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Originally Posted by Medix
du kannst in der verkaufs übersicht von den artikeln den acc auswählen und dort dann die auktion abbrechen auch wenn gebote oben sind klappt wunderbar.
musst nur n grund angeben wieso du abbrichst zb: artikel nicht mehr vorhanden.
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tja, so einfach ist das leider nicht. oder eher zum glück. mir ist nämlich genau das eben passiert und ich werde den ebay-benutzer denke ich mal verklagen.
Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05,
), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.
Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.
Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard (
) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB).