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Originally Posted by Osaft1100
das stimmt doch nicht. der handel ist nicht illegal, er verstößt höchstens gegen die agbs von metin2, was nur die folge, acc sperre hat......
und das mit dem "die würden dich nur auslachen" denke ich ist auch falsch... es handelt sich immer noch um eine straftat..egal um wieviel geld es geht
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Denke auch nicht das der Angeklagte ihn auslachen würde, vorallem wegen den hohen Gerichtskosten ;P. Der würde ihn eher anbetteln die Anzeige zurückzuziehen.
Also immer dran denken, eine Anzeige kostet euch keinen Cent, sollange ihr nicht lügt oder euch selbst belastet. Der Verkauf von virtuellen Waren aus Spielen ist legitim und nicht anfechtbar. Es kann maximal zum Vertragsende aka Acc Bann kommen, da diese geschäftliche Beziehung jedoch auf Free2Play basiert und somit keine Gewinne für die gewisse Firma ausblieben "eigentlich" nicht Strafbar.
Beim Inkompetenz Landgericht Hamburg kurz ILGH kann dies jedoch passieren(siehe Frogster EPVP Fall), dann MUSS man Berufung einlegen.
Achja Screenshots/Videos sind in solchen Fällen KEINE Beweise. Man muss schon die PN's oder andres im Original vorzeigen können. Dann wird die IP angefragt, Provider und bla, allerdings darf man sich damit nicht zu viel Zeit lassen.