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[Frage]Aussagen

Discussion on [Frage]Aussagen within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
Streckbank's Avatar
 
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[Frage]Aussagen

Hallo OT

ich habe ein paar fragen die WIRKLICH erst gemeint sind

ich bin jetzt zeuge davon das eine person etwas gesagt hat
um genauer zu sein eine drohung in der schule ...
und ich muss aussagen

also in der schule wurde ich schon gefragt und ich habe gesagt/geschrieben das ich es gehört habe aber nicht weis woher es kam obwohl ich weis woher es kam
und jetzt muss ich halt im polizeipräsidium aussagen
mach ich mich strafbar wenn ich jetzt was anderes sage??*
darf ich ggf auch schweigen??

was heisen die folgenden sätze??
Quote:
Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste
*
Quote:
Die vorsätzliche Falschaussage ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss getätigt wurde
das war es erstmal
ich meine es jetzt wirklich ernst es geht nicht um ein kleines verbrechen

Quelle der zitate: wikipedia
Streckbank is offline  
Old 05/12/2010, 14:54   #2
 
Ide.'s Avatar
 
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Originally Posted by Streckbank View Post
Hallo OT

ich habe ein paar fragen die WIRKLICH erst gemeint sind

ich bin jetzt zeuge davon das eine person etwas gesagt hat
um genauer zu sein eine drohung in der schule ...
und ich muss aussagen

also in der schule wurde ich schon gefragt und ich habe gesagt/geschrieben das ich es gehört habe aber nicht weis woher es kam obwohl ich weis woher es kam
und jetzt muss ich halt im polizeipräsidium aussagen
mach ich mich strafbar wenn ich jetzt was anderes sage??*
darf ich ggf auch schweigen??

was heisen die folgenden sätze??


*

das war es erstmal
ich meine es jetzt wirklich ernst es geht nicht um ein kleines verbrechen
Wenn du dich selbst belasteten könntest mit der Aussage, darfst du schweigen. Im anderen Falle jedoch nicht. Aßer du hastn' guten Anwalt, aber solang du nur zum Gespräch must, brauchst du auch kein Anwalt ... außer du hängst in der Sache mit drinne!

Falsch Aussagen können das Polzeiverfahren aufhalten oder auf andere Personen umlenken und sowas wird mit hoher Geldstrafe aber auch Freiheitstrafe geahndet.
Ide. is offline  
Old 05/12/2010, 14:55   #3



 
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Geh auf Juristen-Foren?
Rikkami is offline  
Old 05/12/2010, 14:55   #4
 
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sag mal
was den gedroht O.o
Braver-Junge! is offline  
Old 05/12/2010, 14:55   #5
 
Streckbank's Avatar
 
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Originally Posted by Ide. View Post
Wenn du dich selbst belasteten könntest mit der Aussage, darfst du schweigen. Im anderen Falle jedoch nicht.
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
Streckbank is offline  
Old 05/12/2010, 14:58   #6


 
Fevii's Avatar
 
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in Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste
auf nichts antworten wobei du beteiligt bist und du dir am ende ne Strafe einhandelst

Quote:
Die vorsätzliche Falschaussage ist immer dann strafbar, wenn die Aussage vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss getätigt wurde
nicht lügen sonst gibts ärger von Mami Papi und der Polizei
Fevii is offline  
Old 05/12/2010, 14:58   #7
 
DasNiveau's Avatar
 
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Originally Posted by Streckbank View Post
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
Nein du kannst auf Unzustelleungsfähig zu dem Zeitpunkt plädieren. Das soll heissen du kannst sagen du warst zu dem Zeitpunkt geschockt, wenn du jetzt mit der Warheit rausrückst passiert dir nichts.
DasNiveau is offline  
Old 05/12/2010, 15:01   #8
 
Streckbank's Avatar
 
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Originally Posted by DasNiveau View Post
Nein du kannst auf Unzustelleungsfähig zu dem Zeitpunkt plädieren. Das soll heissen du kannst sagen du warst zu dem Zeitpunkt geschockt, wenn du jetzt mit der Warheit rausrückst passiert dir nichts.
achso
also ich darf nur schweigen wenn ich mir selbst damit schade also ich dabei eine straftat zugebe wenn ich was sage

naja ich muss jetzt leider weg
ich gucke nochmal in den thread
Streckbank is offline  
Old 05/12/2010, 15:09   #9
 
Ide.'s Avatar
 
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Originally Posted by Streckbank View Post
mache ich mich denn strafbar wenn ich was anders sage als in der schule??
Sag ambesten die Warheit, außer wenn es dich selbst belastet!
Ide. is offline  
Old 05/12/2010, 16:41   #10
 
Dr.Ðəmølitιoη's Avatar
 
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Originally Posted by Ide. View Post
Sag ambesten die Warheit, außer wenn es dich selbst belastet!
Auch dann sollte man die Wahrheit sagen o_ô
Wenn man sich selbst belastet und etwas zugibt (sofern man es getan hat) gibt es mildernde Umstände und man wird nicht ganz so hart bestraft. Sollte man etwas zugeben was man nicht getan hat, hat man ebenfalls den kürzeren gezogen, denn auch das fällt unrer Falschaussage und ist Strafbar

(Sat.1 Nachmittag is was tolles xD)
Dr.Ðəmølitιoη is offline  
Old 05/12/2010, 19:44   #11
 
Streckbank's Avatar
 
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ich habe nichts schlimmes getan ich bin nur zeuge einer drohung

naja das ist echt miese
Streckbank is offline  
Old 05/12/2010, 19:50   #12
 
RuSh3r's Avatar
 
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O_o

Hättest mich auch mal fragen können du pfosten
RuSh3r is offline  
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