Also, da du Minderjährig bist, und deine Eltern diesem Vertrag niemals zustimmen werden (hoff ich^^), bist du egtl schon raus.
Der Vertrag ist bei deinem Alter schwebend unwirksam, was heisst, das halt dein Vormund (Eltern) dem Ganzen zustimmen muss. Geschieht dies nicht, innerhalb von 14 (oder 21? ) Tagen, ist das die Reaktion deiner Eltern als ein "Nein" zu dem Vertrag zu werten, und sie dürften dir egtl netmal ne Rechnugn schicken.
Quote:
Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 13.12.1987. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
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Selten so gelacht. Selbst unter Angabe eines falschen Geburtsdatums hat der Verkäufer (in dem Fall diese Schmitdlein Brüder) dafür Sorge zu tragen, dass sein Produkt an keinen Minderjährigen geht. Zumal sie nicht von einem Betrugsdelikt ausgehen können, denn es kann dir ein Tippfehler unterlaufen sein, sprich eine Anfechtung auf Grund Irrtums ist möglich. Wichtig ist, dass du angibst den Tippfehler bis heute nicht bemerkt zu haben, muss nur glaubwürdig sein
Und mal ganz im Ernst, wenn diese Brüder da ankommen und dem Richter, dass hier
Quote:
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen.
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erzählen, lässt der die gleich hinrichten Oo.
Ich kenne die AGB's nicht, kann deshalb auch kein vollständiges Urteil über das Ganze fällen aber so in der Richtung wird es dann ausgehen.
Edit3: Wende dich aber bitte auf jeden Fall an einen (befreundeten? dann wirds vllt sogar kostenlos, Rechtsberatungen sind durchweg teuer

) Anwalt.
MfG
Edit: Ach ja, ich meine im Kopf zu haben, dass das Gesetz zum Schutze der Minderjährigen nicht durch AGB'S umgegangen werden kann, wenn ich morgen wieder meine Bücher hab, guck ich nach.
Edit: 2
Quote:
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Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung vor Ablauf des Testzeitraums (§ 3 Abs. 4 und 5 AGB) bleibt dabei unberücksichtigt.
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Die Auslegung von "Ausführung der Dienstleistung mit ausdrückerlicher Zustimmung blabla" ist vielseitig, aber auch hier denke ich, wurde grob an den Gesetzes Richtlinien vorbei gearbeitet.
Edit 4: Eben erst gesehen, meine Ausführung basiert auf Deutschem Recht. Da aber eine Verbindung beider Vertragsparteien über die Grenze stattfindet, dürfte es sich zu deinen gunsten Belaufen.