Aaaaaaaalso
Ich steh hier vor einen wirklich schwerwiegenden Problem.
Ich bin (noch) Rollerfahrer und es geht hierbei um meinen Schulweg / Weg in die Stadt.
Ich darf ja laut §2 Abs. 4 der StVO ausserhalb geschlossener Ortschaften mit meinem Roller (25km/h) auf Radwegen fahren.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Was ist aber nun wenn der Radweg in einem Feldweg endet ?
Das ganze sieht ungefähr so aus (Braun = Feldweg , Blau = Radweg , Grau = öffentliche Strasse , das dicke graue ist eine Kraftfahrtstrasse) :
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Laut §18 Abs. 1 der StVO darf ich auf einer Kraffahrtstrasse ja nicht fahren.
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Wo soll ich denn jetzt fahren ?