Hallo,
bevor man irgendwas postet sollte man sich einmal richtig informieren.
Da ich die Beats als Privater Verkäufer /Privatperson verkaufe brauche ich sowieso schonmal KEINE Garantie geben. Und laut BGB kann ich mit dem einfachen Satz die Gewährleistungspflicht ausschließen.
Du meinst wohl Gewährleistung.
Und warum sollte ich diese als Fälschung bezeichnen wenn es originale sind?
Und zu schreiben dass es Originale sind brauche ich ja wohl auch nicht, denn das ist doch schon in der Titelbezeichnung.
Wenn ich den Namen Beats by Dr Dre (Solo HD) verwende verkaufe ich sie als original.
Wenn es sich um gefälschte Handelt würde das so aussehen:
Das sind Beats Fakes aber dort taucht in keinster Weise der Name Beats oder sonstiges auf.
Also bevor man ein Müll postet sollte man überlegen
achja und was soll bitte das Finanzamt damit zu tun haben?
lächerlich