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Rechtslage einer Geschichte

Discussion on Rechtslage einer Geschichte within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
Zweihorn.'s Avatar
 
elite*gold: 50
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Rechtslage einer Geschichte

Hallo,

da ich letztens einen ehemaligen guten Freund (nenne ihn mal A, damit es leichter zu verstehen ist), getroffen habe, der mir einiges über seine damaligen "Schandtaten" erzählt hat, habe ich mich gefragt, was er dafür für Strafen bekommen hätte.

Er fing an, dass er mit einem Freund (B) damals einen anderen Freund (C) nieder machen wollte.

Erst fing es an, dass in der Schule erzählt das C angeblich schwul wäre. (1. Straftat) A und B haben dann C über's Internet "gemobbt". A und B haben einen Fake-Account bei einem Social-Network erstellt, (2. Straftat), und haben C damit einen Streich gespielt, der von sich Bilder an A und B geschickt hat, peinliche Bilder um genau zu sein. Die haben dann A und B weiterrumgeschickt (3. Straftat). Allerdings wurde C nicht aggressiv dadurch gemobbt, da sie es "nur" an "vertrauliche Pesonen" geschickt haben. Dann haben A und B den Computer von C gehackt, und hatten dadurch Zugriff auf sämtliche Passwörter von C. (PayPal, Facebook, web-Account etc.). Sie haben allerdings nichts wirklich Schlimmes angestellt, also z.B. bei Facebook einen peinlichen Status wie "Ich stinke" geschrieben. (4.Straftat) Es ging weiter, dass A und B, C ein Medikament verabreicht haben, dass fällt glaube ich unter gefährlicher Körperverletzung. Es handelte sich hierbei um Koffeintabletten. (5. Straftat).

Da waren noch andere Kleinigkeiten dabei, aber an die kann ich mich jetzt nicht mehr wirklich erinnern.

Mich interessiert, was man als Jugendlicher dafür an Strafen kassiert hätte, A war damals 16 und B war 17. Beide sollten heute allerdings über 20 sein, und von Verjährung kann man ja bei ~5 Jahren auch nicht sprechen.

Es sei mal dahin gestellt, ob das alles wirklich passiert ist, weil wir beide alkoholisiert waren, aber mein Interesse besteht dennoch
Zweihorn. is offline  
Old 11/25/2014, 20:20   #2


 
Shiinya's Avatar
 
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Bis auf 5. ist das alles Kindergarten & hätte nicht mehr als ein paar Sozialstunden eingebracht.
5. hätte ernsthafte Konsequenzen gehabt, wenn dem Geschädigten dabei irgendwas passiert wäre, überdosis an Coffein kann ja durchaus körperliche Schäden zur Folge haben.
Shiinya is offline  
Thanks
1 User
Old 11/25/2014, 20:35   #3
 
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Coffein ist ein verdammt gefährliches Scheißzeug, davon gehst du bei falscher Dosierung ruckzuck hopps.

Das ist (vorsätzliche) gefährliche Körperverletzung und dürfte so einige Weilchen im Knast einbringen je nach Vorstrafen etc.

btw: auf Schmerzensgeld (durch eine zivilrechtliche Klage) hat das Opfer 30 Jahre lang Anspruch.
Apfelrauch is offline  
Thanks
1 User
Old 11/25/2014, 21:24   #4
 
Zweihorn.'s Avatar
 
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habt ihr auch ungefähre werte dafür? also wie viel sozialstunden und wie lange jugendarrest, bei angenommen keinen vorstrafen?

würde dem das gerne unter die nase reiben
Zweihorn. is offline  
Old 11/25/2014, 21:29   #5
 
KeinAstronaut!'s Avatar
 
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Originally Posted by i5-4440 View Post
Coffein ist ein verdammt gefährliches Scheißzeug, davon gehst du bei falscher Dosierung ruckzuck hopps.

