Mal eine frage.. Ich kenn mich da nicht so aus, aber laut JuSchG §9 ist die Freigabe von hoch alkoholischen Getränken ab 18 Jahren. Jedoch wird nicht geschrieben, dass Jugendliche es nicht Trinken dürfen.
JuSchG §9 Abs. 1 Nr. 2
"...andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren..."
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
In diesem Absatz wird deutlich darauf hingewiesen, dass KINDER keinen Alkohol Verzehren dürfen. Jedoch wird nicht beschrieben, was mit Jugendlichen ist, denn laut
JuSchG §1 Abs. 1 Nr. 2
"...sind Jugendlicher Personen, die 14, aber noch nicht 18 sind."
Demnach wird nicht, bzw. unmissverständlich beschrieben, ob Jugendlichen der Verzehr von Alkohol erlaubt ist, nicht war? Wir wissen alle, dass man mit 16 Jahren Bier kaufen und Verzehren darf, jedoch keinen Vodka etc.. Verbessert mich BITTE aber ich finde KEIN Gesetz, was dagegen (Vodka etc.) spricht?
Man kann eigtl. Schlussfolgern das ab Verkauf = darf trinken.
Aber da gibt's soweit ich weiß auch irgendwo noch Zusatzparagraphen, in der Öffentlichkeit gilt z.B. strickt: u16 kein Bier, u18 kein hartes Zeug.
In geschlossenen Partys immer nur mit Ausweiskontrolle.
Ist man aber zu hause unter der Aufsicht der Eltern darf auch schon Wodka mit..16(?, bin mir da nicht sicher) verzehrt werden, Bier glaub ich ab 14. Aber dann nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigen.
Kann sein das ich da voll falsch liege, so wurde es mir mal in der Schule von 'nem Grünen Männchen erklärt.^^
Im gesetz steht, dass ich mit meinen 12 Jahren kein Auto fahren darf, weil ich unter anderem auch noch keinen Führerschein habe!
ABER! Es steht nirgens das ich nicht Auto gehen darf!!!! (Boden raus+Füße durch = win)
Ich liebe Gesetzeslücken! Freiheit ich komme...
Gilt aber indirekt als fahren und du gefährdest damit dich und andere Verkehrsteilnehmer. = WIN. Die Bullen halten dich an und tada.
Zumal es eig. unmöglich ist, ein Auto anzutreiben, außer es wiegt 400 Kilo.
@PyRo Ab 18 ist man Volljährig, nicht Erwachsen
@iFate Das stimmt nicht zu 100%, denn laut
JuSchuG §9 Abs. 2 "Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden."
ABER! Das MÜSSEN nicht die Eltern sein, denn!:
JuSchuG §1 Abs. 1 Nr. 4 "ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt..."
Letztendlich wird der Alkohol ja irgendwo gekauft. Wenn der Alkohol dann an minderjährige ausgeschenkt wird bekommt der Jenige richtig Streß (Bis hin zu gro0en Bußgeldern).
Vom Konsum her gesehen bleibt es soweit ich weiß den Eltern bzw. Vormund überlassen Ihren Kindern Alkohol zu erlauben oder nicht (aber nur auf dem heimischen Gelände).
Gilt aber indirekt als fahren und du gefährdest damit dich und andere Verkehrsteilnehmer. = WIN. Die Bullen halten dich an und tada.
Zumal es eig. unmöglich ist, ein Auto anzutreiben, außer es wiegt 400 Kilo.
Letztendlich wird der Alkohol ja irgendwo gekauft. Wenn der Alkohol dann an minderjährige ausgeschenkt wird bekommt der Jenige richtig Streß (Bis hin zu gro0en Bußgeldern). (Falsch)*
Vom Konsum her gesehen bleibt es soweit ich weiß den Eltern bzw. Vormund überlassen Ihren Kindern Alkohol zu erlauben oder nicht (aber nur auf dem heimischen Gelände).
* = Streß bekommt derjenige nicht, denn der Konsum ist ja Laut JuSchG unter aufsicht der Erziehungsperson, bzw. ErziehungsBEAUFTRAGTE person, d.h. wenn dir deine Eltern erlauben, bei deinem 18 jährigen Kumpel zu übernachten, darf er dir erlauben zu trinken, solange er dabei ist
Frage zu Zahnproblemen nach Alkohol 05/21/2012 - Off Topic - 27 Replies Da ich schon bissel gegooglet habe und nicht wirklich was gefunden habe wage ich mal hier mein Glück da ich hier im Off Topic bin denke ich das das hier hingehört :)
Und zwar habe ich am Samstag V+Energy getrunken ein paar flaschen und ab spät Abends aufeinmal immer wenn ich Esse hatte ich so ein komisches Gefühl in den Zähnen man könnte es schmerzen nennen aber es ist nicht all zu dolle ....
Und ich hatte bis jetzt nie Probleme mit meinen Zähnen und der Zahnarzt sagt auch immer zu mir...
Polizei - Auto - Alkohol - habe eine FRAGE / RECHTSGRUNDLAGE??? 12/15/2011 - Off Topic - 3 Replies Also ich wills so kurz wie möglich halten.
Letztens waren wir in einer Stadt in der ich nicht so oft bin mit 6 Freunden und wir haben im Auto (von :mofo:) 2 Taschen Alkohol gehabt, 3 Wodka-Flaschen und 6 Six-Packs Bier und 2 Sekt.
Wir wollten auf eine Feier und plötzlich standen 2 Polizeiautos vor uns (Sie kamen aus der Gasse wo wir parkten). Sie fragten uns ob wir alle über 18 seien und wir Antworteten ehrlich nein, denn es waren 2 unter 18j. dabei (falls es euch interessiert ich bin...
EINE Frage zum thema tt6 05/18/2009 - Guild Wars - 12 Replies Hallo ich hab mir diese tt6 runtergeladen nur habe ich das problem das keine die readme auf deutsch übersetzt hat..oder es nicht geschaft hat:rtfm:..ich will jetzt für mein bot...das er EGAL wo er steht immer in das selbe portal läuft...würde mich echt freuen hier ein script oder sonstige hilfe zu sehen :handsdown: :):):)
Danke an alle im voraus natürlich verteile ich an jede hilfe ein thanks
msssfg Vassilis^^:rolleyes: