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Originally Posted by Garry™
Gabs schon von Toxxiiic oder Angeldust <--- ja das ist eine Person
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danke dir :P
danke
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Originally Posted by ChiLL~Out
@ Garry™ Lesen Bildet.
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Ich besitze die alleinigen
Uhrheberrechte(siehe Spoiler)
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 11
Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Unterabschnitt 2
Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
§ 13
Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
§ 14
Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
an Idee bzw Inhalt und Thematik des Thread´s , damit machst du dich gemäß deutschem Gesetz dem geistigen Diebstahl nach strafbar.
Anmerkung: Für das übernehmen eines
Bildes ohne Einwilligung des Erstellers kannst du bis zu 4000 Euro strafe bekommen..
bitte rechne dir aus was auf einen ganzen Text steht!
#closerequest