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Zoll - Strafe?

Discussion on Zoll - Strafe? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old 08/14/2019, 16:57   #16
 
Interløgy's Avatar
 
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Ernsthaft, das wird die nicht jucken.
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Old 08/14/2019, 16:58   #17
 
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Originally Posted by FUKOS View Post
Geh zum Rathaus meld ein Gewerbe an kostet dich ~20€. Das legst du denen vor. Soviel ich weiß kannst du auch ein Gewerbe vordatieren wenn du mit denen gut redest im Amt.

Danach solltest du keine Probleme haben weil die wollen nur wissen ob du ein Gewerbe hast was danach mit der Ware passiert interessiert die wenig.
So ein Quatsch, niemand wird irgendwas für irgendjemanden vordatieren und sich somit haftbar machen.
Wer sollte bitte so etwas machen und das auch noch aus Nettigkeit?
Selbstverständlich interessiert es den Zoll was mit der Ware passiert zumal hier des öfteren das Wort Plagiat gefallen ist.

Wie die anderen davor schon geschrieben haben -> nimm bitte Kontakt auf und bespreche es mit denen.Es wird wahrscheinlich bei Verwaltungsgebühren usw. bleiben, aber wirklich helfen oder eine adäquate Aussage können wir hier nicht treffen.
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Old 08/14/2019, 17:01   #18


 
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Originally Posted by StPO View Post
So ein Quatsch, niemand wird irgendwas für irgendjemanden vordatieren und sich somit haftbar machen.
Wer sollte bitte so etwas machen und das auch noch aus Nettigkeit?
Selbstverständlich interessiert es den Zoll was mit der Ware passiert zumal hier des öfteren das Wort Plagiat gefallen ist.

Wie die anderen davor schon geschrieben haben -> nimm bitte Kontakt auf und bespreche es mit denen.Es wird wahrscheinlich bei Verwaltungsgebühren usw. bleiben, aber wirklich helfen oder eine adäquate Aussage können wir hier nicht treffen.
was hat das mit nettigkeit zu tun ich sage wenn du nett bist und einen richtigen grund nennst wird das funktionieren.

Den bei mir hat das Funktioniert da ich als Selbstständiger Handelsvertreter gearbeitet habe und erst nach 3 Monaten meine Anmeldung gemacht habe wurde diese vordatiert genauso wie meine abmeldung...
FUKOS is offline  
Old 08/14/2019, 17:05   #19
 
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Originally Posted by FUKOS View Post
was hat das mit nettigkeit zu tun ich sage wenn du nett bist und einen richtigen grund nennst wird das funktionieren.

Den bei mir hat das Funktioniert da ich als Selbstständiger Handelsvertreter gearbeitet habe und erst nach 3 Monaten meine Anmeldung gemacht habe wurde diese vordatiert genauso wie meine abmeldung...
Das ist natürlich schön, aber wie gesagt aus der Sicht eines Juristen ist das vollkommener Quatsch.
Die Person macht sich haftbar und muss am ende auch dafür geradestehen, davon kann ich nur abraten.
Das ist aber auch nicht der Tenor dieses Beitrages.
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Old 08/14/2019, 17:20   #20







 
ZENS!ERT's Avatar
 
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Originally Posted by int.. View Post
Das ist bullshit was ihr da labert.
Selbstverständlich kann seitens Mercedes noch eine Klage eingereicht werden wegen gewerbsmäßigem Handel von Plagiaten derer Marke.
Nicht der Endverbraucher wird zu Rechenschaft gezogen, sondern der Vertreiber. Der TE hat bis dato nicht die Möglichkeit gehabt die Ware zu vertreiben - dies hat aber Aliexpress bereits gemacht. Daher hat der TE von einem maßgeblichen illegalen Handel nichts befürchten.

Aliexpress wird dies aber als Versandhaus deklarieren genauso wie Amazon es macht, daher wird keiner verklagt.

