In diesem Tutorial möchte ich euch erklären wie wir kostenlos und total legal an gute Musik in hoher Qualität kommen!
Vorweg hier die wichtigen Teile des UrhG (Urheberschutzgesetzes)
§ 1 Allgemeines
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Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
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§ 2 Geschützte Werke
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(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
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So bis hier wissen wir also das unser Song, den wir suchen unter dieses Gesetz fällt. Nun zu dem Teil, der uns erlaubt den Song runterzuladen
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
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(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3.
das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.
Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch
1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl
herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigung
a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
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Nun zum eigentlichen Tutorial:
Wir Starten unseren Webbrowser (Firefox wird für diesen Tutorial bevorzugt), navigieren ihn zu Google und geben folgendes im Suchfeld ein:
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<SONGNAME> intitle:"index.of" "parent directory" "size" "last modified" "description" [snd] (mp3) %s -inurl:(jsp|php|html|aspx|htm|*cf|shtml|lyrics|mp3s |mp3|index*) -gallery -intitle:"last modified" -intitle:(intitle|mp3)
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WICHTIG: Wenn euer Song mehrere Worte enhällt statt Leerzeichen punkte verwenden! (z.b. Who's.that.chick) dann findet ihr auch titel die Strichte oder ähnliches statt Leerzeichen verwenden.
Nochmal das Beispiel:
Quote:
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who's.that.chick intitle:"index.of" "parent directory" "size" "last modified" "description" [snd] (mp4|mp3|avi) %s -inurl:(jsp|php|html|aspx|htm|*cf|shtml|lyrics|mp3s |mp3|index*) -gallery -intitle:"last modified" -intitle:(intitle|mp3)
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Wir sehen folgendes:
Beim 1. Suchergebnis habe ich nichts gefunden, dafür dann beim 2.!
Nicht grade selten trifft man auf Verzeichnisse mit bis zu 10.000 Dateien, deswegen STRG+F drücken und dort nochmal ein Teil des Songnamens eingeben.
Unseren Song haben wir nun gefunden
Die Frage ist, dürfen wir uns den Song auch runterladen?
Ja, dürfen wir.
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Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch
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Das bedeutet, ihr dürft euch keine 2 Songs auf einmal runterladen. (Wer das überprüft ist eine andere Frage..)
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sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen
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Wir dürfen also keine Einnahmen dadurch einnehmen
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soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
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Unser Hintertürchen ist in diesem Falle das "offensichtlich".
Wir wissen nicht ob unser Song illegal kopiert worden ist oder ob er überhaupt auf dem Server sein darf. Wir können es auch nicht wissen, denn vielleicht ist der Server auch in Vietnam, wo ganz andere Gesetze gelten.
Nun haben wir unseren Song, allerdings ziehmlich nervig jedes mal den Suchcode einzufügen/abzutippen und anzupassen, deswegen legen wir uns ein Shortcut an! (Hier wird dies nur für den Firefox erklärt)
Wir drücken STRG+UMSCHALT+B, klicken auf "Unsortierte Lesezeichen", machen im rechten Feld einen Rechtsklick und gehen auf "Neues Lesezeichen...".
Wie folgt ausfüllen:
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Name: Musiksuche
Adresse:
Quote:
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%s intitle:"index.of" "parent directory" "size" "last modified" "description" [snd] (mp4|mp3|avi) -inurl:(jsp|php|html|aspx|htm|cf|shtml|lyrics|mp3s| mp3|index) -gallery -intitle:"last modified" -intitle:(intitle|mp3) - Google Search
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Schlüsselwort: musik
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Wenn wir nun einen Song suchen einfach in der Adresszeile "musik <SONGNAME>" eingeben. (BSP: "musik Who's.that.chick")
Der Vorteil ist, das sich die Musik wesentlich klarer anhört als z.b. bei Youtube.