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Fahrradunfall, was erwartet mich?

Discussion on Fahrradunfall, was erwartet mich? within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #16
 
raideeeN's Avatar
 
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Originally Posted by Breuli View Post
Heißt es aber nicht immer vorher in den Spiegel schauen bevor man irgendwie ne Türe öffnet?
Schließlich ist sowas, wie in dem Fall halt nicht vermeidbar das sowas passieren könnte ^^ Man sollte halt immer mit "Gefahr rechnen" (laut meiner Fahrschule )

Meiner Meinung nach würde jeder 50% Schuld ungefähr bekommen. Es haben sich "beide nicht an die regeln" gehalten. Wenigstens ist ja nix schlimmes passiert
Denke kaum, dass jemand damit rechnet, dass ein Auto am Zebrastreifen von rechts überholt wird, wenn es bereits angehalten hat und Passanten den Weg überqueren wollen.

Und in der Fahrschule lernt man viel, was viele Leute nach dem Bestehen des Führerscheins eh nicht anwenden
raideeeN is offline  
Old   #17
 
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In der Fahrschule lernt man mit allen Gefahren zu rechnen, ja, aber das heißt nicht, dass es auch gleich sofort im Gesetz so verankert ist. Man kann nicht erwarten, dass jemand hellseherische Kräfte besitzt und bemerkt, wann jemand anderes sich an die Regeln hält oder nicht. Sonst würde ja jeder, der wegen eines Geisterfahrers einen Unfall baut sofort Teilschuld bekommen, ich meine, er hätte ja vorausschauend denken können und wissen müssen, dass da jemand kommt.
Du siehst, warum so ein Gesetz keinen Sinn machen würde. Man ist nur verpflichtet, sich so zu verhalten, dass man niemand anderes gefährdet und eben genau das hat der TE hier missachtet. Worin liegt denn dann jetzt bitte die Teilschuld?
Kanal99 is offline  
Old   #18
 
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Autofahrer hat immer Schuld
Sinclar is offline  
Old   #19
 
€uronymous's Avatar
 
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Originally Posted by raideeeN View Post
Denke kaum, dass jemand damit rechnet, dass ein Auto am Zebrastreifen von rechts überholt wird, wenn es bereits angehalten hat und Passanten den Weg überqueren wollen.
Wenn man die Tür öffnet hat man nachzusehen ob auch frei ist, vollkommen unabhängig davon, ob man nun damit rechnet oder nicht.

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Originally Posted by raideeeN View Post
Und in der Fahrschule lernt man viel, was viele Leute nach dem Bestehen des Führerscheins eh nicht anwenden
In der Fahrschule lernt man zum größten Teil genau das, was der Gesetzgeber für die StVO vorgibt. Und Zuwiderhandlung wird ggf. entsprechend geahndet, scheiß egal wieviele Menschen sonst noch so dagegen verstoßen.
€uronymous is offline  
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Old   #20
 
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Originally Posted by Kanal99 View Post
StVO

§1
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§5
(1) Es ist links zu überholen.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

§14
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

§26
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

Du hast Recht, sie hätte aufpassen müssen. Aber (!) du hättest nicht überholen dürfen. Das ist definitiv deine Schuld, sie hätte gar nicht darauf achten brauchen, wenn du dich an die Regeln gehalten hättest. Woher hätte Sie denn wissen sollen, dass du einfach überholst, obwohl du es nicht darfst? Hätte sie das denn riechen sollen? Normal hättest du stehen zu bleiben. Überholen darfst du woanders, aber nicht am guten alten Zebrastreifen.
Sie darf aussteigen, sofern sie nicht den Verkehr oder andere gefährdet. Das hatte sie ja nicht, von daher war da kein Problem dabei. Den Regelbruch hast du in dem Moment begangen, wo du überholt hast und das hätte Sie nicht voraussehen können.

Nr 66.
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Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.
Hat sich der Autofahrer bestimmt auch nicht dran gehalten.
Mirco' is offline  
Old   #21
 
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Originally Posted by Mirco' View Post

Nr 66.


Hat sich der Autofahrer bestimmt auch nicht dran gehalten.
So ist das aber nicht gemeint. Selbstverständlich muss der Autofahrer einen gewissen Abstand zum Fußgängerüberweg einhalten und darf darauf auch nicht halten. Aber wenn die Fahrer den Sicherheitsabstand eingehalten haben, dann durften sie dort auch halten. Dass da jemand aussteigt spielt dabei keine Rolle, das wird hier in dem Absatz gar nicht erwähnt. Ob sie jetzt Abstand gehalten haben oder nicht geht hier aus der Geschichte nicht hervor und wird denke ich auch schwer nachzuweisen sein.
Kanal99 is offline  
Old   #22
 
flamooooooo's Avatar
 
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Originally Posted by Mirco' View Post

Nr 66.