Und wenn überhaupt, dann hat Mercedes das Recht den Hersteller der Handy-Hüllen oder halt Aliexpress zu verklagen aber nicht den TE, welcher als gutgläubiger Käufer fungiert hat.

Soll aber nicht mit illegalen Seiten gleichgestellt werden. Aliexpress ist zu vielen anderen Börsen verifiziert.
ZENS!ERT is offline  
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Old 08/14/2019, 19:49   #21
 
Shadow992's Avatar
 
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Originally Posted by ZENS!ERT View Post
Und wenn überhaupt, dann hat Mercedes das Recht den Hersteller der Handy-Hüllen oder halt Aliexpress zu verklagen aber nicht den TE, welcher als gutgläubiger Käufer fungiert hat.
So ist das im Zivilgesetz und bei Privatpersonen geregelt, bei Gewerbetreibenden sieht das aber anders aus. Da kann schon der Versuch reichen, um eine Abmahnung seitens Mercedes zu bekommen. Ob der Streitwert das denen Wert ist und ob das Verfahren am Ende nicht fallen gelassen wird wegen "Geringfügigkeit" ist eine andere Frage.

Aber de facto besteht erhöhte Abmahngefahr als Gewerbetreibender! Dabei reicht es schon zu sagen, dass man die "irgendwann" mal verkaufen will bzw. ein "Für mein Gewerbe" könnte die schon stutzig machen und vermuten lassen, dass du sie weiterverkaufst. Selbst wenn du in der Realität die Dinger auf deine Firmenwagen haust, dürfte dich das per se erst einmal verdächtig machen.

Selbst als Privatperson gibt es immer wieder Abmahnung, siehe z.b. hier:


Also wenn selbst Privatpersonen nicht selten Abmahnungen bei sowas bekommen, wäre ich ganz vorsichtig mit dem Optimismus, den hier einige an den Tag legen.

Die Aussage "fürs Gewerbe" dürfte dich wirklich weiter rein geritten haben als nötig...

Edit:
Zusätzlich hast du dich natürlich extra verdächtig gemacht, dadurch dass du zwar sagtest du hast ein Gewerbe aber keine Daten geschickt hast. Das riecht halt für jeden einigermaßen geschulten Zollbeamten extrem nach Schwarzmarkt.

Also ich denke ganz ehrlich: Da wirst du sicher noch was hören. Vermutlich werden sich die Kosten in Grenzen halten, aber ein paar Briefe würde ich da jetzt schon noch vermuten.

Aber selbst wenn? Who cares, dann zahlste halt einmalig 500-2000€ Schadensersatz. Ja ist eine Stange Geld, aber im Prinzip haste da sonst keinerlei Probleme mehr. Kein Eintrag ins Polizeiregister, etc. Wirste also überleben! Und viel Glück! Ich hoffe für dich, dass nichts mehr kommt!
Shadow992 is offline  
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Old 08/14/2019, 20:11   #22







 
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Originally Posted by Shadow992 View Post
So ist das im Zivilgesetz und bei Privatpersonen geregelt, bei Gewerbetreibenden sieht das aber anders aus. Da kann schon der Versuch reichen, um eine Abmahnung seitens Mercedes zu bekommen. Ob der Streitwert das denen Wert ist und ob das Verfahren am Ende nicht fallen gelassen wird wegen "Geringfügigkeit" ist eine andere Frage.

Aber de facto besteht erhöhte Abmahngefahr als Gewerbetreibender! Dabei reicht es schon zu sagen, dass man die "irgendwann" mal verkaufen will bzw. ein "Für mein Gewerbe" könnte die schon stutzig machen und vermuten lassen, dass du sie weiterverkaufst. Selbst wenn du in der Realität die Dinger auf deine Firmenwagen haust, dürfte dich das per se erst einmal verdächtig machen.

Selbst als Privatperson gibt es immer wieder Abmahnung, siehe z.b. hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ber...--f317992.html

Also wenn selbst Privatpersonen nicht selten Abmahnungen bei sowas bekommen, wäre ich ganz vorsichtig mit dem Optimismus, den hier einige an den Tag legen.

