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Einspruch gegen Bußgeldverfahren !
Discussion on Einspruch gegen Bußgeldverfahren ! within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
01/21/2016, 14:12
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#1
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elite*gold: 41
Join Date: May 2015
Posts: 919
Received Thanks: 34
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Einspruch gegen Bußgeldverfahren !
Guten Tag,
Ich brauche eure Hilfe damit ich keine Sozialstunden bzw. das Geld bezahlen muss ich gebe 10€ der Person die mir Hilft und mir erklärt was ich schreiben muss. Ich war 16 Tage nicht in der Schule alles an anderen Tagen. Ich habe alle Entschuldigungen bei meiner Klassenlehrerin abgegeben und die meinem Klassenlehrer weitergeleitet das Problem ist das der lutscher die Entschuldigungen nicht angenommen hat ich habe bei der Bezirksregierung angerufen und ihm alles erklärt er meinte das meine Begründung nicht ausreicht
Meine Begründung:
Sehr geehrter Herr ****,
hiermit beantrage ich Widerspruch gegen dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ich habe alle Entschuldigungen bei meiner Klassenlehrerin abgegeben, sie hat die Entschuldigung an mein Klassenlehrer weitergeleitet er hat diese nicht entschuldigt, weil die auf einem Blatt Papier waren und nicht in meinem Organizer. Ich konnte die Entschuldigungen nicht in den Organizer reinschreiben da meine Seiten hinten rausgerissen wurden. Ich habe die Seiten vor 3-4 Wochen neu angelegt, habe mit meiner Abteilungsleiterin gesprochen und alle Entschuldigungen vorgelegt, sie kann diese jedoch nicht annehmen da gegen mich Bußgeldverfahren festgesetzt wurde und ich Widerspruch beantragen muss.
So die frage ist jetzt was ich noch in mein Einspruch schreiben muss ich bitte um Hilfe Belohnung: 10€ !
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01/21/2016, 14:38
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#2
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elite*gold: 3
Join Date: May 2011
Posts: 3,046
Received Thanks: 760
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Davon mal ganz abgesehen das die Grammatik in der Begründung der letzte Dreck ist, nach mehr als 3 Tagen brauchst du ein Attest von einem Arzt. Gesetzlich so vorgegeben. Gehe mal davon aus das du es nicht hast, und damit ist das Bußgeldverfahren gerechtfertigt.
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01/21/2016, 14:46
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#3
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elite*gold: 11
Join Date: Jan 2012
Posts: 8,681
Received Thanks: 6,285
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Quote:
Originally Posted by Krateling
Davon mal ganz abgesehen das die Grammatik in der Begründung der letzte Dreck ist, nach mehr als 3 Tagen brauchst du ein Attest von einem Arzt. Gesetzlich so vorgegeben. Gehe mal davon aus das du es nicht hast, und damit ist das Bußgeldverfahren gerechtfertigt.
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Bei wiederholtem Fehlen in kurzen Abständen(auch wenn es immer nur 1 Tag ist) kann von der Schule her auch ein Attest gefordert werden - auch nachträglich.
Dazu kommt das manche Schulen immer ein Attest wollen, da muss dann natürlich auch schon beim ersten Tag eins her.
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01/21/2016, 14:51
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#4
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elite*gold: 41
Join Date: May 2015
Posts: 919
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Bei mir Fragen die nicht nach ein Atest wir müssen es immer im organizer haben aber da meine Blätter zerrissen waren musste ich es nachzeigen
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01/21/2016, 15:07
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#5
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2012
Posts: 2,433
Received Thanks: 404
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Du darfst dich 2 mal pro Halbjahr selbst entschuldigen, danach hast du eine Attest pflicht ..
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01/21/2016, 15:09
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#6
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elite*gold: 1039
Join Date: Jan 2011
Posts: 12,314
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Irgendwie fehlt da was an der Geschichte. D:
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01/21/2016, 15:10
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#7
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elite*gold: 41
Join Date: May 2015
Posts: 919
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Was soll da fehlen
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01/21/2016, 15:35
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#8
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elite*gold: 1165
Join Date: Dec 2012
Posts: 34,692
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Quote:
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Du darfst dich 2 mal pro Halbjahr selbst entschuldigen, danach hast du eine Attest pflicht ..
