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Abzüge vom Sozialgeld bei Minijob

Discussion on Abzüge vom Sozialgeld bei Minijob within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
aznproud's Avatar
 
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Abzüge vom Sozialgeld bei Minijob

Hallo,
ich habe da eine Frage. Bin derzeit 17 Jahre alt und Schüler.
Vor ein paar Tagen find ich damit an, mir einen Neben- oder Aushilfsjob zu suchen, da ich mein Taschengeld aufbessern will.
Bin auch fündig geworden, ein Arbeitgeber bietet mir eine Stelle mit einem Stundenlohn von 6,50€ an. Dort würde ich etwa 320€ im Monat verdienen .

Habe jetzt durch meine Mutter erfahren, dass dann Abzüge gemacht würden, weil wir Arbeitslosengeld Zwei (oder Unterstützungen vom Jobcenter, ich weiß es nichtmehr genau) erhalten.
Ist das denn tatsächlich so? Ich meine es ist ja ein Schülerjob, bei dem ich ja mein Taschengeld aufbesser will .
Habe im Internet gelesen, dass ich 100€ pauschal behalten darf zzgl. 20% vom Lohn in meinem fall dann etwa insgesamt 160€. 160 weitere Euro gehören dann dem Staat, soweit ich weiß.
Wozu mache ich dann diesem job wenn ich 50% davon wieder abgeben muss, ist das nicht ein bisschen übertrieben oder gar unfair ?

Naja worauf ich hinaus will ist, muss ich tatsächlich all diese Abgaben machen? Von den Unterstützungen würden nichts abgezogen sondern nur von meinem Lohn, sodass ich anstatt 320 nur 160€ überwiesen bekommen würde? Gibt es Möglichkeiten mehr aus dem erarbeitetem Geld herauszuholen?


Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten.


Mfg aznproud
aznproud is offline  
Old 09/11/2012, 18:08   #2
 
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Möglichkeiten mehr aus dem erarbeitetem Geld herauszuholen?
Schwarz Arbeiten und den Amt nichts sagen


Bzw. bei manchen wird es abgezogen bei manchen nicht kommt auf denn Job, gehe zum Arbeitsamt und fragt sie
Mein Vater is offline  
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Old 09/11/2012, 18:18   #3
 
aznproud's Avatar
 
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Achso okay vielen Dank. ich werde mich erkundigen.

Weißt du auch worauf es ankommt oder anders gefragt auf welche Kriterien es ankommt, dass keine Abzüge gemacht werden?
aznproud is offline  
Old 09/11/2012, 18:21   #4
 
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Im Regelfall ist es so wenn deine Eltern ALGII bzw hartz4 kriegen du in einer bedarfsgemeinschaft wohnst.

In dieser Bedarfsgemeinschaft rechnet das amt alles an einkünften an was jeder einzelnde vorbringt.

Beziehen deine Eltern nur alg II und du verdienst geld wird dies deiner bedarfsgemeinschaft angerechnet und du darfst rund um die 100-120 € selber behalten der Rest wird angerechnet und den musst du dann deinen Eltern geben zum Leben.

In deinem Fall denke ich wird dieses zutreffen.

Um keine Abzüge zu erhalten musst du entweder das ganze auf 100€ anmelden und den rest auf die hand kriegen oder halt gleich schwarz arbeiten.
Sachverständiger is offline  
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Old 09/11/2012, 18:23   #5
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juhsex's Avatar
 
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Das selbe wurde mir auch gesagt...
Mir wurde gesagt wenn ich das nicht möchte, soll ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus und dann kriege ich auch das Geld was ich verdiene und du hast nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun heißt auch das deine Eltern kein Geld mehr für dich bekommen.
juhsex is offline  
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Old 09/11/2012, 18:27   #6
 
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Um keine Abzüge zu erhalten musst du entweder das ganze auf 100€ anmelden und den rest auf die hand kriegen oder halt gleich schwarz arbeiten.
Geht das denn einfach so? Also nicht, dass das am Ende nicht rechtens ist.
Kann ich dann zu meinem Arbeitgeber gehen und fragen können sie von den 400€ nur 100€ anmelden und den Rest geben sie mir in Bar?

Quote:
Das selbe wurde mir auch gesagt...
Mir wurde gesagt wenn ich das nicht möchte, soll ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus und dann kriege ich auch das Geld was ich verdiene und du hast nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun heißt auch das deine Eltern kein Geld mehr für dich bekommen.
Ich möchte ja nicht, dass meine Eltern kein Geld mehr ,,für mich bekommen''. Falls ich zum Beispiel nach einem halben Jahr kündigen sollte, würde uns ja dann dieses Geld fehlen!


