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Originally Posted by Keyosk
Nur wenn du es auf Dauer planst. D.h. mehrere Jahre.
Falls du es nur paar Monate machen willst fällt es unter den Taschengeldparagraph.
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haha
Dafür hätte ich nun aber gerne eine Quelle, gewerblicher Verkauf ist ja schon etwas anderes, als mal Personen privat den Rasen zu mähen. Selbst beim Zeitungsaustragen mit 13+ wird alles dokumentiert.
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§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
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Manche Gesetzestexte sind ja für den Laien schwer formuliert, aber wie du aus diesem Text, so einen **** lesen kannst, ist mir schleierhaft.