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Bundesland?
Ich entschuldige mich immer selber (Niedersachsen).
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01/21/2016, 15:36
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#9
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elite*gold: 0
Join Date: Mar 2012
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Quote:
Originally Posted by Legend Itachi
Bundesland?
Ich entschuldige mich immer selber (Niedersachsen).
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NRW Berufskolleg bei Fach Abi
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01/24/2016, 00:53
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#10
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elite*gold: 0
Join Date: Oct 2012
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Ich rate dir davon ab, als ich Einspruch gegen meinen Bußgeldverfahren eingelegt habe, gab es nur noch mehr Probleme. Letzendlich haben sie mir mit einem weiterem Bußgeld gedroht + Gerichtskosten die durch den Einspruch entstehen. Arbeite einfach die Sozialstunden ab.
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01/24/2016, 00:57
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#11
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elite*gold: 4
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Druck dir doch einfach nen Attest, dann heult der Lehrer auch nicht mehr rum.
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01/24/2016, 01:00
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#12
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elite*gold: 550
Join Date: Apr 2010
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Wer fehlt den 16 Tage ohne Attest.
Und welche Hauptschule verlangt keine?
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01/24/2016, 01:43
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#13
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elite*gold: 22
Join Date: Jan 2011
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Quote:
Originally Posted by sNAKE✔
Bei mir Fragen die nicht nach ein Atest wir müssen es immer im organizer haben aber da meine Blätter zerrissen waren musste ich es nachzeigen
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Jede Schule hat eine Attestpflicht. Jedenfalls sollte jede vernünftige Schule sowas haben. Ich weiß ja nicht, auf was für eine Schule du gehst, but gg. Warum zum fick sind deine Blätter in deinem Organizer(Warum auch immer ihr sowas habt) zerissen? Hattest du hunger oder was?
Da deine Entschuldigungen auf einem Blatt Papier waren, nehme ich mal an, das du die self geschrieben hast, was schonmal gar nicht geht, da wohl bei 16 Tagen längst ein Attest nötig ist. Und selbst wenn es nicht im Organizer steht, müssten sie das Attest akzeptieren. Also selber Schuld okok.
Und da du nicht beim Arzt warst, nehme ich mal an, das du einfach kein Bock auf Schule hattest, da es wohl sonst keinen Grund gibt, 16 Tage lang nicht in der Schule zu sein. Und wenn ja informiert man die Lehrer darüber.
Und warum gibt deine Klassenlehrerin deinem Klassenlehrer die Entschuldigungen?
Also wir hatten damals, 1962, nur eine/n Klassenlehrer/in.
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01/24/2016, 02:36
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#14
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elite*gold: 520
Join Date: Mar 2014
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Die Frage hier ist, in welchem Zeitraum du 16 Tage gefehlt hast. In einem halben Jahr, ist es zwar viel aber noch vertretbar.
Bei uns auf der Schule damals, gab es so ein Zettel, in dem du deine Fehltage eintragen musstest. Ich hatte 20 entschuldigte und 20 unentschuldigte Fehltage während der ganzen 12. Klasse. In der 13. hatte ich aufgrund des Vorjahres direkt Attestpflicht, d.h. jeder Fehltag musste mit einem Attest entschuldigt werden. (BW)
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01/24/2016, 02:49
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#15
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elite*gold: 18
Join Date: Jan 2016
Posts: 199
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Nach 16 Fehltagen sind Attests nachzuweisen, selbst wenn sie nicht verlangt werden (was ich noch nie erlebt habe), macht man das einfach aus Anstand. Deine Grammatik ist auch für'n ***** und so leid es mir nicht tut, du spiegelst nicht gerade das Opfer in der Angelegenheit wieder, bedeutet, du solltest die Sozialstunden abarbeiten.
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