Guten Tag,
ich hätte da mal eine Frage, da ich grade selber nicht sehr schlau raus werde.
Ich wurde vor 2 Tagen aus meinem Betrieb gekündigt. War jetzt seid dem 1.September in der Ausbildung, und durch die Probezeit ist ja eine Kündigung ohne Grund rechtens. Will auch nicht weiter drauf eingehen, was dort passiert ist in dem Betrieb (bin froh, dass ich da weg bin).
Nun zu meiner Frage: Im internet steht, dass er mir das Restgehalt auszahlen muss(bis zum 26.09) und resturlaub ausbezahlen muss.
Werde da halt nicht ganz schlau raus. Habe für dieses Jahr noch 9 Urlaubstage über. Muss er nun die ganzen 9 Tage bezahlen, oder muss er weniger Tage bezahlen? Desweiteren wäre dann die Sache, ob er dann jeweils die 8Std bezahlen müsste. (Da ein normaler Arbeitstag in der Regel 8 Stunden hat)Quote:
Generell ist es so, dass man auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub hat. Somit entfällt der Urlaubsanspruch bei Kündigung während der Probezeit auch nicht. Dem Arbeitnehmer stehen 12% des Jahresurlaubes pro Monat zu. Sollte der Urlaubsanspruch bei Kündigung während der Probezeit nicht während der Probezeit abgegolten werden können, so muss der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich mit dem letzten Gehalt liefern. Hat der Arbeitnehmer hingegen zu viel Urlaub während der Probezeit verbraucht, so kann der Arbeitgeber hierfür kein Geld zurückverlangen.
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Was würdet ihr denn dazu sagen? Freu mich schonmal auf eure Antworten bzw. Hilfe.
Danke schonmal