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Nachgehenden Leistungsanspruch

Discussion on Nachgehenden Leistungsanspruch within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
elite*gold: 0
Join Date: Apr 2026
Posts: 2
Received Thanks: 0
Nachgehenden Leistungsanspruch

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
chinh56 is offline  
Old   #2
 
ᴥmunchieᴥ's Avatar
 
elite*gold: 390
The Black Market: 212/0/0
Join Date: Oct 2012
Posts: 4,510
Received Thanks: 389
✅ Die wichtigsten Antworten im Überblick
Automatischer Schutz: Ja, Sie müssen nichts aktiv beantragen. Der Anspruch besteht automatisch, wenn Sie gesetzlich pflichtversichert waren .

Dauer: Die gesetzliche Schutzfrist beträgt maximal einen Monat nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses .

Keine Arbeitslosmeldung nötig: Der Schutz gilt auch, wenn Sie sich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Die Meldung ist für diesen Anspruch nicht erforderlich.

Volle Leistungen: Sie können in diesem Zeitraum ganz normal zu Ihrem Arzt gehen, Behandlungen in Anspruch nehmen und sich auch krankschreiben lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten wie gewohnt .

⚠️ Wichtige Voraussetzung: Keine Erwerbstätigkeit
Der nachgehende Leistungsanspruch gilt nur, wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen . Dabei ist es egal, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. Sobald Sie auch nur einen Minijob aufnehmen, erlischt dieser besondere Schutz sofort .

Was ist, wenn ich länger als einen Monat ohne Job bin?
Sollten Sie nach Ablauf des einen Monats immer noch keine neue Arbeit oder kein Arbeitslosengeld haben, greift eine andere Regelung: die obligatorische Anschlussversicherung . Sie müssen dann zwar Beiträge zahlen (mindestens um die 220 Euro pro Monat), sind aber weiterhin krankenversichert. Ihre Krankenkasse wird Sie in diesem Fall kontaktieren.

Wichtiger Hinweis zum Krankengeld
Sollten Sie innerhalb dieses einen Monats tatsächlich so schwer erkranken, dass Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, kann der nachgehende Leistungsanspruch unter bestimmten Umständen auch einen Anspruch auf Krankengeld begründen. Das ist jedoch eine komplexe Ausnahmesituation. Im Zweifel und für eine individuelle Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, empfehle ich Ihnen, direkt bei Ihrer Krankenkasse anzurufen.

Fazit: Für eine Überbrückung von bis zu einem Monat sind Sie automatisch abgesichert. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre berufliche Zukunft
ᴥmunchieᴥ is offline  
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