Die Aussage "fürs Gewerbe" dürfte dich wirklich weiter rein geritten haben als nötig...

Edit:
Zusätzlich hast du dich natürlich extra verdächtig gemacht, dadurch dass du zwar sagtest du hast ein Gewerbe aber keine Daten geschickt hast. Das riecht halt für jeden einigermaßen geschulten Zollbeamten extrem nach Schwarzmarkt.

Also ich denke ganz ehrlich: Da wirst du sicher noch was hören. Vermutlich werden sich die Kosten in Grenzen halten, aber ein paar Briefe würde ich da jetzt schon noch vermuten.

Aber selbst wenn? Who cares, dann zahlste halt einmalig 500-2000€ Schadensersatz. Ja ist eine Stange Geld, aber im Prinzip haste da sonst keinerlei Probleme mehr. Kein Eintrag ins Polizeiregister, etc. Wirste also überleben! Und viel Glück! Ich hoffe für dich, dass nichts mehr kommt!
Deswegen habe ich doch bereits gepostet, dass seine Aussage mit Gewebe unnötig war.

Dennoch besteht für den TE keine Gefahr, dass er verklagt wird, wenn er seine bereits bezahlte Ware vom Zoll nicht abgeholt hat.

Quote:
Also ich denke ganz ehrlich: Da wirst du sicher noch was hören. Vermutlich werden sich die Kosten in Grenzen halten, aber ein paar Briefe würde ich da jetzt schon noch vermuten.
Ein scheiß wird er von denen hören, wenn er seine Rechnung für die Vernichtung begleicht - solange sein Führungszeugnis nicht derartig auffällig zeigt.

Jag doch dem jungen keine Angst ein wenn ich mit fremden Auto außerorts in einer 60ger mit 78 km/h Zone geblitzt werde, dann ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet den Fragebogen auszufüllen, wenn die 30 Mäuse von x beliebigen Konto mit dem richtigen Verwendungszweck bezahlt werden.
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Old 08/14/2019, 22:06   #23


 
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Originally Posted by Tosheen. View Post
Hallo,

Hab über denn Zoll 20 Amg Handyhüllen gekauft ( Also müsste ich Verzollen gekauft natürlich woanders ) und hab dort gesagt das ich sie verkaufen will gewerblich anschließend meinten die das ich gefickt bin und denn mein Gewerbe senden soll, hab ich natürlich nicht gemacht.

Hab nun 2 mal Post von denen bekommen das ich zustimmen soll das ich es Vernichten soll, und wenn nicht wird es automatisch vernichtet wenn ich nicht gegen stimme, alles gut soweit.

Nun bei der anderen Post steht das wird unter Zollamtlichen Überwachung Vernichtet und der Rechteinhaber Zahlt und kann ggf. Schadenersatz verlangen.

Das heißt jetzt was und wie teuer kann es für mich werden?

20 Handyhüllen ( AMG ) ( Hab den gesagt will es gewerblich verkaufen hab ihn aber nichts über mein Gewerbe geschickt / Erzählt.)
Deine Handyhüllen kamen vermutlich mit der Post an und du hast ein schreiben per Post erhalten das dies zu verzollen ist.
Solche Zollämter haben meistens Speditionen in ihren Räumlichkeiten, die kannst du um Rat bitten. Diese können für dich auch eine schriftliche Zollanmeldung erstellen. Kostet zwar ein bisschen was, aber nicht viel.

Wenn die Ware nicht in deinem Besitz ist, ist die Ware nach wie vor Zollgut.
Das Zollamt informiert dich nur darüber, dass die Ware vernichtet wird, da diese nicht unendlich viel Lagerkapazitäten haben.

