Aus der AGB von Bigpoint...
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1.2.15 Einen Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung der Spiele oder Services in der bei Vertragsschluss bestehenden Version besteht nicht. Bigpoint behält sich vor, den Betrieb eines Spiels oder Services jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen. Nach seiner Wahl kann der Nutzer verlangen, dass ihm in diesem Fall etwaige im Voraus im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen bereits geleistete Entgelte (z.B. Entgelte für Premium Mitgliedschaft, Abonnements) für andere Spiele oder Services nach seiner Wahl gutgeschrieben werden oder verlangen, dass Bigpoint im Voraus bezahlte Entgelte zurückerstattet. Dieses Recht steht dem Nutzer nicht für Entgelte zu, die im Rahmen von Einzelschuldverhältnissen bereits vollständig geleistet worden sind (z.B. Einzelbestellungen). Das Recht des Nutzers, den Vertrag über die nicht nutzbaren Spiele oder Services mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders in diesen AGB vorgesehen.
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Das heißt man kann lediglich Premium oder Boxendoppler usw. zurückerstattet bekommen oder transferieren, keine Ausrüstung oder Uridium...
Und die Entschädigung wäre nur in der Höhe des Geldes, was man selbst investiert hat...