ich habe ein paar fragen die WIRKLICH erst gemeint sind
ich bin jetzt zeuge davon das eine person etwas gesagt hat
um genauer zu sein eine drohung in der schule ...
und ich muss aussagen
also in der schule wurde ich schon gefragt und ich habe gesagt/geschrieben das ich es gehört habe aber nicht weis woher es kam obwohl ich weis woher es kam
und jetzt muss ich halt im polizeipräsidium aussagen
mach ich mich strafbar wenn ich jetzt was anderes sage??*
darf ich ggf auch schweigen??
was heisen die folgenden sätze??
*Quote:
Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste
das war es erstmalQuote:
Die vorsätzliche Falschaussage ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss getätigt wurde
ich meine es jetzt wirklich ernst es geht nicht um ein kleines verbrechen
Quelle der zitate: wikipedia






