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Lehrer nimmt mir mein iPhone 5 weg
Discussion on Lehrer nimmt mir mein iPhone 5 weg within the Smartphones forum part of the Off-Topics category.
01/09/2013, 22:46
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#31
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2006
Posts: 409
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Und Lehrer, die meinen sie wären immer im Recht, wie es bei diesem Lehrer herüberkommt, halten sich immer penibel an alle Regeln
Bei mündlichen Kontrollen und Vorträgen lässt es sich nur schwer nachweisen, ob die vergebene Note nicht auch durch das Bild, das der Lehrer vom Schüler hat, beeinflusst wurde.
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01/09/2013, 22:58
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#32
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elite*gold: 0
Join Date: Dec 2010
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Quote:
Originally Posted by MrsRippchen
Einige meiner Mitschüler hatten dasselbe Problem,einige Lehrer haben trotz Elternankunft das Handy nicht rausgerückt.
Wenn mir das passiert,und ich eine Anzeige erstatte,was würde dann passieren?
Würde ich einen Schadensersatz bekommen?
MfG.
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Du willst deinen Lehrer ernsthaft anzeigen, weil er dir dein Handy nicht geben will? Mir wäre da der Aufwand viel zu groß und die Zeit zu schade. An deiner Stelle würde ich mit deinem Lehrer reden ggf. deine Mutter mit einbeziehen und falls alles nichts hilft, es gibts schlimmeres als eine Woche ohne Handy...
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01/09/2013, 23:08
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#33
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elite*gold: 2
Join Date: Jun 2012
Posts: 3,241
Received Thanks: 737
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Lehrer dürfen nicht schlechter benoten, wird aber wahrscheinlich eh passiern. Bisschen die sonstige mitarbeit runterziehen fällt garnicht auf.
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01/09/2013, 23:10
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#34
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elite*gold: 0
Join Date: Aug 2006
Posts: 409
Received Thanks: 150
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Quote:
Originally Posted by MrsRippchen
Einige meiner Mitschüler hatten dasselbe Problem,einige Lehrer haben trotz Elternankunft das Handy nicht rausgerückt.
Wenn mir das passiert,und ich eine Anzeige erstatte,was würde dann passieren?
Würde ich einen Schadensersatz bekommen?
MfG.
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Oh, diesen Text habe ich bisher ja ganz außer Acht gelassen.
Sollte das öfter vorkommen, kann es helfen ihn tatsächlich anzuzeigen. Aus welchem Grund müsste man mit einem Anwalt klären. Schadensersatz kannst du nur verlangen, wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, was ich aber eher nicht glaube, außer wenn du nebenbei einen Job hast, der von dem Telefon abhängt. Soweit ich weiß fällt es auch nicht unter "Schadensersatz", wenn er das Telefon einbehält und du trotzdem den Vertrag weiterzahlen musst, da du diesen auch gezahlt hättest, wäre das Telefon in deinem Besitz. (Es ist also kein bezifferbarer Schaden in dem Sinne entstanden.)
Es könnte vielleicht auch helfen, wenn die Eltern sich an den Elternsprecher wenden, welcher dann dem Direktor oder direkt einer Instanz höher, dem Schulamt, das Problem zuträgt.
Quote:
Originally Posted by Inѕane
Du willst deinen Lehrer ernsthaft anzeigen, weil er dir dein Handy nicht geben will? Mir wäre da der Aufwand viel zu groß und die Zeit zu schade. An deiner Stelle würde ich mit deinem Lehrer reden ggf. deine Mutter mit einbeziehen und falls alles nichts hilft, es gibts schlimmeres als eine Woche ohne Handy...
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Es geht sicher nicht nur um das Einziehen, sondern um das Prinzip. Der Lehrer greift mit seiner Aktion in die Freizeit des Schülers ein.
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01/09/2013, 23:13
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#35
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elite*gold: 104
Join Date: Jul 2011
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Der Lehrer sitzt immer am längeren Hebel, merk dir das.
Mach dich lieber nicht unbeliebt, kann auch in die Hose gehen.
Ich weiß wie gerne man manchen Lehrern gerne mal die Meinung sagen würde,
weil sie teilweise einfach nur Unrecht haben aber ist dir das eine schlechte Note wert?
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01/10/2013, 00:06
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#36
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elite*gold: 0
Join Date: Jun 2009
Posts: 929
Received Thanks: 47
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Also vor 8 Jahren nahm die Lehrerin mein Handy weg... und meine mom kam dann^^ hatte bissi terror gemacht.. und hatte es sofort wieder mit der ausnahme kein Handy in der schule aber die zeiten haben sich ja geändert normalerweise dürfen die das nicht weil dir jederzeit was passieren kann und du keinen erreichen kannst bzw nicht erreichbar bist und das ist eine fahrlässige unterleistung
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02/15/2013, 15:39
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#37
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elite*gold: 0
Join Date: Apr 2010
Posts: 24
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Laut Schulgesetz dürfen sie das Handy maximal bis zum Ende des Tages einbehalten. Wenn ich mich richtig erinnere dürfen Lehrer die dein Handy während der Stunde einkassieren es nur bis Ende der Stunde aufbewahren und müssen es dir dann zurückgeben. Irgendwie so war das. (Meine Mum is Lehrerin da bekommt man ab und an sowas mit). Steht iwo im Schulgesetz. Ggf. sag deinem Lehrer einfach wenn ers nich rausrückt "Sollen wir mal bei der ADD (Aufsichtsbehörde hier in Rlp) nachfragen was die davon halten?". Wenn die ADD hören bei uns geht dennen gleich die Muffe
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02/15/2013, 16:03
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#38
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elite*gold: 219
Join Date: Apr 2012
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Received Thanks: 207
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Mein Iphone wurde noch nie abgezogen, da würde ich dir/ euch mal raten besser aufzupassen.Wann und Wo Ihr damit rumfummelt.