Das ist (vorsätzliche) gefährliche Körperverletzung und dürfte so einige Weilchen im Knast einbringen je nach Vorstrafen etc.

btw: auf Schmerzensgeld (durch eine zivilrechtliche Klage) hat das Opfer 30 Jahre lang Anspruch.
Naja, den Berserker haben wir verrückten auch schon überlebt....
KeinAstronaut! is offline  
Old 11/25/2014, 21:35   #6
 
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Originally Posted by KeinAstronaut! View Post
Naja, den Berserker haben wir verrückten auch schon überlebt....
weiß grad übertrieben nicht, was du meinst
Apfelrauch is offline  
Old 11/25/2014, 21:39   #7


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by i5-4440 View Post
Coffein ist ein verdammt gefährliches Scheißzeug, davon gehst du bei falscher Dosierung ruckzuck hopps.

Das ist (vorsätzliche) gefährliche Körperverletzung und dürfte so einige Weilchen im Knast einbringen je nach Vorstrafen etc.

btw: auf Schmerzensgeld (durch eine zivilrechtliche Klage) hat das Opfer 30 Jahre lang Anspruch.
Naja. Grundsätzlich mag das stimmen, aber je nach Dosis(bei z.B. 1 Coffeintablette passiert nicht wirklich viel) ist die Strafe auch eher gering.
Und so oder so hätten sie das ganze erst einmal nachweisen müssen und versuch mal jmd. nachzuweisen das er dir Coffein irgendwo reingeklatscht hat, ist nicht ganz so einfach.

Quote:
Originally Posted by Zweihorn. View Post
habt ihr auch ungefähre werte dafür? also wie viel sozialstunden und wie lange jugendarrest, bei angenommen keinen vorstrafen?

würde dem das gerne unter die nase reiben
Mehr als 20-30 Sozialstunden werden bei 1. - 4. nicht zusammenkommen, das ist alles nur Kinderkack.
Shiinya is offline  
Old 11/25/2014, 23:40   #8
 
Jack.™'s Avatar
 
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Konsequenz wenn ich C gewesen wäre: Ein kostenloser Aufenthalt für A und B bei der netten Schwester Doria auf der Intensivstation.
Jack.™ is offline  
Old 11/25/2014, 23:44   #9
 
MöÖpx3's Avatar
 
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Seit wann ist das Erstellen von Fake-Accounts eine Straftat?
Und wenn er peinliche Bilder an Unbekannte versendet ist er doch auch selbst dafür
verantwortlich, oder nicht?
Das PC hacken und Koffeintabletten unterjubeln ist dann schon eine ernstere Sache,
allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Anzeige mangels Beweisen fallen gelassen
würde.
MöÖpx3 is offline  
Old 11/26/2014, 00:14   #10
 
c0w's Avatar
 
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die meisten dinge sind strafrechtlich irrelevant. das koffein kann gefährlich sein, aber unwissentlich ein überdosis davon zu sich zu nehmen ist schwer. tabletten sind wahnsinnig bitter. das versenden der fotos ist ein vergehen, aber alles zusammen wird bei nicht vorbelasteten jugendlichen im besten falle sozialstunden oder ne geringe geldstrafe nach sich ziehen.
c0w is offline  
Old 11/26/2014, 09:19   #11


 
[uLow]TheCraftingMan's Avatar
 
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Originally Posted by MöÖpx3 View Post
Seit wann ist das Erstellen von Fake-Accounts eine Straftat?
Und wenn er peinliche Bilder an Unbekannte versendet ist er doch auch selbst dafür
verantwortlich, oder nicht?
Im Grunde schon. Vielleicht ist es nicht wirklich eine Straftat, kann aber 1. Vor gericht mit hinzugezogen werden wenn das Opfer sagt das es auf diesem Weg getäuscht wurde und 2. Verstoßen fakeaccounts gegen die AGB´s von eigentlich allen Sozialen Netzwerken (Also natürlich keine Straftat)
[uLow]TheCraftingMan is offline  
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