Würde das Geld dann von meinem Lohn abgezogen werden oder bekomme ich dann trotzdem den vollen Lohn, aber das Geld vom Jobcenter usw. dann gekürzt?
aznproud is offline  
Old 09/11/2012, 18:31   #7
 
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Originally Posted by aznproud View Post
Geht das denn einfach so? Also nicht, dass das am Ende nicht rechtens ist.
Kann ich dann zu meinem Arbeitgeber gehen und fragen können sie von den 400€ nur 100€ anmelden und den Rest geben sie mir in Bar?
Sag einfach alles Bar weil du kein Konto hast

und mach so das es wie ein Praktikum aussieht

ich hab mich bei google infomiert unter 400€ im monat muss du nichts zahlen blos ich weiß nicht wie das läuft mit Arbeitslosen Geld ll
Mein Vater is offline  
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Old 09/11/2012, 19:06   #8
 
aznproud's Avatar
 
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Originally Posted by Mein Vater View Post
Sag einfach alles Bar weil du kein Konto hast

und mach so das es wie ein Praktikum aussieht

ich hab mich bei google infomiert unter 400€ im monat muss du nichts zahlen blos ich weiß nicht wie das läuft mit Arbeitslosen Geld ll

Okay, aber das muss ich dann trotzdem irgendjemanden melden oder? also Arbeitsagentur , Finanzamt was weiß ich nicht alles .
Also nur Bargeld wäre ja auch schon Schwarzarbeit (glaube ich).
Oder ich weiß einfach nicht, wie du es gemeint hast ^^

Also zweiteres , habe ich erfahren, dass Menschen die Unterstützungen vom Staat erhalten und einen Minijob machen, nicht das volle Geld sprich 400€ bekommen . ( wobei ich mir nicht 100% sicher bin , da ein vorposter gemeint hat, dass Abzüge je nach Job unterschiedlich oder gar nicht vorhanden sind)
aznproud is offline  
Old 09/11/2012, 20:55   #9




 
Mister Joy's Avatar
 
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Die Frage lässt du dir wohl lieber von eurem Sachbearbeiter klären.
Da dies sehr unterschiedlich ausfällt, geht hier ja nicht um die Einnahmen einer einzelnen Person.



Daraus lässt sich lesen, dass dies mit den 400€ z.B. Quatsch ist.
Mister Joy is offline  
Old 09/11/2012, 21:23   #10
 
ahmetsoper's Avatar
 
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@Mister Joy heißt das also, dass man wenn man einen Lohn unter 400€ bekommt, und AlG II
hat, nichts von dem Lohn abgeben muss?
ahmetsoper is offline  
Old 09/11/2012, 21:25   #11


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by ahmetsoper View Post
@Mister Joy heißt das also, dass man wenn man einen Lohn unter 400€ bekommt, und AlG II
hat, nichts von dem Lohn abgeben muss?
Haha ich bin also nicht der einzige der's nicht ganz checkt? xD

Auf jedenfall kann ich das sagen:

Mein Ex-Chef hatte viele Beschäftigte auf 400€ Basis - hat uns allen das Geld immer Bar gegeben und niemand hat von irgendwas Abzüge bekommen.

Entweder der hatte 12 Schwarzarbeiter oder ich hab's so verstanden das alles u400€ ok ist o.o xD
Shiinya is offline  
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Old 09/11/2012, 21:31   #12
 
epiTR's Avatar
 
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Hey,
alles bis 400 Euro ist "steuerfrei" und es gibt keine Abzüge vom Kindergeld.
Der Arbeitergeber hat die Pflicht dich anzumelden, dass heißt du musst nichts machen.
epiTR is offline  
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Old 09/11/2012, 22:02   #13




 
Mister Joy's Avatar
 
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Originally Posted by ahmetsoper View Post
@Mister Joy heißt das also, dass man wenn man einen Lohn unter 400€ bekommt, und AlG II
hat, nichts von dem Lohn abgeben muss?
Doch, es gibt bei ALGII beziehenden Haushältern Abzüge, auch unter 400€, dies hat mit Steuern absolut nichts zu tun.
Mister Joy is offline  
Old 09/12/2012, 07:32   #14
 
Gordge's Avatar
 
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Das Geld wird anteilig abgezogen... wie hier manche den Top heben können schwarz zu arbeiven verstehe ich nicht, habt ihr euch mal Gedanken gemacht was passiert wenn es raus kommt? Rückzahlung, sperre der Gelder, Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung(auch wenn erst unter dem Satz bleibt, der versuch zählt) um nur einige aufzuzählen...
Gordge is offline  
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Old 09/12/2012, 16:52   #15
 
aznproud's Avatar
 
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Sehr geehrter Herr ***,



ich komme auf Ihre E-Mail vom 12.09.2012 zurück.



Das Einkommen ist gemäß § 11 SGB II auf Ihren Bedarf angerechnet. Das Einkommen wird dann wie folgt bereinigt:



- 100 Euro sind grundsätzlich frei

- von der Differenz wird noch ein zusätzlicher Freibetrag von 20 % gewährt



Als unfair ist die aktuelle Rechtslage nicht anzusehen, da Sie Bezieher von staatlichen Transferleistungen sind, welche durch Steuerzahler finanziert werden und diese ein Recht auf den sachgerechten und achtsamen Umgang mit Steuermitteln haben. Hierzu gehört es, dass das Einkommen abzüglich des Freibetrages auf Ihren Bedarf zum Lebensunterhalt anzurechnen ist. Hierbei ist es unerheblich, dass Sie noch Schüler sind und sich etwa zum Taschengeld hinzuverdienen wollen.



In der Praxis bedeutet dies, dass Sie natürlich Ihren vollen Lohn ausgezahlt bekommen. Das Jobcenter Kreis Viersen wird dann jedoch weniger für Ihren Lebensunterhalt auf das Konto Ihrer Eltern zahlen.



Mit freundlichen Grüßen



Frau vom Arbeitsamt
Naja das klärt ja jetzt alles Abzüge werden 100% gemacht führt kein Weg vorbei , bis auf die genannte Schwarzarbeit . ( kommt für mich überhaupt nicht in Frage, aufgrund der schweren Folgen , die bei einer Aufdeckung kommen würden )
aznproud is offline  
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