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Vertragsabschluss unter 18 Jahren.

Discussion on Vertragsabschluss unter 18 Jahren. within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
superdude''s Avatar
 
elite*gold: 0
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Vertragsabschluss unter 18 Jahren.

liebe e*pvpler,

ich brauche umbedingt von jemandem der sich in Sachen Rechtslage / Gesetz auskennt. Ich beschreib's kurz, damit ihr wisst worums geht.

vor ca. 2 Monaten hat der Sohn meiner Tante, bei einen Server gemietet. Dieser läuft auf seinen Namen, seine Adresse. Doch ; er hat ein falsches Geburtsdatum angegeben ( er ist 15, hat sich aber als 18 ausgegeben).
Den 1. Monat hat er auch wie gefordert bezahlt, via Paysafecard. Nun, im 2. Monat wollte er kündigen, doch er wurde nicht darüber aufgeklärt, das er schriftlich kündigen muss. Nun hat er 47,00 Euro Schulden, und er weiß nicht, wie er es bezahlen soll. Kann er irgendwas tun, bzw. seine Mutter, um diesen Vertrag aufzulösen, ohne dafür etwas zahlen zu müssen (da ein falsches Geburtsdatum angeben nach meinen Kenntnissen strafbar ist, fällt glaube ich unter den Punkt "Urkundenfälschung").

Ich bitte um eure Hilfe, Danke.
superdude' is offline  
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1 User
Old 02/01/2011, 20:11   #2
 
Suco[W]'s Avatar
 
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wie soll der denn schulden machen wen er noch keine 18 ist ist der vertrag nicht bindend
*also so viel sollte mann ja wissen
pls thx wens geholfen hat
Suco[W] is offline  
Old 02/01/2011, 20:13   #3
 
superdude''s Avatar
 
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Ja, aber das Ding ist, er hat sich als 18 ausgegeben.
superdude' is offline  
Old 02/01/2011, 20:13   #4
 
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Ihr hättet nichts zahlen müssen, da man mit 15 Jahren nicht geschäftsfähig ist.
Die Firma kann jedoch Anzeige wegen Betrug bzw. Angeben von falschen Daten erstatten.
Dies kann dann sehr viel teurer werden.
Anfang! is offline  
Old 02/01/2011, 20:15   #5
 
Suco[W]'s Avatar
 
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ich schätz mall da er noch nicht vol jährig ist würde man mildernde umstände geltend machen ^^ also vlt muss er nur den rest bezahlen fertig
Suco[W] is offline  
Old 02/01/2011, 20:15   #6
 
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Originally Posted by flow³getter View Post
Wieso lügst du schon wieder?du bist "der sohn deiner Tante"
bitte konkretisiere deine Aussage ; "ich lüge schon wieder".
Ich bin nicht der Sohn meiner Tante, ich bin der Sohn, der Schwester meiner Tante, nun gut - geht hier auch keinen was an. Und ich brauche nur Antworten die mir weiterhelfen, und niemanden der hier auf wichtig macht, obwohl er von nicht's nen Plan hat. Danke.
superdude' is offline  
Old 02/01/2011, 20:15   #7
 
gurke7709's Avatar
 
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Nicht explizip zu deinem Thema, aber die Rechtslage schaut so aus:

Quote:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich Prozessfähigkeit gegeben (§ 51 ZPO).
Du kannst die einzelnen Paragraphen googeln und dir somit ein klareres Bild über die Rechtslage machen.
gurke7709 is offline  
Old 02/01/2011, 20:17   #8
 
