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Rechtliche Frage
Discussion on Rechtliche Frage within the Main forum part of the General category.
01/08/2010, 15:21
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#1
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2009
Posts: 1,726
Received Thanks: 729
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Rechtliche Frage
Hi, wenn das Thema im falschen bereich is bitte moven
Also folgende Sache.
Ein Kumpel von mir hat mir eine PrePaid Karte fürs Handy gegeben (keine Vertragsbindung) und zwar "OpenEnd SMS&Talk" (gibts seit August nicht mehr).
Jetzt hat er mir die Karte gegeben, und ich hab sie mit 15€ aufgeladen. jetzt will er sie wieder haben. Da er sie mir aber schon gegeben hat (nichts schriftliches) seh ich es nicht ein das er mir sie wieder weg nehmen kann.
jetzt will ich mal fragen welche rechte er hat sie zurück zu verlangen.
Mfg
Markus
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01/08/2010, 15:23
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#2
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elite*gold: 26
Join Date: Nov 2007
Posts: 32,809
Received Thanks: 12,142
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Jetzt kommts drauf an was du unter "gegeben" verstehst. Hat er sie dir geliehen oder geschenkt ? Im Zweifelsfall wirds drauf hinauslaufen das Aussage gegen Aussage steht.
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01/08/2010, 15:23
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#3
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elite*gold: 101
Join Date: Jan 2006
Posts: 6,633
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Schenkung ? Wikipedia
da steht alles was du wissen musst
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01/08/2010, 15:27
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#4
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2009
Posts: 1,726
Received Thanks: 729
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Er hat sie mir für vorerst 2 Wochen gegeben.
Diese sind jetzt vorbei und er will sie wieder.
Aber im Grunde hat er keine Beweiße das 2 Wochen schon rum sind.
Kann er damit vor Gericht gehen?
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01/08/2010, 15:31
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#5
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elite*gold: 26
Join Date: Nov 2007
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Received Thanks: 12,142
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Quote:
Originally Posted by General Desert
Er hat sie mir für vorerst 2 Wochen gegeben.
Diese sind jetzt vorbei und er will sie wieder.
Aber im Grunde hat er keine Beweiße das 2 Wochen schon rum sind.
Kann er damit vor Gericht gehen?
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Kann er natürlich, aber ob es wirklich zu einer Verhandlung kommt bei einem Streitwert von 15 Euro ist zu bezweifeln. Da aber auch ein mündlicher Vertrag bindend ist (einwilligung beider Parteien) ist er natürlich im Recht.
Allerdings ist dann wieder Aussage gegen Aussage, und solange du dann nicht beweisen kannst das er dir die Karte geschenkt hat (bzw ihr ausgemacht habt das du sie länger benutzen darfst) wird er Recht bekommen (da die Karte ja auf seinen Namen läuft)
Edit: Ich bin kein Jurist, meine Aussage beruht auf Erfahrungswerten. Generell gilt der Kläger muss dem Angeklagten beweisen das er XY getan hat. Da die Karte aber auf seinen Namen läuft könnte er einfach sagen du hast sie gestohlen und somit wäre er im Recht.
Dann kommt wieder Aussage gegen Aussage usw. Und n Anwalt wird sich vermutlich nicht mal dafür interessieren da sein Honorar prozentual vom Streitwert abhängig ist.
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01/08/2010, 15:34
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#6
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2009
Posts: 1,726
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Quote:
da die Karte ja auf seinen Namen läuft
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Die Karte läuft nicht auf Vertrag. Heißt er sich nirgendwo angemeldet.
Außerdem habe ich auch alle Daten (PIN, SuperPIN usw.)
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01/08/2010, 15:37
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#7
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elite*gold: 26
Join Date: Nov 2007
Posts: 32,809
Received Thanks: 12,142
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Ich dachte selbst bei Pre-Paid Karten muss man Name etc. angeben. Nagut wenn das so ist dann wirst es wohl drauf ankommen lassen müssen. Wobei so ein Aufwand für 15 Euro...
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01/08/2010, 15:40
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#8
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2009
Posts: 1,726
Received Thanks: 729
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Mir gehts nicht um das geld sondern um das Angebot.
