Ich wurde beinahe abgeschleppt im eingeschränkten Halteverbot (bin vor dem Abschlepper eingetroffen und der Abschlepper kam 3 Min. später, konnte ale wegfahren).
Der dude vom Ordnungsamt hat aber nichts von einem Bußgeld für das Falschparken an sich gesagt sondern nur sie Kosten für die Leerfahrt des Abschleppers angekündigt (93,00€).
Nun habe ich nach ca. 1,5 Wochen ein Bußgeld in Höhe von 15€ für das Falschparken erhalten, für die Leerfahrt jedoch noch nichts.
Meine Frage: kommen die Kosten für den Abschlepper einzeln oder hätte beides zusammen kommen müssen?
Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Falls wichtig: laut Ordnungsamtmitarbeiter geht die Stadt in Vorkasse beim Abschleppunternehmen und belastet es anschließend weiter an mich.
Darüber hinaus lese ich überall das im eingeschränkten Halteverbot erst nach 30min abgeschleppt werden darf. Laut schreiben war es aber 13:42-13:59
Danke






