Quote:
Originally posted by JohnDS+May 11 2006, 16:35--></span><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (JohnDS @ May 11 2006, 16:35)</td></tr><tr><td id='QUOTE'> <!--QuoteBegin--Wham@May 11 2006, 15:32
Gewährleistung sollte 2 Jahre sein, also würde ich sagen du kannst ihn umtauschen. Hast du die Rechnung noch ?
Wenn nicht musst du drauf hoffen, dass der Hersteller ihn trotzdem umtauscht.
Viele Ram-Hersteller ( kein No-Name ) geben ja lebenslange Garantie.
|
Die Gewährleistung beträgt normalerweise 6 Monate.
Die Garantie im Regelfall 2 Jahre.
Hattest du immer nur den einen RamRiegel drinnen oder immer einfach zu einem 2ten dazugesteckt? [/b][/quote]
Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung 24 Monate ( 2 Jahre )
Was du meinst ist die Beweislast.
Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.