1 SMS 29ct, dannach 100 weitere/Tag kostenlos
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01/08/2010, 15:41
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Nov 2008
Posts: 300
Received Thanks: 25
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gib ihm die 15€ einfach wieder, ist doch dein freund oder?
und außerdem hat er ja nicht gesagt, dass er sie später zurückhaben will, sondern er hat sie dir gegeben und daraus kann man schließen, dass sie nun dir gehört..(?)
lg
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01/08/2010, 15:43
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#10
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elite*gold: 26
Join Date: Nov 2007
Posts: 32,809
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Dann gehts eben um 6.29 Euro (Congstar -> 6cent/Sms, 100*6=6 Euro). Ändert nix an der Tatsache das dein Verhalten deinem "Freund" gegenüber asozial ist.
Quote:
Originally Posted by sattler17
gib ihm die 15€ einfach wieder, ist doch dein freund oder?
und außerdem hat er ja nicht gesagt, dass er sie später zurückhaben will, sondern er hat sie dir gegeben und daraus kann man schließen, dass sie nun dir gehört..(?)
lg
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Quote:
Originally Posted by General Desert
Er hat sie mir für vorerst 2 Wochen gegeben.
Diese sind jetzt vorbei und er will sie wieder.
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01/08/2010, 15:44
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#11
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elite*gold: 1
Join Date: Feb 2009
Posts: 1,726
Received Thanks: 729
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jaa, aber das is ne andere Sache
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01/08/2010, 17:02
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#12
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elite*gold: 20
Join Date: Jul 2007
Posts: 1,617
Received Thanks: 574
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Quote:
Originally Posted by Kazaaa
Ich dachte selbst bei Pre-Paid Karten muss man Name etc. angeben. Nagut wenn das so ist dann wirst es wohl drauf ankommen lassen müssen. Wobei so ein Aufwand für 15 Euro...
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das stimmt auch. es gibt, durch gesetzliche vorschriften nach dem 11. september erlassen, keine "anonymen" prepaid karten mehr...
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01/08/2010, 18:54
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#13
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elite*gold: 1
Join Date: Oct 2008
Posts: 1,078
Received Thanks: 276
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rechtlich gilt: sollte dein Freund dir die Karte auf begrenzte Zeit geliehen haben bist du jetzt verpflichtet sie ihm jetzt zurückzugeben...
auch auf unbegrenzte Zeit musst du sie ihm auf seinen wunsch aushändigen
für beide fälle gilt allerdings: solange du belegen kannst wie viel du aufgeladen hast (per quitung oder rechnung) und ebenfalls wie viel du an guthaben verbraucht hast, sprich belegen kannst wie viel jetzt noch von deinem geld auf der karte ist, muss er dir diesen Betrag zurückerstatten (das geld ist und bleibt deins^^)
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01/08/2010, 19:56
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#14
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elite*gold: 199
Join Date: Dec 2009
Posts: 463
Received Thanks: 28
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ok machen wir es ganz einfach und ausführlich:
du stellst einen antrag (§145) an den freund und er nimmt an(§147).
ein kaufvertrag (§433) kommt zu stande
die willenserklärung von deiner seite war durch das annehmen der karte
die willenserklärung des freundes war beim übergeben der karte.
pflichten für den verkäufer (dein freund):
-mangelfreiheit an der sache
-übergabe der sache
-verschaffen des eigentums an der sache
pflichten für den käufer (dich):
-annahme der sache
-übergabe des geldes
ok nächster schritt
ihr einigt euch über den preis (§959) und über die art der sache (§959)
du gibst ihm das geld (§855) und er dir die karte (§855)
so und in deinem fall kann er die karte nicht zurückfordern da du laut kaufvertrag (§433) der eigentümer bist
(erinnerst du dich?:
Quote:
pflichten für den verkäufer (dein freund):
-mangelfreiheit an der sache
-übergabe der sache
-verschaffen des eigentums an der sache
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)
solange du eigentum an einer sache hast kann es keiner einfordern.
deshalb kann er das nicht von dir verlangen.
alle § kannst du im BGB nachlesen.
mfg
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01/08/2010, 20:37
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#15
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elite*gold: 33
Join Date: Jan 2008
Posts: 8,298
Received Thanks: 4,374
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Wenn er sie Dir geliehen hat dann bist Du verpflichtet sie ihm zurück zu geben. Von daher finde ich es sehr unfair von Dir die Karte nicht aushändigen zu wollen!
Zur Not kann er Dir die 15€ ja zurück geben.
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