Hat sich der Autofahrer bestimmt auch nicht dran gehalten.
Du bist ein Held also wenn jemand über den Überweg möchte musst du erst über den Überweg fahren um dahinter zuhalten und der Fußgänger rüber gehen kann?

Wie alt bist du eigentlich? Das gilt für das Halten bzw. Parken wenn du kein Fußgänger dort drüber will.
flamooooooo is offline  
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Old   #23
 
Skillex95's Avatar
 
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Also meine Meinung:
Du musst 1,5 Meter vom äußersten Punkt deines Fahrrads zum nächsten Verkehrsteilnehmer haben damit du überholen darfst. Das wäre in deinem Fall der Außenspiegel des Autos (davon gehe ich mal aus :P) und diesen Abstand hast du nicht eingehalten.
Dann hast du rechts überholt, das ist verboten.

Ob man ein stehendes Auto an einem Zebrastreifen überholen darf, selbst wenn es 1,5 Meter sind und auf der linken Seite, das bezweifle ich. Weiß ich aber nicht.

Man kann dem aussteigenden Passagier vorwerfen, dass er fahrlässig gehandelt hat - es ist zwar auszuschließen, dass man überholt wird, es könnte da jedoch jemand stehen/laufen oder was weiß ich.
Der Fahrer müsste vermutlich rechts blinken, wenn eine Person aussteigt - dann sollte das OK sein.


-> Selbst wenn der Fahrer und Beifahrer des Auto´s sich nicht korrekt verhalten haben, denke ich, dass du den größeren Teil der Schuld trägst.
Schäden am Auto übernimmt eine Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.
Skillex95 is offline  
Old   #24
 
88ATT0x's Avatar
 
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Naja am Zebrastreifen gilt überholverbot.
88ATT0x is offline  
Old   #25


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by flamooooooo View Post
Wie alt bist du eigentlich? Das gilt für das Halten bzw. Parken wenn du kein Fußgänger dort drüber will.
Ich spiel jetzt mal Anwalt..

Hast du irgendwelche Beweise das die Person dort anhielt wegen Fußgängern und nicht um auszusteigen? Da sie die Tür öffnete besteht durchaus der Verdacht das sie einfach nur aussteigen wollte.
Shiinya is offline  
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Old   #26
 
raideeeN's Avatar
 
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Er gibt es doch selber zu im Startpost?

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Originally Posted by AimZKaY' View Post
An einem Zebrastreifen hat das Auto vor mir angehalten, da Leute die Straße überqueren wollten . Ich habe also gebremst und bin langsam rechts an dem Auto vorbei.
raideeeN is offline  
Old   #27


 
Shiinya's Avatar
 
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Originally Posted by raideeeN View Post
Er gibt es doch selber zu im Startpost?
Na und? Solang er das ggf. vor Gericht/Polizei/seinem Anwalt nicht erwähnt ist alles gut. Die Gegenseite steht dann erst einmal in der Beweispflicht.
Shiinya is offline  
Old   #28
 
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Originally Posted by Shiinya View Post
Na und? Solang er das ggf. vor Gericht/Polizei/seinem Anwalt nicht erwähnt ist alles gut. Die Gegenseite steht dann erst einmal in der Beweispflicht.
Die Passanten wären doch dann auch Zeugen oder nicht ?
raideeeN is offline  
Old   #29


 
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Originally Posted by raideeeN View Post
Die Passanten wären doch dann auch Zeugen oder nicht ?
Ich bezweifle das da irgendjemand sich die Daten der Passanten geholt hat um sie als Zeugen laden zu können.

Egal wie man argumentiert, ein vernünftiger Anwalt könnte da sicher irgendwas reißen.
Außerdem würde ich davon ausgehen das jeder Anwalt den beiden Seiten raten würde das ganze einfach sein zu lassen. Die Kosten überwiegen da den Nutzen.
Shiinya is offline  
Old   #30
 
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Originally Posted by Shiinya View Post
Ich bezweifle das da irgendjemand sich die Daten der Passanten geholt hat um sie als Zeugen laden zu können.

Egal wie man argumentiert, ein vernünftiger Anwalt könnte da sicher irgendwas reißen.
Außerdem würde ich davon ausgehen das jeder Anwalt den beiden Seiten raten würde das ganze einfach sein zu lassen. Die Kosten überwiegen da den Nutzen.
Ok stimmt.
raideeeN is offline  
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