Es gibt keine Altersbegrenzung für den Kauf von PSC's und man muss auch (entgegen vieler ahnungsloser Aussagen) nicht 18 sein.
Sie sind eine ganz normale Währung - ein Prepaidzahlungsmittel - und für jeden Geschäftsfähigen (auch Minderjährige) erwerbbar.
Wenn im Internet oder bei Spielen etwas erworben werden kann, sind rechtsmäßig immer die Betreiber der Shops verpflichtet, die Volljährigkeit der Kunden zu überprüfen.
Es werden lediglich Empfehlungen von paysafecard ausgesprochen, die auf den Taschengeldhöhen basieren. Letztendlich kann aber jede Verkaufsstelle selber entscheiden, ob sie paysafecard's an Minderjährige verkauft.
Quote:
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gern teilen wir Ihnen eine Information über den existierenden Taschengeldparagraphen mit:
Im Speziellen bei Minderjährigen ist die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit relevant, da bei Reklamation durch die Eltern der Geschäftsfall rück abgewickelt werden muss.
Es gibt keine offiziellen Richtlinien bezüglich Altersgrenzen und Geldbeträgen die für Einkäufe von Minderjährigen zulässig sind.
Basierend auf gängigen Taschengeldhöhen haben wir jedoch folgende Empfehlung erstellt.
Kinder bis 11 Jahre: maximal 10 EUR
12-13 Jahre: maximal 25 EUR
14-15 Jahre: maximal 50 EUR
16-17 Jahre : maximal 100 EUR
Ab 18 Jahre keine Begrenzung
Die Aufstellung ist nicht verbindlich und auch nicht produktspezifisch. Für die Altersüberprüfung auf nicht jugendfreien Seiten ist der Webshop verantwortlich.
Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben, und stehen für weitere Fragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prepaid Services Company Limited
International House
London W1J 7BU, 1 Yarmouth Place
Managing director: Bernd Egger, Udo Müller
Commercial register: 5761861, Commercial court: London
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Quote:
Liebe Nutzer,
gerne gehen wir auf die Fragen ein, die hier im Forum aufgekommen sind. Leider können wir dem konkreten Fall nicht nachgehen, da uns Details zu den Geschäftsfällen fehlen.
Es stimmt, unser Prepaidzahlungsmittel paysafecard kann von Jedermann bei den bekannten Verkaufsstellen erworben werden, auch von Konsumenten, die nicht volljährig sind. Ein paysafecard Guthaben ist genauso sicher und unkompliziert einzusetzen wie Bargeld – und sollte vom Verbraucher auch genauso verantwortungsvoll verwendet werden.
Was die Nutzung von Internetangeboten für Erwachsene angeht, so ist die rechtliche Regelung eindeutig: Der Webshop hat die Pflicht, die Volljährigkeit des Nutzers zu überprüfen und Minderjährigen die Nutzung zu verwehren. Möglich ist dies, da bezahlpflichtige Webseiten eine Registrierung erfordern. Genauso wie bei Zahlungen außerhalb des Internets kann hier nicht der Zahlungsmittelbereitsteller die Aufsichtspflicht übernehmen.
Wenn Jugendliche freien Zugang zu großen Geldbeträgen haben, besteht natürlich das Risiko, dass dieses Geld nicht im Sinne der Eltern ausgegeben wird. Das kann sowohl im Internet als auch im Laden nebenan passieren. Wir nehmen aber Ihre Schilderung zum Anlass, unsere Vertriebspartner nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass an Jugendliche nicht über die Taschengeldgrenzen hinaus paysafecards verkauft werden dürfen.
Gerade die paysafecard ermöglicht eine gute Kostenkontrolle und schützt vor Verschuldung, da nur soviel ausgegeben werden kann, wie vorher schon bezahlt wurde. Da bei der Onlinezahlung keinerlei Bank- oder Kreditkarteninformationen angegeben werden müssen, ist die Zahlung mit paysafecard besonders sicher.
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