Register for your free account! | Forgot your password?

Go Back   elitepvpers > Off-Topics > Off Topic
You last visited: Today at 14:27

  • Please register to post and access all features, it's quick, easy and FREE!

Advertisement



Exchange Services legal?

Discussion on Exchange Services legal? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

Reply
 
Old   #1
 
M_a_n_u's Avatar
 
elite*gold: 160
Join Date: Aug 2022
Posts: 197
Received Thanks: 32
Arrow Exchange Services legal?

Ich habe schon mal überlegt, hier einen Exchange Service zu starten. Aber wie sieht das rechtlich aus? Hat hier jemand sich zu informiert bzgl. Steuern oder der Schuldfähigkeit, wenn man Gutscheine aus illegalen Quellen in die Hände kriegt von einem Kunden.

Interessiert mich

Grüße Manu
M_a_n_u is offline  
Old 10/26/2022, 23:25   #2
Non ducor, duco.
 
Drewfire's Avatar
 
elite*gold: 516
Join Date: Jan 2014
Posts: 17,076
Received Thanks: 3,523
Musst halt nachweisen können, von wo die Gutscheine letztenendes gekommen sind.
Steuerrechtlich musst du das ganz normal als Einkommen versteuern.
Drewfire is offline  
Old 10/27/2022, 05:37   #3
 
elite*gold: 0
Join Date: Oct 2022
Posts: 15
Received Thanks: 1
Quote:
Originally Posted by M_a_n_u View Post
[SIZE="5"]Schuldfähigkeit, wenn man Gutscheine aus illegalen Quellen in die Hände kriegt von einem Kunden.
/SIZE]
Einfach mal googeln.

Es handelt sich hier dann ganz klar um Hehlerware. Du hast somit keinen Anspruch auf die Gutscheine. Und musst diese zurückgeben.

Und Exchangen ist illegal. Du machst dich der Geldwäsche strafbar auch der Verdacht auf Geldwäsche ist strafbar. Du wirst Besuch bekommen eventuell.
schalke010 is offline  
Old 10/28/2022, 00:34   #4


 
Jeoni's Avatar
 
elite*gold: 966
Join Date: Apr 2010
Posts: 1,105
Received Thanks: 681
Quote:
Originally Posted by schalke010 View Post
Es handelt sich hier dann ganz klar um Hehlerware. Du hast somit keinen Anspruch auf die Gutscheine. Und musst diese zurückgeben.

Und Exchangen ist illegal. Du machst dich der Geldwäsche strafbar auch der Verdacht auf Geldwäsche ist strafbar.
Das ist etwas vereinfacht dargestellt und die letzte Behauptung ist falsch. Ich werde das mal, für diesen Kontext unnötig lang und komplex, ein wenig detaillierter ausführen.

Wir haben hier rechtlich zwei Ebenen: Zivil- und Strafrecht.

Fangen wir mit der zivilrechtlichen Betrachtung an. Du kannst digital an Gutscheinkarten nicht gutgläubig Eigentum erwerben, also Eigentum daran bekommen, wenn es dir von einem Nichtberechtigten, etwa einem Dieb, verfügbar gemacht wird. Das kommt daher, dass der entsprechende Gutglaubenstatbestand (§ 932 BGB) an einen konkreten Rechtsschein (Besitz und Übereignung durch den Besitzer) ansetzt, der nur für bewegliche Sachen gilt. Würde der Gutschein oder die Wertkarte physisch den Besitzer wechseln, könnte man über einen gutgläubigen Erwerb nachdenken. Dem könnte der § 935 Abs. 1 BGB dann noch entgegenstehen, der bestimmt, dass ein gutgläubiger Erwerb bei gestohlenen Sachen ausgeschlossen ist. Allerdings dürften die meisten Gutscheine als Inhaberzeichen unter den Abs. 2 fallen, wodurch der gutgläubige Erwerb wieder möglich ist. Aber wie gesagt, das würde eine physische Übertragung direkt vom Besitzer bedürfen.
Da du kein Eigentum erwirbst, kann der rechtmäßige Eigentümer in der Tat auch jederzeit die (ersatzlose) Herausgabe verlangen, § 985 BGB.
Und wenn du selbst kein Eigentum an den Gutscheinen hast, kannst du dieses ebensowenig auf andere Kunden übertragen (gleicher Fall s.o.).
Als Verkäufer bist du aber verpflichtet, deinem Kunden den Kaufgegenstand rechtsmangelfrei zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB). Wird daher ein Gutschein, den du einem Kunden verkauft hast, bei diesem gesperrt oder einkassiert, kann er von dir Nacherfüllung, heißt hier einen weiteren Gutschein im gleichen Wert, verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
Du kannst in beiden Fällen (der Gutschein wird direkt von dir herausverlangt oder eingezogen oder das passiert bei einem Kunden) deinerseits Geld oder Gutschein von dem verlangen, der dir den faulen Gutschein verkauft hat. Kann dein Käufer oder der rechtmäßige Eigentümer seinen Anspruch gegen dich durchsetzen, du aber nicht gegen deinen Verkäufer, hast du Pech und bleibst auf den Kosten sitzen.
Das ist das Risiko, was du mit deinen Margen ausgleichen musst.
Du kannst natürlich jeden, der dir etwas verkauft, genau verifizieren lassen, oder dir den Gutschein physisch übergeben lassen, aber das schränkt sicher den Markt für deinen Service ein.

