hi im august fuhr ich mit der sbahn und wurde erwischt mit nem freund.
hab meine richtigen daten gegeben er auch nur die adresse war falsch.
so und vor ner woche kam ein brief von rmv mit dem betrag.
kann ich von nem freund einfach die kleine werkmarke von dem monat august nehmen oder funktioniert das nicht?
bitte um rat
wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
wenn du unter 18 bist musst du nichts zahlen.
wenn deine eltern also grosszuegig sind,sagen sie einfach nada,von uns kriegt ihr nix und die polizei/bahn kann nichts machen
Würd ich nicht machen kenne das von Kollegen und bei denen hat sich dann der Betrag der Rechnung erhöht.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).