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Originally Posted by gPUNKT. View Post
bitte konkretisiere deine Aussage ; "ich lüge schon wieder".
Ich bin nicht der Sohn meiner Tante, ich bin der Sohn, der Schwester meiner Tante, nun gut - geht hier auch keinen was an. Und ich brauche nur Antworten die mir weiterhelfen, und niemanden der hier auf wichtig macht, obwohl er von nicht's nen Plan hat. Danke.
In Deutschland greift hier der "Minderjährigenschutz" ein:
"Ist der Vertragsabschließer nicht vollhährig, d.h. mind 18, und die Eltern stimmen dem Vertrag nicht zu, ist dieser nicht gültig".
Anfang! is offline  
Old 02/01/2011, 20:18   #9
 
Suco[W]'s Avatar
 
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das sieht danach aus das er nix bezahlen muss wen ich das richtig verstehe o.0
Suco[W] is offline  
Old 02/01/2011, 20:20   #10
 
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Originally Posted by Anfang! View Post
In Deutschland greift hier der "Minderjährigenschutz" ein:
"Ist der Vertragsabschließer nicht vollhährig, d.h. mind 18, und die Eltern stimmen dem Vertrag nicht zu, ist dieser nicht gültig".
sprich, seine Eltern (meine Tante) können für versuchte Schäden (in dem Falle Rechnungen), nicht zur Bezahlung aufgefordert werden ?
superdude' is offline  
Old 02/01/2011, 20:22   #11
 
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so siehts aus (so fern ich das verstanden habe)
Suco[W] is offline  
Old 02/01/2011, 20:25   #12
 
Dachlatte<3's Avatar
 
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Ihr müsst wahrscheinlich nichts zahlen, werdet aber sehr wahrscheinlich eine anzeige kassieren wegen urkundenfälschung.

aber ich würde sagen du fragst nen experten. (ist nur ne vermutung)
Dachlatte<3 is offline  
Old 02/01/2011, 22:26   #13
 
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Originally Posted by OnkelCharlie View Post
Ihr müsst wahrscheinlich nichts zahlen, werdet aber sehr wahrscheinlich eine anzeige kassieren wegen urkundenfälschung.

aber ich würde sagen du fragst nen experten. (ist nur ne vermutung)
Was hat das denn mit Urkundenfälschung zu tun? oO
Er hat doch kein Diplom gefälscht..

@TE, Ja richtig, ihr müsst nicht bezahlen.
Ignoriert einfach die Emails der Firma, erst Emails vom Anwalt würde ich beachten.
Anfang! is offline  
Old 02/01/2011, 22:28   #14
 
Dachlatte<3's Avatar
 
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Originally Posted by Anfang! View Post
Was hat das denn mit Urkundenfälschung zu tun? oO
Er hat doch kein Diplom gefälscht..

@TE, Ja richtig, ihr müsst nicht bezahlen.
Ignoriert einfach die Emails der Firma, erst Emails vom Anwalt würde ich beachten.
Du gibst dich alls 18 in einem vertrag aus, obwohl du noch minderjährig bist, das ist urkundenfälschung, das hat reinn garnix mit nem diplom zu tun XDD du kennst dich wohl nicht recht aus.
Dachlatte<3 is offline  
Old 02/01/2011, 22:41   #15
 
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Originally Posted by OnkelCharlie View Post
Du gibst dich alls 18 in einem vertrag aus, obwohl du noch minderjährig bist, das ist urkundenfälschung, das hat reinn garnix mit nem diplom zu tun XDD du kennst dich wohl nicht recht aus.
Ich kenne mich nicht aus? Ahja, wie du meinst.
Laut VGb ist Urkundenfälschung, die Fälschung einer Urkunde, d.h. bspw. einem Diplom, Zeugnis, usw.
Fälschung von Verträgen fällt in das StGB -> Betrug.

Dies passiert jedoch nur, sobald der Betroffene nicht mehr minderjährig ist.
Sonst greift der "Minderjährigenschutz" ein.
Wie oben bereits gesagt, brauchst du keine Angst vor einer Anzeige etc. haben.

Am besten schreibst du einfach eine E-Mail an die Firma, das du minderjährig bist.

Gruß, Anfang.
Anfang! is offline  
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