Ich gehe davon aus, du sprichst auf etwas in Richtung IP-Bann und Recht auf Vergessenwerden an? In dem Fall: Nö.
DSGVO (GDPR) Art. 6, 1f.
Da in diesem Fall ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht, welches deinem Interesse (dem Vergessen der IP-Adresse) überwiegt, hast du da kein Anrecht drauf. Bzw. im Klartext, du kannst von deinem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen, in dem Fall hat der Anbieter aber weiterhin das Recht, deine IP-Adresse für sein berechtigtes Interesse - den IP-Bann - zu verarbeiten (und nur dafür).
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