|
Wenn du Name und Adresse von dem Typ hast, dann schau doch mal im Telefonbuch oder er da drin steht. Falls ja, ruf ihn einfach mal an und frag ihn was da läuft. Aber höflich bleiben! Auch wenns schwer fällt.
Mails kann man einfach ignorieren, ICQ Messages auch, aber wenn man einen am Telefon hat ist das schon was anderes. Da kriegen viele schon Schiß.
Sag dem Typ halt er soll dir entweder dein Geld zurück geben oder den Account wieder raus rücken, ansonsten machste ne Anzeige gegen ihn.
Wenn der Kerl nicht vernünftig ist dann druck dir den Kram von der Ebay Auktion aus, mach ne Kopie von deinem Bankauszug wo drauf steht das du ihm das Geld überwiesen hast und geh damit zur Polizei und sag denen du willst ne Stafanzeige wegen Betrugs machen. Wahrscheinlich musste denen das erstmal alles genau erklären, aber egal die sind verpflichtet jede Strafanzeige aufzunehmen.
Wenn du das gemacht hast, dann setzte dich zu Hause hin und schreibst den Typ einen Brief. Darin schreibst du, daß ihr über Ebay einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen habt und du deinen Teil des Vertrags mit der Bezahlung erfüllt hast. Außerdem schreibst du noch, daß er kein Recht hatte sich den Account einfach zurück zu holen da du nun der rechtmäßige Besitzer bist und das du Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihn gestellt hast.
Dann setzt du ihm eine Frist von z.b. 7 Tagen (nicht zu kurz und nicht zu lang), in der er dir entweder den Account zurück geben soll oder dir dein Geld zurück geben soll.
Dann wartest du die 7 Tage ab und schaust was er dann macht.
Gibt er dir Geld oder Account zurück, kannst du der Polizei sagen das die Sache erledigt ist.
Gibt er dir gar nichts von beiden zurück, gehst du in einen Schreibwarenladen und kaufst dir da einen Mahnbescheid. Es gibt da so Vordrucke, die gibts in jedem Laden und die sind auch nicht teuer (1 Euro oder so).
Den Mahnbescheid füllst du dann aus (ist nicht schwer, stehen auch Erklärungen dabei) und schickst ihn an das nächste Amtsgericht bei dir (Adresse findest du im Telefonbuch). Das Amtsgericht erledigt dann alles weitere. Die schicken ihm dann den Mahnbescheid und wenn er keinen Wiederspruch dagegen einlegt, dann hast du einen vollstreckbaren Titel gegen ihn. Du kannst dann mit dem Titel zum Gerichtsvollzieher gehen und der geht dann zu ihm und kassiert das Geld für dich ein.
|