mal nicht allzu viel sein, da du ja schon Einnahmen hast.
Renegade91 is offline  
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Old 08/27/2015, 14:42   #12
 
WJNeeson's Avatar
 
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Einen Antrag auf Bafög kannst du nur stellen, wenn du eine schulische Ausbildung machst mit Abendschule -> bei dualen Ausbildungen (Betrieb/Schule) geht das soweit ich weiß nicht, vielleicht irre ich mich aber auch.

Solange du deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast und bis zu einem bestimmten Alter sind deine Eltern verpflichtet, dir das Kindergeld (und in bestimmten Fällen) Unterhalt zu zahlen.
WJNeeson is offline  
Old 08/27/2015, 14:54   #13

 
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Originally Posted by Renegade91 View Post
und dürfen dich nicht OHNE GRUND rauswerfen.
Wie kommt ihr alle auf die Idee, dass die Eltern das Kind ab dem 18. Lebensjahr
nicht rauswerfen dürfen? Klar dürfen sie das!
Quote:
Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen.
Quote:
Originally Posted by Renegade91 View Post
deine Eltern müssen noch für dich bis zum 25. Lebensjahr für dich zahlen
Falsch. Die Eltern brauchen/müssen nur bis zum 21. Lebensjahr zahlen.
Prof. Egon is offline  
Old 08/27/2015, 15:40   #14
 
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Quote:
Doch, darf sie, da er nun volljährig ist & somit allein im Leben stehen kann/könnte.
Könnte. Allerdings ist er noch in der Ausbildung und kann sich das ganze alleine nicht finanzieren. Die Eltern sind (Wurde mir beim Jugendamt gesagt) bis zum 21. oder 25. (bin mir nicht sicher ob 21 oder 25) Lebensjahr für dich zuständig - Sie müssten einen richtigen Grund nennen, um dich vor die Tür zu setzen. Als Beispiel nenne ich da mal dauerhaft Stress, Körperlich oder Psychisch.

Das selbe Thema hatte ich bei mir Zuhause auch schon, mein Vater wollte mich auch kurz nach meinem 18. vor die Tür setzen, allerdings habe ich mich vorher schon bei Amt darüber informiert - Habe ihm darauf gesagt, dass er bis zum 25. Lebensjahr noch für mich verantwortlich ist, er selbst ist denn auch zum Amt gegangen und danach hat er mir nie wieder gedroht, mich raus zu schmeißen.

Quote:
Wie kommt ihr alle auf die Idee, dass die Eltern das Kind ab dem 18. Lebensjahr
nicht rauswerfen dürfen? Klar dürfen sie das!
Dafür müssen sie aber einen richtigen Grund nennen, mit Beweisen. Ansonsten dürfen die das nicht tun. Volljährig bedeutet nicht 18 Jahre alt, volljährig bedeutet soviel wie Ausgewachsen sein, sprich, 21 oder 25 Jahre muss man sein. Denn dürfen deine Eltern dich ohne Grund rausschmeißen.
FastSkill[BrBa] is offline  
Old 08/27/2015, 15:50   #15
 
Renegade91's Avatar
 
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Originally Posted by Fewpie View Post
Wie kommt ihr alle auf die Idee, dass die Eltern das Kind ab dem 18. Lebensjahr
nicht rauswerfen dürfen? Klar dürfen sie das!

Falsch. Die Eltern brauchen/müssen nur bis zum 21. Lebensjahr zahlen.
Nein, eben nicht. Siehe Poster unter mir. Wenn du selbst noch nicht auf einen Beinen stehen kannst, wenn z.B. das Geld nicht reicht, müssen sie das bis zum 25. Lebensjahr tun. (wurde mir auch schon zum Beispiel beim Arbeitsamt erklärt.) Deswegen bekommst du auch kein HARTZ 4 bis du keine 25 bist. (sofern deine Eltern rein finanziell dich durchpflegen könnten) :P

Quote:
Originally Posted by FastSkill[BrBa] View Post
Könnte. Allerdings ist er noch in der Ausbildung und kann sich das ganze alleine nicht finanzieren. Die Eltern sind (Wurde mir beim Jugendamt gesagt) bis zum 21. oder 25. (bin mir nicht sicher ob 21 oder 25) Lebensjahr für dich zuständig - Sie müssten einen richtigen Grund nennen, um dich vor die Tür zu setzen. Als Beispiel nenne ich da mal dauerhaft Stress, Körperlich oder Psychisch.

Das selbe Thema hatte ich bei mir Zuhause auch schon, mein Vater wollte mich auch kurz nach meinem 18. vor die Tür setzen, allerdings habe ich mich vorher schon bei Amt darüber informiert - Habe ihm darauf gesagt, dass er bis zum 25. Lebensjahr noch für mich verantwortlich ist, er selbst ist denn auch zum Amt gegangen und danach hat er mir nie wieder gedroht, mich raus zu schmeißen.


Dafür müssen sie aber einen richtigen Grund nennen, mit Beweisen. Ansonsten dürfen die das nicht tun. Volljährig bedeutet nicht 18 Jahre alt, volljährig bedeutet soviel wie Ausgewachsen sein, sprich, 21 oder 25 Jahre muss man sein. Denn dürfen deine Eltern dich ohne Grund rausschmeißen.
Richtig, so siehts aus.
Renegade91 is offline  
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