Howdy,
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.
Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?
Kommt drauf an, ob du einem Abo zugestimmt hast wo im Vertag steht das die dich anrufen dürfen.
Also bei einer Regestrierung auf irg. einer Seite wo deine Nummer angeben musstest aber die AGB nicht gelesen hast.
Howdy,
Wollte mal fragen ab wann eine Anzeige bezüglich Belästigung berechtigt wäre.
Laut Wikipedia:
-ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
-gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.
Es handelt sich hierbei um Werbe Anrufe eines bekannten Unternehmens.
Werde seit gut 2 Wochen täglich angerufen ( jedoch seit rund 2 Monaten sporadisch)
Und seit ein paar Tagen sogar 2 mal täglich. Beim nächsten Anruf werde ich nochmals dran gehen und ihnen ausdrücklich klar machen dass ich nie Interesse haben werde und dass ich nach dem nächsten derartigen Werbeanruf Anzeige erstatten werde. Damit wären beide Punkte erfüllt, demnach wäre eine Anzeige berechtigt oder?
Wenn du ihnen ausdrücklich mitteilst, dass du in Zukunft keinerlei telefonischen Kontakt mit ihnen willst und sie auf deinen Wunsch nicht eingehen, kannst du mit einer Anzeige auf jeden Fall Erfolg haben.
Ob du sie jetzt schon anzeigen kannst, weiß ich allerdings nicht - woher haben die denn deine Nummer?
Kommt drauf an, ob du einem Abo zugestimmt hast wo im Vertag steht das die dich anrufen dürfen.
Also bei einer Regestrierung auf irg. einer Seite wo deine Nummer angeben musstest aber die AGB nicht gelesen hast.
Dann bist selber schuld
Am Telefon habe ich nie irgendetwas bestätigt, AGB's müsst ich mir dann erst einmal durchlesen. Glaube aber kaum dass die AGB's gegen das Gesetzt verstoßen dürfen.
Quote:
Originally Posted by Lynchhouse
Wenn du ihnen ausdrücklich mitteilst, dass du in Zukunft keinerlei telefonischen Kontakt mit ihnen willst und sie auf deinen Wunsch nicht eingehen, kannst du mit einer Anzeige auf jeden Fall Erfolg haben.
Ob du sie jetzt schon anzeigen kannst, weiß ich allerdings nicht - woher haben die denn deine Nummer?
Ich glaube dass ich ihnen erst sagen muss, dass ich sie anzeigen werde falls sie nciht aufhören.
Woher die meine Nummer haben weiß ich nicht genau, Google, Telekom, könnte ja jeder sein.
Mit Hilfe eines Anwaltes eine Unterlassungserklärung abgeben.
Nu gut, wäre das selbe als würde ich die Nummer sperren.
Bevor ich einen Anwalt bezahle würde ich gerne wissen ob ich Schmerzensgeld rausleiern kann, da ich mich in meiner Psyche stark belästigt fühle^^.
Wenn du denen sagst du möchtest nicht weiterhin angerufen werden, müssen sie es unterlassen, egal was in den AGB steht.
Schmerzensgeld wirst du keins bekommen.
Als Gegenmaßnahme könntest du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen, beim nächsten Anruf darauf hinweisen, dass du das getan hast, und den Anruf protokollieren, dann könntest du eventuell über den Verbraucherschutz weiter vorgehen.
Hast du den Anrufern denn deutlich gesagt, dass du nicht mehr angerufen werden willst? Falls nicht solltest du dies erst tun und danach Anzeige erstatten.
Wenn du denen sagst du möchtest nicht weiterhin angerufen werden, müssen sie es unterlassen, egal was in den AGB steht.
Schmerzensgeld wirst du keins bekommen.
Als Gegenmaßnahme könntest du bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen, beim nächsten Anruf darauf hinweisen, dass du das getan hast, und den Anruf protokollieren, dann könntest du eventuell über den Verbraucherschutz weiter vorgehen.
Okey, danke
Quote:
Originally Posted by - Max
Hast du den Anrufern denn deutlich gesagt, dass du nicht mehr angerufen werden willst? Falls nicht solltest du dies erst tun und danach Anzeige erstatten.
Gegen Schrottwagen vorgehen? Belästigung 07/02/2012 - Off Topic - 31 Replies Heute sind ca. 10 von diesen Schrottwagen mit so einer Melodie bei mir durch die Straße gefahren. Diese Dinger nerven einfach nur noch. Gibt es da irgendeine Möglichkeit gegen die vor zu gehen? Sind ja meistens irgendwelche aus anderen Städten oder heute war sogar einer aus Holland da.
Wie wäre es mit einfach mal Polizei rufen, wenn da ein Schrottwagen mit rotem Kennzeichen lang fährt, dürfen die damit ja nicht. ??