der mindestlohn tritt ab dem 1.1.15 ja in kraft und meine frage ist
ich arbeite jeden samstag in einem betrieb 4 mal im monat bekomme ich dann trozdem denn mindestlohn weil ich denn absatz nicht ganz verstehe
"Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz betrifft Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind.)"
Das ist selbstverständlich.
erwartest du in der Ausbildung dass du einen Mindestlohn bekommst wie die anderen Mitarbeiter die schon Fest Arbeiten ?
Irgenwie für mich Unrealistisch und Frei aus dem Himmel gegriffen
Das ist selbstverständlich.
erwartest du in der Ausbildung dass du einen Mindestlohn bekommst wie die anderen Mitarbeiter die schon Fest Arbeiten ?
Irgenwie für mich Unrealistisch und Frei aus dem Himmel gegriffen
ja und die machen genau die gleiche arbeit wie ich also warum nicht nur weil sie fest angestellt sind machen sie doch nicht mehr ??