Kleine Frage.. wenn man sich bei beispielsweise Saturn ein Headset gekauft hat, und es einem nach ausprobieren nicht gefällt, es aber keinen Schaden oder ähnliches genommen hat, nehmen die es dann zurück gegen den Kassenbon?
sobald du etwas ausgepackt hast meistens nicht mehr... gibt aber vielleicht ausnahmen, frag einfach oder wenn du es schon gekauft hast, dann probiers einfach aus
Naja, ich habe nur von Freunden gehört das die mit kaputten Headsets mit Wackelkontakt o.ä. da hingegangen sind und tatsächlich ihr Geld zurück bekamen.
Mach es. Hab mal ein Kopfhöhrer gekauft, der hatte einen zu kleinen anschluss, natürlich schon ausgepackt XD
dann bin ich ab zu saturn, gesagt "irgendwie funktioniert das nicht richtig" oder so und zack money back^^
Das hengt vom Laden würde ich mal sagen.
Denn einige Läden nehmen das wieder zurück an und einige darauf hin nicht, wenn das Headset jedoch einen Schaden hätte könntest du es ja abgeben und dann werden sie dir mitteilen ob es repariert werden kann oder ggf. dein Geld zurück erhalten wirst.
Einfach nachfragen, ist die beste Möglichkeit hier, sonst macht wer noch was Kaputt. =O
du kannst den kaufvertrag zwei wochen nach abschließung ohne begründung wiederrufen. geh hin, sag dass du es zurückgeben willst. sie werden fragen warum du es machen willst. sag nichts oder falls du dich nicht traust lüg du hast etwas billigeres gefunden.
du kannst den kaufvertrag zwei wochen nach abschließung ohne begründung wiederrufen. geh hin, sag dass du es zurückgeben willst. sie werden fragen warum du es machen willst. sag nichts oder falls du dich nicht traust lüg du hast etwas billigeres gefunden.
sogar wenn es ausgepackt ist? es war so blöd eingeschweißt :S
du kannst den kaufvertrag zwei wochen nach abschließung ohne begründung wiederrufen. geh hin, sag dass du es zurückgeben willst. sie werden fragen warum du es machen willst. sag nichts oder falls du dich nicht traust lüg du hast etwas billigeres gefunden.
du verwechselst grade online einkauf mit einkaufen direkt im Laden
Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.
Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.