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Prozess? Kommt darauf an, welchen er nun meint, bei einem Strafprozess z.B. erhebt ja der Staatsanwalt die Anklage und du wirst als Zeuge geladen, wobei du dann eine Zeugenentschädigung bezahlt bekommst.
Die Ermittlungsverfahren sind durch Steuergelder gedeckt und eine IP Verfolgung ist eigentlich nicht wirklich aufwendig.
Email zum Admin der betreffend genutzten Plattform > Polizei bekommt IP > Anfrage beim Provider > Auskunft über den Kunden, diese kann jedoch scheitern, da wir zurzeit keine Vorratsdatenspeicherung haben (EU wird uns aber bald eine auf diktieren), oder halt durch Nutzung von VPN oder anderen Methoden.
Wenn diese scheitert und du keine anderen Informationen hast, dann ist hier Endstation für dich.
Weitere Informationen können sein. Amazongutschein Code, PSC Code, Bankverbindung, Telefonnummer, paypal email usw.
Selbst ein "Ingamenick" könnte zu einer frischen IP führen.
Einfach bissel nachdenken, was passiert ist und wodurch man an ihn rankommen könnte.
Wenn nun seine Daten erfolgreich ermittelt worden sind, dann geht dies an die Polizeidirektion des Täters und wird dann an den betreffenden Staatsanwalt gereicht.
Bei kleineren Betrugssummen wird jedoch sehr oft das "Straf"verfahren gegen die Person eingestellt.
Ein Strafprozess kann sehr vorteilhaft sein, denn erstens bekommt man eine ansehnliche Zeugenentschädigung, besonders wenn man einen langen Weg zum Gericht hat, denn dieser findet in dem des Täters zuständigen Gerichts statt.
Dazu wird durch eine Verurteilung wegen Betruges ein Anspruch auf das Geld gefestigt, denn dann kann er sich auch mit Privatinsolvenz nicht von diesen Schulden befreien. Denn Straftaten sind davon nicht betroffen!
Bis es jedoch überhaupt zu einem Strafprozess kommt, kann es schon einige Zeit dauern. Bei mir kam der Gerichtstermin 6 Monate nach meiner Strafanzeige und ich bekam eine Zeugenentschädigung von knapp 200€.
Daher sollte man in der Zwischenzeit schonmal einen Anwalt aufsuchen, denn an die Anschrift der Person kommt man nur über die Akte und diese kann man nur über einen Rechtsanwalt einsehen. Kostenlos? Naja wenn du Geringverdiener bist schon(Per Antrag), ansonsten heißt es hier Vorstrecken und dort ist es von Anwalt zu Anwalt verschieden, betreffend der Kosten.
Der eine hört sich erstmal deine Erläuterung zum Fall an, der andere will direkt 100~200€ in Bar, bevor er überhaupt 1 Wort von dir gehört hat. Letztere würde ich natürlich nicht empfehlen.
Mein Anwalt hatte damals dann auch noch den Staatsanwalt kontaktiert und dazu beigetragen, dass es auch zur Strafanklage kommt, jedoch ist das Urteil in dem Fall noch abzuwarten, da der Richter noch weitere Fälle dazugezogen hat und den Prozess vertagte.
Also je nach Verlauf wird dich dann ein Anwalt vom richtigen! Fach dann beraten können, wie es weiter geht. Ermittlungsgegenstände sind dann z.B. auch Kontoauszüge der Person, die in der Ermittlungsakte dokumentiert sind und daraus kann man sich dann schon herauslesen, ob es sich lohnt für den Betrag eine zivilrechtliche Klage einzureichen, denn P Konten kann man z.B. nur bis zu einer Untergrenze pfänden und wenn bei der Person einfach nichts zu holen ist, wirds auch mit dem Gerichtsvollzieher erfolglos, aber dafür sind solche Ansprüche ja auch 30 Jahre lang gültig.
Natürlich addieren sich sämtliche Umkosten für dich auf die Schuldsumme, unter Umständen kannst du dafür auch einen Zinssatz verlangen.
Genaue Details bekommst du dann halt von einem Anwalt aus der richtigen Fachrichtung.
Viel Erfolg ;O und denk daran, warte nicht lange, denn sonst bringt eine reine IP nichts.
PS: Der Handel sollte für eine Anzeige natürlich komplett im legalen laufen, ansonsten werden gerne auch mal Ermittlungen zusätzlich gegen dich eröffnet.
Wenn du z.B. bei Amazon Gutscheinen 2:1 betrogen wurdest, ist dies auch von deiner Seite eine Straftat, je nach Auslegungssache Hehlerei oder Geldwäsche, dabei ist es völlig egal, ob du betrogen wurdest, denn es gilt der Vorsatz der Tat.
Ansonsten wäre da noch die Möglichkeit, dass dein Handeln schon unter gewerbliches Fallen könnte und du dann ohne Gewerbe ebenfalls Straffällig wirst, denn selbst unter den Freibeträgen, muss es zumindest angemeldet werden.
Beispiele:
Nicht gewerblich: Seinen alten PC verkaufen, alte Spiele verkaufen, Account von einem Spiel verkaufen, dass man nichtmehr spielen will(selbst als AGB Verstoß bleibt dies ein legaler Privathandel)
Gewerblich: Accounts hochleveln mit dem Ziel sie danach zu verkaufen; virtuelle Items/Währung farmen, um sie danach zu verkaufen; PSC "Auscashservice" wobei dies ein SEHR heikles Thema bezüglich der Steuerhinterziehung ist; Service gegen Entgelt fallen allgemein sehr schnell ins Gewerbliche rein, wobei sich natürlich kaum jemand um "Peanuts" kümmert, aber nur weil man deswegen noch nicht angeklagt wurde, wird es dadurch nicht legal;
Resellen sprich kaufen und teurer verkaufen, ist z.B. eine Sache,die sofort gewerblich ist.
"Spenden" mit direkter Gegenleistung sind z.B. auch keine "Spenden", sondern Käufe, völlig egal ob der Typ es Spenden nennt.
Da gibt es ja so einige P Server Betreiber, die damit schon in den Bereich der Steuerhinterziehung kommen.
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