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Originally Posted by ramona83
Das bringt aber nichts, solange die Website nicht den Rechte Inhaber gehört.
Da er schon Geld gezahlt hat, wird er zu 100% verurteilt.
Nach Deutschem recht, erkennt man die Forderung mit der Zahlung an.
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Ich denke nicht, dass man das so pauschal sehen kann. Es ist eine Abschlagszahlung und wir kennen die geführte Korrespondenz nicht. Auch wenn es ein Einsehen sein sollte, so wird es hier jedoch nicht um die Verletzung der Urheberrechte an sich gehen, sondern um den zu leistenden Schadenersatz. 8.500,00 € sind schon eine gewaltige Summe.
Nach meiner Rechnung dürften sich die eigenen Anwaltskosten auf 1.532,13 €
zzgl. Tage- und Abwensenheitsgeld und Fahrtkosten belaufen.
Prozesskostenhilfe sollte unbedingt beantragt werden. Diese ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt. Sie steht einer Partei zu, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, ein Verfahren zu finanzieren. Die Sache muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Ist hier erfüllt. Deine Einnahmen und Ausgaben sind mit Kontoauszügen etc. zu belegen. Beachte bitte die Freibeträge des § 115 ZPO. Dein Anwalt muss dich in dieser Hinsicht beraten.
Generell solltest du dich bei solchen Fragen ausführlich mit deinem Anwalt unterhalten. Hier nach Rat und Tat suchen ist nicht die richtige Lösung.
Davon mal abgesehen, bist du momentan eh zahlungsunfähig. Die können zwar ein Titel erreichen, aber es bringt denen nichts. Zumindest momentan nicht, aber die hätten ja 30 Jahre zeit, um sich das Geld zu holen. Wie gesagt, klär das lieber mit deinem Anwalt, es scheint so, als da noch einiges offen wäre.