Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen hat der CDU-Politiker Siegfried Kauder einen Gesetzentwurf angekündigt, der Internetnutzer bei wiederholten Coypright-Verstößen für eine befristete Zeit den Netzzugang sperren kann.
Kauder kündigte den Vorstoß nach Medienberichten bei einer Veranstaltung der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die Inhaber von Musikrechten vertritt, an. Bei den Vertretern der Musikindustrie sei die Ankündigung auf großen Beifall gestoßen.
Drei Wochen Netzentzug statt Abmahnung
Nach Kauders Ideen sollen Internetprovider ihre Endkunden abmahnen, wenn diese widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte abrufen. Bei einem erneuten Verstoß soll der Internetzugang gesperrt werden, Vorbild dafür ist Frankreich.
"Ich denke da an drei Wochen", sagte Kauder "Spiegel Online". Mit diesem Modell wolle er vermeiden, dass wie bisher das Strafrecht bemüht werden muss, um Copyright-Sünder zu bestrafen und kostenpflichtige Abmahnungen überflüssig machen.
Kauder, der Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag ist, will den Gesetzentwurf unabhängig von den anstehenden Neuerungen des Urheberrechts einbringen. Weitere Einzelheiten - etwa, wer die bestimmte Seiten als unerlaubt kennzeichnet und wie deren Abruf erkannt werden sollen - sind noch nicht bekannt.
Kritiker: Vorschlaghammer statt Interessensausgleich
"Statt ein modernes Urheberrecht zu schaffen, das die Interessen von Nutzern und Urhebern sinnvoll ausgleicht, soll hier mit dem Vorschlaghammer angesetzt werden", kommentiert Markus Beckedahl von der Internetnutzer-Organsiation "Digital Gesellschaft". "Dieses Vorhaben ist vollkommen unsinnig und schafft eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Das Vorhaben durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern."
Koalitionsvertrag versprach: "Keine Sperren"
"Das ist verfassungsrechtlich mindestens bedenklich", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums "Zeit Online". Es sei unverhältnismäßig, beispielsweise eine Wohngemeinschaft oder eine Familie vom Internet auszuschließen, weil ein Mitglied es illegal nutze. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP hatte es 2009 noch geheißen, man wolle "Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern" fördern. "Wir werden keine Initiativen für Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen."
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Peter Altmaier lehnt die Pläne Kauders ab. Im Koalitionsvertrag sei klar vereinbart, "dass wir keine Initiativen in dieser Hinsicht ergreifen", bestätigte Altmaier auf Anfrage von tagesschau.de. Das gelte auch weiterhin. "Ich halte derartige Vorschläge auch ganz persönlich für falsch: Wer Bücher klaut ist kriminell, aber man nimmt ihm nicht die Lesebrille weg." Altmaier unterstütze in dieser Frage zu 100 Prozent die Position der netzaktiven Abgeordneten von CDU und CSU.
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