morgen ist schon wieder Montag & ich weiß der ein oder andere ist
minimal genervt & jetzt komm ich mit so unnötigen Fragen ... aber
das Leben ist ja bekanntlich kein Wunschkonzert.
Wo wir gerade bei Wunschkonzert sind ... keine schlechte Überleitung
von mir! Und zwar geht es darum, dass ich auf meinem YT Channel eine
Rubrik habe, wo "wir" uns verschiedene Challenges stellen & der Verlierer
muss eine Bestrafung durchleiden.
In diesem Fall ist es singen. Einer von uns muss von Klaus Lage "Tausend
mal berührt" ein "Cover" machen.
Jetzt zur Frage, wie siehts rechtlich aus? Dürfen wir den gesamten Song
mit der Stimme vom original sozusagen als Playback nutzen, ohne Gefahr
auf einen Strike? Selbstverständlich werden wir auf das Video keine Werbung
schalten...sprich kein Geld damit verdienen. Soll ein "Cover" werden. Oder
dürfen wir nur den Beat nehmen?
Fragen über Fragen
Mit freundlichen Grüßen






