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Eigene Wohnung
Discussion on Eigene Wohnung within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.
05/30/2015, 18:05
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#1
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elite*gold: 360
Join Date: Jan 2010
Posts: 4,383
Received Thanks: 564
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Eigene Wohnung
Könnte mir jemand mit Ahnung mal in Skype schreiben? Es geht darum das ich mir in naher Zukunft eine eigene Wohnung zulegen will. Ich hab aber derzeit kein Plan ob man irgendwie Zuschüsse kriegen könnte weil ich noch in der Ausbildung bin usw.
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05/30/2015, 18:09
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#2
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elite*gold: 16
Join Date: Jul 2008
Posts: 452
Received Thanks: 61
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Wenn du nicht über einen bestimmten Satz kommst, den ich nicht genau kenne, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Dafür solltest du dich einfach zur für dich zuständigen KHW oder IHK bewegen und dich dort informieren lassen.
Oder du gehst direkt zum Wohngeldamt und lässt dich dort beraten.
Allerdings, bekommst du die Zuschüsse nur wenn du bereits eine Wohnung hast, wenn du noch Zuhause wohnst, und es keinen verdamt guten Grund gibt auszuziehen, wird dich das Amt in keinster Weise unterstützen da du eben noch Zuhause wohnen kannst.
MfG.
Ich
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05/30/2015, 18:10
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#3
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elite*gold: 301
Join Date: Mar 2007
Posts: 24,560
Received Thanks: 13,303
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Ja, auch in der Ausbildung kannst du staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Um die Frage mal ganz allgemein (wie es deine Fragestellung ist) zu beantworten.
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05/30/2015, 18:28
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#4
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2014
Posts: 45
Received Thanks: 9
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btw: in DE gibts BAB - Berufsausbildungsbeihilfe, zuständig ist das nächste Arbeitsamt.
Höhe des Zuschusses ist abhängig vom eigenen Einkommen, das der Eltern , sowie Vermögen, Eigentum usw.
Beantragen bringt erst was wenn du einen eigenen Mietvertrag hast damit es korrekt berechnet werden kann, sowas nimmt meist mehr als 4-6 Wochen in Anspruch , desweiteren steht dir dein Kindergeld alleinig zu.
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05/31/2015, 10:37
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#5
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elite*gold: 360
Join Date: Jan 2010
Posts: 4,383
Received Thanks: 564
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Quote:
Originally Posted by Blackshoa
Wenn du nicht über einen bestimmten Satz kommst, den ich nicht genau kenne, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Dafür solltest du dich einfach zur für dich zuständigen KHW oder IHK bewegen und dich dort informieren lassen.
Oder du gehst direkt zum Wohngeldamt und lässt dich dort beraten.
Allerdings, bekommst du die Zuschüsse nur wenn du bereits eine Wohnung hast, wenn du noch Zuhause wohnst, und es keinen verdamt guten Grund gibt auszuziehen, wird dich das Amt in keinster Weise unterstützen da du eben noch Zuhause wohnen kannst.
MfG.
Ich
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Spricht ohne Grund ausziehen bringt mir dann nichts?
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05/31/2015, 10:41
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#6
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elite*gold: 50
Join Date: May 2010
Posts: 5,261
Received Thanks: 2,534
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Quote:
Originally Posted by .Monstii
Spricht ohne Grund ausziehen bringt mir dann nichts?
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Richtig
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05/31/2015, 10:49
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#7
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elite*gold: 137
Join Date: Oct 2008
Posts: 29,970
Received Thanks: 6,971
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Quote:
Originally Posted by Blackshoa
Allerdings, bekommst du die Zuschüsse nur wenn du bereits eine Wohnung hast, wenn du noch Zuhause wohnst, und es keinen verdamt guten Grund gibt auszuziehen, wird dich das Amt in keinster Weise unterstützen da du eben noch Zuhause wohnen kannst.
MfG.
Ich
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Diese Gründe lassen sich sehr schnell schaffen, lass dich von deinen Eltern einfach aus der Wohnung werfen und wenn vom Amt einer fragt behaupten sie einfach "hab die Schnauze voll von ihm" tada...
gibt da noch 2 3 andere Gründe aber dieser hier ist auf einfachsten zu realisieren..
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05/31/2015, 11:42
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#8
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elite*gold: 360
Join Date: Jan 2010
Posts: 4,383
Received Thanks: 564
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Quote:
Originally Posted by Fevii
Diese Gründe lassen sich sehr schnell schaffen, lass dich von deinen Eltern einfach aus der Wohnung werfen und wenn vom Amt einer fragt behaupten sie einfach "hab die Schnauze voll von ihm" tada...
gibt da noch 2 3 andere Gründe aber dieser hier ist auf einfachsten zu realisieren..