Wenn du ein Gewerbe hast, benötigst du eine EORI-Nr. diese kannst du beim IWM in Dresden anfordern (kostenlos). Allerdings reicht fürs erste eine Beantragungsbestätigung aus um deine Zollanmeldung durchzuführen.

Nur wenn du Waren einführst und nicht verzollst, hast du mit Konsequenzen zu rechnen um diese zu mildern, kannst du immer noch eine Selbstanzeige bei deinem zuständigen Hauptzollamt einreichen. Das Hauptzollamt muss nicht unbedingt das zuständige Binnenzollamt sein (Das wo deine Post liegt).

EDIT: Wenn du mir sagt, aus welchem Stoff z. B. Kunststoff deine Handyhüllen sind und aus welchem Land, kann ich für dich nachschauen, ob Zoll anfällt oder nicht. Manchmal musste du nur versteuern. Was bei einem Gewerbe eh egal ist.
GinChilla is offline  
Old 08/14/2019, 23:13   #24







 
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Originally Posted by GinChilla View Post
Deine Handyhüllen kamen vermutlich mit der Post an und du hast ein schreiben per Post erhalten das dies zu verzollen ist.
Solche Zollämter haben meistens Speditionen in ihren Räumlichkeiten, die kannst du um Rat bitten. Diese können für dich auch eine schriftliche Zollanmeldung erstellen. Kostet zwar ein bisschen was, aber nicht viel.

Wenn die Ware nicht in deinem Besitz ist, ist die Ware nach wie vor Zollgut.
Das Zollamt informiert dich nur darüber, dass die Ware vernichtet wird, da diese nicht unendlich viel Lagerkapazitäten haben.

Wenn du ein Gewerbe hast, benötigst du eine EORI-Nr. diese kannst du beim IWM in Dresden anfordern (kostenlos). Allerdings reicht fürs erste eine Beantragungsbestätigung aus um deine Zollanmeldung durchzuführen.

Nur wenn du Waren einführst und nicht verzollst, hast du mit Konsequenzen zu rechnen um diese zu mildern, kannst du immer noch eine Selbstanzeige bei deinem zuständigen Hauptzollamt einreichen. Das Hauptzollamt muss nicht unbedingt das zuständige Binnenzollamt sein (Das wo deine Post liegt).

EDIT: Wenn du mir sagt, aus welchem Stoff z. B. Kunststoff deine Handyhüllen sind und aus welchem Land, kann ich für dich nachschauen, ob Zoll anfällt oder nicht. Manchmal musste du nur versteuern. Was bei einem Gewerbe eh egal ist.
Nein.

Der TE hat bis auf die Rechnung (Vernichtung der Ware) später nichts zu befürchten.

20 Handy-Hüllen kommen zudem nicht per Brief, sondern mit nem kleinem Päckche an.

Quote:
... Wenn du mir sagt, aus welchem Stoff z. B. Kunststoff deine Handyhüllen sind...
Aus Baumwolle
ZENS!ERT is offline  
Old 08/14/2019, 23:27   #25


 
GinChilla's Avatar
 
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In Fachsprache heißt das aber per Post.. Also jede Sendung die beim Zollamt landet, ist eine Postsendung.
In seinem Brief wird auch eine sogante Pub-Nr. stehen.


Baumwolle hat über 100 verschiedene Warentairfnummern, da musst du schon konkreter werden
GinChilla is offline  
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Old 08/15/2019, 00:33   #26
 
JennyHendrix's Avatar
 
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"anschließend meinten die das ich gefickt bin und denn mein Gewerbe senden soll, hab ich natürlich nicht gemacht"

Da haben sie nicht ganz unrecht. Will dir kein schlechtes Gewissen einreden, aber "dumm" auch von dir zuzugeben, dass du sie weiterverkaufen wolltest.

Der Kauf von gefälschten Artikeln in Deutschland ist nicht illegal, aber die Einfuhr schon. Die Kosten der Vernichtung trägt der Markeninhaber. Der Zoll hat mit der Sache nichts zu tun.

