BGB §227:

und StGB §§ 32-35:
Das klingt zwar alles schön und gut (Recht auf körperliche Unversehrheit, Notwehr ist nicht rechtswidrig etc.), aber es kann in der Praxis anders aussehen.
Notwehr beginnt nicht mit körperlicher Gewalt. Erwäge Auseinandersetzungen immer 'normal' zu schlichten bzw. sogar die Flucht zu ergreifen. z.B.: Du begegnest ihm nachts an einem abgelegenen Ort und er wird handgreiflich, du handelst aus Notwehr mit körperlicher Gewalt. Vor dem Gericht steht dann nur noch Aussage gegen Aussage (Er kann ja schließlich behaupten, er hätte auch aus Notwehr gehandelt.) und da ihr beide vorgestraft seid und es keine Zeugen i.d.F. gibt: großes Pech.
Schalte lieber einen Anwalt ein, denn der wird sich wesentlich mehr mit dem Recht und dem Theorie-Praxis-Verhältnis besser auskennen als epvp und er kann dir logischerweise viel mehr helfen.
PS: Notwehr =/= Selbstjustiz