seit kurzer Zeit habe ich eine Frage in meinem Kopf, welche ich gerne beantwortet bekommen würde - Vielleicht kennt sich ein User unter euch mit diesem Thema aus und könnte mir diese ja damit beantworten
Also, es geht um beispielsweise ein Gebäude. Nehmen wir mal an, dass dieses Gebäude die "Thier-Galerie" in Dortmund ist. Hat solch ein Gebäude ein "Copyright" ? Oder dürfte man ein Gebäude in beispielsweise München bauen, welches haargenau aussieht? Wenn es ein "Nachbauschutz(?)" hat, gilt es dann weltweit oder nur deutschlandweit?
Würde mich über eure Gedankengänge und über eine klare Antwort freuen
Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.
Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.
Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
Ja, schon - Danke euch beiden für die Antworten!
Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann
Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann
Du kannst bei dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt fragen, der sollte eigentlich alle Informationen über die Gebäude verwalten.
Ist ein Bauwerk urheberrechtlich geschützt, dann
- Muss der Urheber genannt werden, § 13 UrhG
- Unterliegen Änderungen des Werks (Einschränkungen), §§ 14, 39 UrhG
- Darf das Bauwerk nicht nachgebaut werden §§ 15, 23, 53 UrhG
oder sonst reproduziert werden (auch Bild und Film (LG München I vom 04.10.2001)
- Muss dem Urheber Zugang gewährt werden, § 52 UrhG
- Ist die Einhaltung dieser Bestimmung zivil- und strafrechtlich abgesichert.
Selbst nach Jahren muss die Einwilligung vom Architekten der das Bauwerk gebaut hat eingeholt werden,
um eine Veränderung des Gebäudes vor zu nehmen. Beantwortet das deine Frage?
Außer der Urheber ist tot ich denke dann ist das Gebäude nicht mehr geschützt oder?
Berichtigt mich wenn da was falsch dran ist.
Ich weiß es auch nicht ganz genau, jedoch denke ich, dass man dies "erben" kann. Dann könnten seine Frau/Kinder dieses Recht erben und hätten jsomit jegliche Rechte über dieses Gebäude. - Irr' ich mich da?
Außer der Urheber ist tot ich denke dann ist das Gebäude nicht mehr geschützt oder?
Berichtigt mich wenn da was falsch dran ist.
Quote:
Originally Posted by EseTNoD
Ich weiß es auch nicht ganz genau, jedoch denke ich, dass man dies "erben" kann. Dann könnten seine Frau/Kinder dieses Recht erben und hätten jsomit jegliche Rechte über dieses Gebäude. - Irr' ich mich da?
Hier für euch beiden hab ich mal rausgesucht, wenn ihr mehr wissen wollt.
Wo kann man eigentlich entnehmen, ob das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist? Man kann zwar davon ausgehen, dass nahezu jedes Gebäude geschützt ist, jedoch würde mich mal interessieren, wo ich mehrere Informationen darüber bekommen kann
Ich glaube, wenn der Urheber 20 Jahre tot ist, braucht man den Namen nicht mehr nennen etc..
Kann aber sein, dass ich mich mit der Zahl vertue.
Mich würde mal interessieren ob es in einem Fall dafür eine Verurteilung gab. Man kann schließlich letztendlich immer noch darauf beharren das es aus eigenen Gedanken erdacht worden ist.
Mich würde mal interessieren ob es in einem Fall dafür eine Verurteilung gab. Man kann schließlich letztendlich immer noch darauf beharren das es aus eigenen Gedanken erdacht worden ist.
Das stellst du dir zu einfach vor. Es werden doch sogar Musiker verklagt, nur weil ein Lied sich inetwa so anhört wie eins von einem anderen Sänger.