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Ja das hat nen Kollege von mir auch gemacht.
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05/31/2015, 13:40
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#9
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elite*gold: 13849
Join Date: Oct 2014
Posts: 673
Received Thanks: 219
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Mein Freund wollte auch eine eigenen Wohnung, der hat sich mal Informiert und die meinten zu ihm dass er keinen Zuschuss bekommt, da seine Mutter noch für ihn sorgen muss. (Er ist 19)
Irgendwie bis 21 oder so sind die Eltern verpflichtet dazu, aber ich glaub irgendwas stimmt da nicht
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05/31/2015, 15:26
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#10
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elite*gold: 360
Join Date: Jan 2010
Posts: 4,383
Received Thanks: 564
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Ok das kacke 
Ich glaub alleine das in der Ausbildung zu stemmen ist sehr schwer
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05/31/2015, 15:35
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#11
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elite*gold: 137
Join Date: Oct 2008
Posts: 29,970
Received Thanks: 6,971
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Quote:
Originally Posted by The Notorious B.I.G
Mein Freund wollte auch eine eigenen Wohnung, der hat sich mal Informiert und die meinten zu ihm dass er keinen Zuschuss bekommt, da seine Mutter noch für ihn sorgen muss. (Er ist 19)
Irgendwie bis 21 oder so sind die Eltern verpflichtet dazu, aber ich glaub irgendwas stimmt da nicht 
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Bis 25 Jahren nicht 21.
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05/31/2015, 15:45
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#12
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2015
Posts: 676
Received Thanks: 836
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Im SGB II steht, dass Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 verpflichtet sind bei den Eltern zu leben. Natürlich kannst du trotzdem ausziehen (daran wird dich niemand hindern), allerdings erhältst du so z.B bestimmte Zuschüsse nicht. Gibt es allerdings einen guten Grund dafür, dass du Zuhause ausgezogen bist(muss i.d.R. eine Bescheinigung vom Jugendamt erbracht werden - aber denen kannst du das ja auch einfach so erzählen, dass es daheim einfach gar nicht mehr ging, nur noch Streit etc.) - kannst du die Zuschüsse in Anspruch nehmen.
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05/31/2015, 15:57
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#13
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elite*gold: 3
Join Date: Jul 2006
Posts: 3,053
Received Thanks: 1,237
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Quote:
Originally Posted by The Notorious B.I.G
Mein Freund wollte auch eine eigenen Wohnung, der hat sich mal Informiert und die meinten zu ihm dass er keinen Zuschuss bekommt, da seine Mutter noch für ihn sorgen muss. (Er ist 19)
Irgendwie bis 21 oder so sind die Eltern verpflichtet dazu, aber ich glaub irgendwas stimmt da nicht 
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Sogar bis 25  aber man kann ja noch z.B. Bafög beantragen falls das klappt.. kriegen auch azubis  allerdings musste da auch das gehalt von deinen eltern angeben und wenn die "zu viel" verdienen sagen die auch nö
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05/31/2015, 16:08
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#14
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elite*gold: 16
Join Date: Jul 2008
Posts: 452
Received Thanks: 61
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Quote:
Originally Posted by Such Nickname wow
Im SGB II steht, dass Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 verpflichtet sind bei den Eltern zu leben. Natürlich kannst du trotzdem ausziehen (daran wird dich niemand hindern), allerdings erhältst du so z.B bestimmte Zuschüsse nicht. Gibt es allerdings einen guten Grund dafür, dass du Zuhause ausgezogen bist(muss i.d.R. eine Bescheinigung vom Jugendamt erbracht werden - aber denen kannst du das ja auch einfach so erzählen, dass es daheim einfach gar nicht mehr ging, nur noch Streit etc.) - kannst du die Zuschüsse in Anspruch nehmen.
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Kann man durchaus tuen, aber das würd ich dann nur machen, wenn er Einzelkind ist bzw. keine jüngeren Geschwister hat.
Damit macht er denen, und seinen Eltern das Leben nur unnötig schwer.
Da das Jugendamt dass eben nicht mal eben so wieder gut sein lässt.
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05/31/2015, 16:37
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#15
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elite*gold: 0
Join Date: Jan 2015
Posts: 676
Received Thanks: 836
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Quote:
Originally Posted by Blackshoa
Kann man durchaus tuen, aber das würd ich dann nur machen, wenn er Einzelkind ist bzw. keine jüngeren Geschwister hat.
Damit macht er denen, und seinen Eltern das Leben nur unnötig schwer.
Da das Jugendamt dass eben nicht mal eben so wieder gut sein lässt.
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Das sollte man natürlich vorher mit seinen Eltern absprechen.. nicht dass am Ende der kleine Bruder im Heim landet
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