hallo ich habe mal eine frage
ich bin 17 jahre alt und werde im Februar 18
der mindestlohn tritt ab dem 1.1.15 ja in kraft und meine frage ist
ich arbeite jeden samstag in einem betrieb 4 mal im monat bekomme ich dann trozdem denn mindestlohn weil ich denn absatz nicht ganz verstehe
"Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz betrifft Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind.)"






