(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.
(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.
[NEW]MLE 1337 06/26/2009 - Grand Chase Philippines - 138 Replies my bago akuh MLE hehe
1337 06/06/2009 - Quotes - 8 Replies Was für ein Zufall...
1337 05/23/2007 - Silkroad Online - 10 Replies Tach,
sorry das ich nich english schreibe aber bin voll dicht und so naja egal
also hab mir gestern so um 22 uhr das neue sp ticket gekauft zum glück nur 1 day :)
wollte fragen ob dann heute abend um 22 uhr der bot bei mir wieder geht weil ich ja das ticket nichmehr hab.
mfg