Kommen wir zur strafrechtlichen Betrachtung. Hier fiel zum einen der Tatbestand der Geldwäsche, § 261 StGB, zum anderen die Behauptung, dass schon der Verdacht auf Geldwäsche strafbar wäre.
In der Tat ist beim Handel mit einem gestohlenen Gutschein der objektive Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 StGB) erfüllt. Allerdings gibt es stets einen subjektiven Tatbestand, der hier genauer zu prüfen wäre. Strafbar ist dem Grundsatz nach nämlich nur Vorsatz (§ 15 StGB). Und dieser Vorsatz muss sich bei der Geldwäsche "auf das Tatobjekt, dessen Herrühren aus einer [Vortat], die Tathandlung und den Taterfolg beziehen. Bezüglich des Herrührens aus einer [Vortat] muss der Täter zumindest billigend in Kauf nehmen, dass das Tatobjekt aus irgendeiner [Vortat] stammt. Insoweit reicht es zur Annahme des Vorsatzes aus, dass der Täter Umstände kennt oder sich vorstellt, aus denen sich in groben Zügen bei rechtlich richtiger Bewertung, die er nur laienhaft erfasst haben muss, eine [...] Vortat ergibt." (MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl. 2021, StGB § 261 Rn. 104)
In der Tat ist diese Interpretation des Vorsatzes möglicherweise problematisch, weil bei einem professionellen Händler schnell angenommen wird, dass er wenigstens mit dem Missbrauch zur Geldwäsche rechnen und entsprechende Gegenmaßnahmen treffen müsste. Auch andernfalls ist noch explizit eine abgeschwächte Strafbarkeit für Fahrlässigkeit (also für den Fall, dass jemand etwa leichtfertig nicht erkannt hat, dass die Gutscheine gestohlen sind) im § 261 Abs. 6 StGB normiert.
Falsch ist allerdings, dass bereits der Verdacht der Geldwäsche strafbar wäre. Dann würde sich also auch ein Händler strafbar machen, der, ob nun durch Glück, gute Menschenkenntnis oder entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, nie einen gestohlenen Gutschein im Sortiment hatte; einfach weil als Exchanger bei der Staatsanwaltschaft möglicherweise der Verdacht der Geldwäsche aufkommt. Das funktioniert so nicht. Die Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht der Tatbestandsmerkmale, also dass mit gestohlener Ware gehandelt wurde (objektives Tatbestandsmerkmal) und der Händler vorsätzlich oder fahrlässig (subjektives Tatbestandsmerkmal) gehandelt hat. Ein reiner Verdacht, dass da vielleicht mal ein gestohlener Gutschein über die virtuelle Ladentheke gegangen ist, reicht nicht.

tl;dr: siehe Post darüber, nur "Verdacht auf Geldwäsche" ist nicht strafbar.

Zusätzlich musst du natürlich ordnungsgemäß Steuern zahlen. Die Tätigkeit ist zudem als Gewerbe zu klassifizieren, was entsprechend anzumelden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jeoni is offline  
Thanks
1 User
Reply


Similar Threads Similar Threads
Glaubt ihr Gras wird legal?/bzw. wann wird Gras legal?
11/17/2011 - Off Topic - 6 Replies
Hallo e*pvpers diese Frage verfolgt mich schon seit langem und ich würde einfach gerne wissen was ihr dazu denkt. Mir ist grad in den sinn gekommen , stellt euch mal vor das würde im wald wachsen :) bzw. früher wuchs das doch überall in der Wildnis Dann kommt es mir extrem lächerlich vor , mir vom staat verbieten zu lassen mir etwas aus der Natur gewonnenes zu holen außerdem , ist ist doch eigentlich meine Sache was ich mit meinem körper anstelle oder? Oder hindert einen jemand daran...
Cham Mod for EU Legal not legal
02/25/2011 - Combat Arms - 3 Replies
wollte Cham Mod for EU einfügen kann man aba dafür bann bekommen ´? oder kann nexon dein game ordner überbrüfen?



All times are GMT +1. The time now is 14:30.


Powered by vBulletin®
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

Support | Contact Us | FAQ | Advertising | Privacy Policy | Terms of Service | Abuse
Copyright ©2026 elitepvpers All Rights Reserved.