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02/16/2013, 13:37
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#39
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2009
Posts: 70
Received Thanks: 10
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Um das ganze hier mal auf ne rechtliche Grundlage zu setzen:
Generell das Mitführen eines Handys zu verbieten, ist mit dem Erziehungsund
Bildungsauftrag nicht zu begründen. Solange das Handy ausgeschaltet
ist, kann es (außer in Prüfungen) nicht schulordnungswidrig sein. Andererseits
können die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder
vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen.
Die Schule kann das Handy immer dann wegnehmen, wenn es schulordnungswidrig
gebraucht wird. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Da die Schule das Handy nicht selbst durchsucht, ist das Eigentumsrecht,
nicht aber das Post- oder Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informelle
Selbstbestimmung berührt. Die Schule ist verpflichtet, das Handy
zurückzugeben. Ob sie es dem Schüler oder den Eltern aushändigt, hängt von
den Umständen des Einzelfalles ab.
Rau
Minister für Kultus, Jugend und Sport
____________________________________________
Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das das Handyverbot seit 2006 extra ins Schulgesetz geschrieben hat:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Art. 56, Abs. (5) hat geschrieben:
1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
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02/16/2013, 13:44
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#40
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elite*gold: 219
Join Date: Apr 2012
Posts: 3,411
Received Thanks: 207
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AW: Beitrag
Quote:
Originally Posted by KategorieD
Um das ganze hier mal auf ne rechtliche Grundlage zu setzen:
Generell das Mitführen eines Handys zu verbieten, ist mit dem Erziehungsund
Bildungsauftrag nicht zu begründen. Solange das Handy ausgeschaltet
ist, kann es (außer in Prüfungen) nicht schulordnungswidrig sein. Andererseits
können die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder
vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen.
Die Schule kann das Handy immer dann wegnehmen, wenn es schulordnungswidrig
gebraucht wird. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Da die Schule das Handy nicht selbst durchsucht, ist das Eigentumsrecht,
nicht aber das Post- oder Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informelle
Selbstbestimmung berührt. Die Schule ist verpflichtet, das Handy
zurückzugeben. Ob sie es dem Schüler oder den Eltern aushändigt, hängt von
den Umständen des Einzelfalles ab.
Rau
Minister für Kultus, Jugend und Sport
____________________________________________
Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das das Handyverbot seit 2006 extra ins Schulgesetz geschrieben hat:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Art. 56, Abs. (5) hat geschrieben:
1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
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In Berlin ist das auch so.
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02/16/2013, 13:47
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#41
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elite*gold: 31
Join Date: Feb 2009
Posts: 349
Received Thanks: 55
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LEHRER gemäß § bla bla Absatz: bla bla.
Dürfen nur Sachen von Schülern bis zum Schulunterricht Beschlagnahmen.
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02/16/2013, 13:53
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#42
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2009
Posts: 70
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Quote:
Originally Posted by hamaba
LEHRER gemäß § bla bla Absatz: bla bla.
Dürfen nur Sachen von Schülern bis zum Schulunterricht Beschlagnahmen.
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Zeig mal wo das steht. So wie ich das sehe muss der Lehrer das Handy zurückgeben, der Gesetzestext legt aber nicht genau fest wann und ob nur den Eltern oder dem Schüler selbst.
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02/16/2013, 23:14
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#43
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elite*gold: 30
Join Date: Aug 2012
Posts: 289
Received Thanks: 133
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Quote:
Originally Posted by KategorieD
Zeig mal wo das steht. So wie ich das sehe muss der Lehrer das Handy zurückgeben, der Gesetzestext legt aber nicht genau fest wann und ob nur den Eltern oder dem Schüler selbst.
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Diesen Paragraphen würde ich auch gern sehen. Vor allem steht es ja in ziemlich jeder Schulordnung, das Handys im Unterricht nicht gestattet sind und ich glaube kaum, das Schulordnungen gegen irgendwelche Gesetzte verstoßen. Vor allem da Schulen ja auch öffentliche Gebäude sind und dort Beamte arbeiten, die gerade diese Gesetze kennen müssten.
Wenn du im Unterricht mit deinem Handy spielst bist du selber schuld und hast es dir verdient, dass es dir weggenommen wird.
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02/17/2013, 00:55
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#44
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elite*gold: 10
Join Date: Jun 2012
Posts: 535
Received Thanks: 69
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Also in der Schulordnung Bayern steht, dass der Lehrer/in das Handy nur bis Ende Schulunterrichtstag es kassieren darf.
Und wenn einer es immer wieder wiederholt und auf dem Lehrer nicht hört -> 1 Monat oder die Eltern dürfen es abholen
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02/17/2013, 01:03
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#45
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2009
Posts: 1,337
Received Thanks: 135
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Quote:
Originally Posted by Hynlee
Also in der Schulordnung Bayern steht, dass der Lehrer/in das Handy nur bis Ende Schulunterrichtstag es kassieren darf.
Und wenn einer es immer wieder wiederholt und auf dem Lehrer nicht hört -> 1 Monat oder die Eltern dürfen es abholen
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Diese Schulordnung widerspricht sich aber dem Gesetz oder irre ich mich ?
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