Es kommt auch drauf an, man kann zwischen 2 Bürgschaften unterscheiden:
1. Man bürgt für jemanden (zB Kredit) dieser kann den Kreidt nichtmehr bezahlen und die Bank kann nun zu einem gehen und das Geld einfach einholen (Man !muss! zahlen)
2. Falls der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, man aber weis das er zB noch ein Auto hat o.ä. kann die Bank das Geld nicht direkt von dem Bürge einfordern sondern muss erst zum Kreditnehmer und das Autp zwangsversteigern, erst wenn dann nichts mehr übrig ist kann die Bank zu dem Bürge gehen und das Geld einkassieren.
Nummer 2 wird allerdings von den meisten Banken nicht angeboten da es zu viel Aufwand für sie ist (im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers)
Hoffe ich konnte alle bisschen aufklären und jeder weis warum man so etwas nicht machen sollte