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Frage wegen Kündigung

Discussion on Frage wegen Kündigung within the Off Topic forum part of the Off-Topics category.

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Old   #1
 
chesternelly's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Apr 2009
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Frage wegen Kündigung

Vorab schonmal: Wusste nicht genau in welche Sektion es kommen sollte

Guten Tag,

ich hätte da mal eine Frage, da ich grade selber nicht sehr schlau raus werde.
Ich wurde vor 2 Tagen aus meinem Betrieb gekündigt. War jetzt seid dem 1.September in der Ausbildung, und durch die Probezeit ist ja eine Kündigung ohne Grund rechtens. Will auch nicht weiter drauf eingehen, was dort passiert ist in dem Betrieb (bin froh, dass ich da weg bin).

Nun zu meiner Frage: Im internet steht, dass er mir das Restgehalt auszahlen muss(bis zum 26.09) und resturlaub ausbezahlen muss.

Quote:
Generell ist es so, dass man auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub hat. Somit entfällt der Urlaubsanspruch bei Kündigung während der Probezeit auch nicht. Dem Arbeitnehmer stehen 12% des Jahresurlaubes pro Monat zu. Sollte der Urlaubsanspruch bei Kündigung während der Probezeit nicht während der Probezeit abgegolten werden können, so muss der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich mit dem letzten Gehalt liefern. Hat der Arbeitnehmer hingegen zu viel Urlaub während der Probezeit verbraucht, so kann der Arbeitgeber hierfür kein Geld zurückverlangen.

-
Werde da halt nicht ganz schlau raus. Habe für dieses Jahr noch 9 Urlaubstage über. Muss er nun die ganzen 9 Tage bezahlen, oder muss er weniger Tage bezahlen? Desweiteren wäre dann die Sache, ob er dann jeweils die 8Std bezahlen müsste. (Da ein normaler Arbeitstag in der Regel 8 Stunden hat)


Was würdet ihr denn dazu sagen? Freu mich schonmal auf eure Antworten bzw. Hilfe.

Danke schonmal
chesternelly is offline  
Old 09/28/2014, 14:20   #2
 
Against All Odds's Avatar
 
elite*gold: 68
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Posts: 1,192
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Warst ja dann ungefähr ein Monat dort, d.h du müsstest 12% von den 9 urlaubstagen abrechnen dann hast du die anzahl die er ausbezahlen muss.
Against All Odds is offline  
Old 09/28/2014, 14:23   #3

 
Shindy.'s Avatar
 
elite*gold: 248
Join Date: Aug 2013
Posts: 568
Received Thanks: 60
Soweit ich das verstanden habe, muss er dir das Auszahlen, was du in diesen 9 Tagen verdient hättest.
Shindy. is offline  
Old 09/28/2014, 15:01   #4
 
chesternelly's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Apr 2009
Posts: 470
Received Thanks: 101
Genau zwischen den beiden Meinung bin ich jetzt am hängen. Wär natürlich besser, wenn er die 9 Tage bezahlen muss. Oder muss er sogesehen jetzt ca 1,5Tage nur bezahlen? wär natürlich besser für ihn.

Habe morgen noch ein Gespräch mit ihm, wo ich dann alles klären müsste.


edit: Des weiteren steht auf einer anderen Seite:
Quote:
Dein Betrieb kündigt dir
Wenn dein Betrieb während der Probezeit die Kündigung ausspricht, solltest du Folgendes prüfen:
Leistungen geltend machen! Auch bei einer Kündigung in der Probezeit stehen dir folgende Leistungen zu: Ausbildungsvergütung bis zum Tag der Kündigung, anteiliger Urlaub bis zum Tag der Kündigung und ein Ausbildungszeugnis.

-
Was beudeutet nun einteiliger Urlaub. Hätte ja ganz theoretisch im ersten Monat meine 9 Tage urlaub nehmen können für dieses Jahr.
chesternelly is offline  
Old 09/28/2014, 15:28   #5
 
hofo's Avatar
 
elite*gold: 0
Join Date: Jul 2009
Posts: 2,952
Received Thanks: 615
Wirst warscheinlich den Urlaub den du für die Zeit hattest bezahlt bekommen. z.B. 2,5 Tage/Monat.
hofo is offline  
Old 09/29/2014, 11:10   #6
 
elite*gold: 4
Join Date: May 2013
Posts: 2,363
Received Thanks: 408
Quote:
Originally Posted by Yusago View Post
Im Normalfall wird berechnet, wie viel Urlaub dir für die Zeit, in der du bei dem jeweiligen Betrieb gearbeitet hast, zustünde. Hättest du also laut Ausbildungsvertrag jährlich 27 Tage Urlaub (dementsprechend 9 für September bis Jahresende, da du nur ein Viertel des Jahres gearbeitet hättest), dann teilst du deine diesjährigen 9 Tage durch 4 (die Anzahl an Monaten, die du in diesem Jahr noch gearbeitet hättest) und hast den Urlaub, der dir monatlich zusteht, beziehungsweise der ausgezahlt werden muss - 2,25 Tage.
^this

zusätzlich der Lohn bis zum Kündigungstag (der Tag an dem die Kündigung bei dir eingegangen ist / dir vor lag. Mündliche Kündigung bzw. mündliche "Vorwarnung" zur Kündigung zählen nicht).
1900. is offline  
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