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Anzeige wegen Rufmord?
Discussion on Anzeige wegen Rufmord? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
10/28/2014, 16:39
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#1
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elite*gold: 248
Join Date: Aug 2013
Posts: 568
Received Thanks: 60
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Anzeige wegen Rufmord?
Hallöchen,
ich bin jetzt seit mehreren Monaten mit meiner Exfreundin nicht mehr zusammen. Kurz nachdem wir uns getrennt haben, fing sie an zu versuchen unsere "gemeinsamen" Freunde gegen mich "auszuspielen".
Da diese nicht gerade dumm waren, haben die das natürlich gemerkt und dadurch hat sie selbst fast alle ihrer Freunde verloren, die sie schon fast "gemobbt" haben, griffen später die Eltern ein(sind ein bisschen naja, komisch). Da dies immer noch nicht aufgehört hat, haben die Eltern nun an diese Briefe aufgesetzt(an mich wahrscheinlich auch, obwohl ich damit nichts zu tuen habe).In diesen wird immer angedeutet, dass ich wohl an allem Schuld bin, was sie ihren Eltern auch wahrscheinlich so erzählt.
Nun frage ich mich, ist das schon Rufmord? Da sie nämlich damit drohen die Polizei einzuschalten und ich das nicht auf mir sitzen lassen möchte bin ich am überlegen die Eltern sowie sie selbst deswegen anzuzeigen.
bitte keine dummen kommentare etc.
lg.
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10/28/2014, 16:41
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#2
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elite*gold: 0
Join Date: Jul 2011
Posts: 798
Received Thanks: 1,134
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Das ist so schwer zu sagen, wenn du etwas genauer ins Detail gehen würdest, könnten wir dir besser helfen.
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10/28/2014, 16:44
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#3
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,027
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Kein Rufmord, eher üble Nachrede.
Rufmord trifft eher zu, wenn z.B. Kreditwürigkeit, deine Zukunft in Sachen Arbeit o.ä. durch eine üble Nachrede gefährdet wird.
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10/28/2014, 16:46
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#4
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elite*gold: 248
Join Date: Aug 2013
Posts: 568
Received Thanks: 60
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Es wird zum Beispiel geschrieben, dass dies durch bestimmte Personen hervorgeführt wurde, womit man mich meint. Außerdem wird mir fast schon "unterstellt" für all dies der "Anführer" zu sein, was meiner Meinung eine krasse Unterstellung ist.
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10/28/2014, 16:56
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#5
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elite*gold: 11
Join Date: Jan 2012
Posts: 8,681
Received Thanks: 6,285
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Für mich klingt das ja irgendwie nach 15Jahren alten Kindern die sich wie im Kindergarten zoffen..
Aber um dem Kindergarten zu helfen(bin ja sozial):
Mach einfach nix & gut ist. Polizei ist immer 'ne leere Drohung & sollten die Eltern trotzdem die Polizei einschalten, ist das immer noch nichts schlimmes.
Dir müsste man erst einmal nachweisen das du irgendwas getan hast & nur weil die Eltern sagen "ja wir glauben der war das!!!!!!", wirst du keine Anzeige kriegen. Und die anzeigen ist den Stress nicht wert.
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10/28/2014, 16:59
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#6
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elite*gold: 23
Join Date: Oct 2014
Posts: 731
Received Thanks: 31
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Denk dir nichts bei.
Die Polizei wird dir nichts tuhen, solange sie keine Beweise haben.
Würden sie dich dabei erwischen, müsstest du dir sorgen machen.
Aber laut deiner Aussage bist du nichtmal im Geschehen.
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10/28/2014, 17:02
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#7
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elite*gold: 5
Join Date: Nov 2010
Posts: 4,571
Received Thanks: 3,027
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Quote:
Originally Posted by Shindy.
Es wird zum Beispiel geschrieben, dass dies durch bestimmte Personen hervorgeführt wurde, womit man mich meint. Außerdem wird mir fast schon "unterstellt" für all dies der "Anführer" zu sein, was meiner Meinung eine krasse Unterstellung ist.
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Trotzdem kein Rufmord.
Rufmord wäre z.B.:
Wenn deien alter Arbeitgeber in anderen Firmen erzählen würde, wie schlecht du bist.
oder
Wenn Freunde von dir mit einer Versicherung über deine schlechte Fahrweise reden würden.
Sowas nennt sich Rufmord. Ruf ist nicht gleich der Ruf, welchen du in der Öffentlichkeit hast.
Wie gesagt, bei dir ist es viel eher üble Nachrede.
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10/28/2014, 17:29
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#8
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elite*gold: 12
Join Date: Oct 2014
Posts: 591
Received Thanks: 47
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Ist kein rufmord.
Die können nichts machen. Genauso wird eine Anzeige von dir aus nichts bringen
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10/28/2014, 20:15
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2011
Posts: 4,986
Received Thanks: 1,303
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Könntest sie anzeigen wenn du irgendwelche nachweisbaren Schäden erlangt hast.
Berufe mich hierzu auf §186 BGB
Quote:
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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