Solltest dich meiner Meinung nach per Google schlau machen und nachlesen, wie andere in deiner Situation reagiert haben.
JennyHendrix is offline  
Old 08/15/2019, 16:02   #27
 
SCORNI's Avatar
 
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Originally Posted by ZENS!ERT View Post
Deswegen habe ich doch bereits gepostet, dass seine Aussage mit Gewebe unnötig war.

Dennoch besteht für den TE keine Gefahr, dass er verklagt wird, wenn er seine bereits bezahlte Ware vom Zoll nicht abgeholt hat.



Ein scheiß wird er von denen hören, wenn er seine Rechnung für die Vernichtung begleicht - solange sein Führungszeugnis nicht derartig auffällig zeigt.

Jag doch dem jungen keine Angst ein wenn ich mit fremden Auto außerorts in einer 60ger mit 78 km/h Zone geblitzt werde, dann ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet den Fragebogen auszufüllen, wenn die 30 Mäuse von x beliebigen Konto mit dem richtigen Verwendungszweck bezahlt werden.
Wie kommst du darauf, dass die Sache mit der Zahlung der Vernichtungsgebühr erledigt ist?
Genauso wie der absolut sinnfreie Vergleich mit dem Blitzerfoto

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 kmh ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und wird mit Bezahlung des Verwardngeldes als "erledigt" angesehen. Damit geht man einer strafrechtlichen Verfolgung aus dem Weg.
Bei größeren Vergehen (z.B. Tempoüberschreitung > 20kmh) muss man sehr wohl den Bogen ausfüllen und zurücksenden.

Wir reden hier aber wenn dann vom Urheber-, Patent- oder dem Zivilrecht.
Eine solche Klausel von wegen "Bezahl die Gebühr und du wirst nie wieder was von uns hören" gibt es hier nicht.

Quote:
Werden mehrere Produkte bestellt und kann dann vermutet werden, dass diese weiterverkauft werden, drohen teils empfindliche Strafen, so Plüschke gegenüber TECHBOOK: „Wenn Geschmacksmuster oder eingetragene Designs für das entsprechende Produkt bestehen, dann ist bereits das Einführen rechtlich relevant und ist mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht.“ Darüber hinaus drohen zivilrechtlich außerdem Schadensersatzforderungen der Rechteinhabe


Zumal der TE zugegeben hat, dass er die Hüllen verkaufen will, ist die Frage nach "privat oder gewerblich" auch zweifelsfrei geklärt.


Quote:
Von einer gewerblichen Nutzung ist zum Beispiel auszugehen, wenn Sie mehrere identische Repliken kaufen. Denn in einem solchen Fall ist von einem Weiterverkauf auszugehen, sodass die Bestellung und Einfuhr als Verstoß gegen das Markenrecht zu werten ist. Das Markenrecht ist eine Möglichkeit des gewerblichen Rechtsschutzes.

Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen. Darüber hinaus wird der Rechteinhaber – also der Hersteller des Originalproduktes – informiert, dass zur gewerblichen Nutzung Plagiate eingeführt wurden. Zudem wird auch der Besteller über die Beschlagnahmung und eine drohende Vernichtung informiert.



Da du bereits selber erwähnt hast, dass du die Hüllen weiterverkaufen willst, stehen die Chancen schlecht. Du könntest noch versuchen einen auf "Ich wusste nicht dass es Fälschungen sind" zu machen.
Allerdings wird die Schiene bei Aliexpress und einigen Cent pro Hülle wahrscheinlich nicht ziehen.
SCORNI is offline  
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Old 08/17/2019, 11:31   #28
 
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-Hättest sagen sollen "Die Hüllen sind für Freunde damit das Handy auch zum geleasten C63 passt".
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Old 10/03/2019, 18:28   #29
 
ZalandoDE's Avatar
 
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Immernoch kein Brief von denen bekommen.

Weiß einer wie lange das dauert oder bekomme ich nh Anzeige ?
ZalandoDE is offline  
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