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§ 53 des Schulgesetzes

Discussion on § 53 des Schulgesetzes within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

Closed Thread
 
Old   #1
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§ 53 des Schulgesetzes

Weiß alles was ich wissen muss, danke.
.haylaz is offline  
Old 03/06/2017, 17:10   #2
 
[E]x's Avatar
 
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Ich zitiere:


LG und Viel Glück!
[E]x is offline  
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Old 03/06/2017, 17:11   #3
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Originally Posted by .haylaz View Post
Will es kurz machen:
Also so wie das für mich klingt, besteht bei dir gar nichts.
Was sie dir vorwirft sind lediglich Anschuldigungen, die du aber leicht widerlegen kannst, in dem du einfach deine Schilderung da legst.
Du hast nichts sonderlich falsch gemacht, auch wenn Müll werfen vielleicht nicht ganz so reif ist. Aber was sie sagt sind Anschuldigungen, die absolut gar nicht in Ordnung sind. Klär das sachlich mit deinen Lehrern und überzeuge sie davon, dass sie die Lügnerin und Schuldige in dem Fall ist und dass du lediglich mit Papier geworfen hast.
iRezZix is offline  
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Old 03/06/2017, 17:14   #4
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Originally Posted by [E]x View Post
Ich zitiere:


LG und Viel Glück!
Hatte ich auch schon gelesen, aber bist du dir da sicher ?
Ist sowas nicht ne ultra heftige Strafe, die nicht auf unbelegte Scheiße angewandt werden kann ?

Quote:
Originally Posted by iRezZix View Post
Also so wie das für mich klingt, besteht bei dir gar nichts.
Was sie dir vorwirft sind lediglich Anschuldigungen, die du aber leicht widerlegen kannst, in dem du einfach deine Schilderung da legst.
Du hast nichts sonderlich falsch gemacht, auch wenn Müll werfen vielleicht nicht ganz so reif ist. Aber was sie sagt sind Anschuldigungen, die absolut gar nicht in Ordnung sind. Klär das sachlich mit deinen Lehrern und überzeuge sie davon, dass sie die Lügnerin und Schuldige in dem Fall ist und dass du lediglich mit Papier geworfen hast.
So in etwa hoffe ich das auch.
.haylaz is offline  
Old 03/06/2017, 17:14   #5
 
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Haha, entweder du erzählst uns deine Geschichte viel zu positiv oder da ist wirklich was dran. Das können wir auch nicht beurteilen, aber wenn alles so stimmt wie erzählt, wird nix weiteres passieren.
xCyburn is offline  
Old 03/06/2017, 17:14   #6
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Originally Posted by xCyburn View Post
Haha, entweder du erzählst uns deine Geschichte viel zu positiv oder da ist wirklich was dran. Das können wir auch nicht beurteilen, aber wenn alles so stimmt wie erzählt, wird nix weiteres passieren.
Wenn ich irgendwo meine Schandtaten zugeben würde, dann auf epvp ;D
.haylaz is offline  
Old 03/06/2017, 17:19   #7
 
[E]x's Avatar
 
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Originally Posted by .haylaz View Post
Hatte ich auch schon gelesen, aber bist du dir da sicher ?
Ist sowas nicht ne ultra heftige Strafe, die nicht auf unbelegte Scheiße angewandt werden kann ?
Um mal etwas klar zustellen, sie hat in keinster Art und Weise ein Recht darauf dich in irgendeiner Art und Weise zu beschuldigen.

DU hast zwar Müll auf sie geworfen, was man vielleicht nicht macht und es moralisch verwerflich ist, aber du hast ihr damit keinen physischen Schaden zugefügt. Soll sie doch zum Arzt gehen und ihr das bescheinigen lassen, was für Verletzungen sie von deinen "Taten" davongetragen hat. Der Arzt wird sie auslachen.

--> Sie kann dir gar nichts ohne Beweise. Und da du, wie du meintest, 3/4 deiner Klasse auf deiner Seite hast, wird nichts passieren.

Das wird ans Schulamt weitergeleitet, dieses untersucht dann den Sachverhalt und die Sache wird fallengelassen.

VG
[E]x is offline  
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Old 03/06/2017, 17:29   #8



 
epvpers LUL's Avatar
 
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Mach mal ne Anzeige gegen die Behinderung.
Melde den Schulleiter, weil er auch behindert ist.


Fühl dich gemobbt von ihr, danach solltest du wissen, was los ist.
epvpers LUL is offline  
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Old 03/06/2017, 17:34   #9
 
obelix.de's Avatar
 
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Also wenn wir hier schon soweit sind, dass mit Gesetzen argumentiert wird, dann solltest du das durchaus ernstnehmen.

Ich gehe mal davon aus, dass du auf einer öffentlichen Schule bist, sonst würde man § 53 des Schulgesetzes ja nicht brauchen. Öffentliche Schulen sind Anstalten des Öffentlichen Rechts und unterstehen dem Kreis oder der angehörigen Kreisfreien Stadt.

Die in § 53 Schulgesetz aufgelisteten Maßnahmen sind Verwaltungsakte iSd § 35 VwVfG. Ein solcher setzt nach § 28 VwVfG immer eine Anhörung der Beteiligten voraus. Also "einfach so" von der Schule geschmissen wird niemand.
Auch der Androhung muss eine Anhörung vorausgehen, daher die Einladung.

Auch gegen einen Schulverweis steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Dennoch würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Also reiß dich zusammen Junge!
obelix.de is offline  
Old 03/06/2017, 18:38   #10
 
Flay23's Avatar
 
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Die redet davon, dass du ihr mit körperlichen Verletzungen gedroht hast?
Ehrlich gefragt: stimmt das so?
Wenn nicht: Fikk sie das sie endgültig ihre dumme Klappe hält.
Das ist nämlich Rufschädigung und in Deutschland verboten.
Flay23 is offline  
Old 03/06/2017, 20:04   #11
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Drewfire's Avatar
 
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Schade, dass @ den Inhalt seines Posts gelöscht hat und hiermit die Diskussionsgrundlage genommen hat. Machst wieder rein, oder kann ich zu machen?
Drewfire is offline  
Old 03/06/2017, 20:06   #12
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Originally Posted by Drewfire View Post
Schade, dass @ den Inhalt seines Posts gelöscht hat und hiermit die Diskussionsgrundlage genommen hat. Machst wieder rein, oder kann ich zu machen?
Oh sry hab vergessen noch zu reporten.
Hat sich alles geklärt, will nicht, dass hier noch einer mitliest der nicht mitlesen soll.
Danke dir aber

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
.haylaz is offline  
Old 03/06/2017, 20:08   #13
eager to elevate
 
Drewfire's Avatar
 
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Na denn,

#closed
Drewfire is offline  
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