Ich habe mir ein Auto gekauft und würde gerne wissen ob Ich damit eine / mehrere Probefahrten unternehmen kann. (Gelbes Kennzeichen -> KEIN (Rotes)Händler-Kennzeichen!)
Das Auto steht derzeit bei mir und hat Kurzzeitkennzeichen montiert
(Mit dem Verkäufer ist besprochen, dass Ich es innerhalb von 5 Tagen zurück geben kann, falls es Probleme gibt.)
->TÜV hat es noch
PHP Code:
§ 16a
(3) Ein Kurzzeitkennzeichen darf
1.
nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 unter Beachtung der Beschränkungen nach den Absätzen 6 und 7 und
2.
nur an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt worden ist,
Kenn sich da jemand besser aus / was wäre die Strafe wenn ich mit dem Fahrzeug angehalten werde?







