(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Moin bobby, alles fit? Wie kommste voran mit dem lernen?
Quote:
Originally Posted by bobbyxx
Auszug - § 111 StGB Üble Nachrede (Rufmord):
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Ich check die ganzen Gesetze nicht Das ist so komplex, ich glaub wenn du die ganzen Gesetze etc. verstanden hast, kannst du so gut wie jeden ficken egal ob er fies zu dir war oder nicht
Moin bobby, alles fit? Wie kommste voran mit dem lernen?
Ich check die ganzen Gesetze nicht Das ist so komplex, ich glaub wenn du die ganzen Gesetze etc. verstanden hast, kannst du so gut wie jeden ****** egal ob er fies zu dir war oder nicht
Der längste e*pvp Thread XX 05/11/2011 - Off Topic - 29998 Replies Da der Chef vom OT scheinbar gerade nicht anwesend ist, schneide ich diesmal wohl das rote Band durch. Mit einer gigantischen goldenen Schere.
Beachtet wie immer, dass hier nicht sinnfrei gespammt werden darf.
Widmung: An gotstyle, der heute 22 geworden ist! Alles Gute Kumpel und bleib wie du bist, coole Socke!
Der längste e*pvp Thread XIX 02/18/2011 - Off Topic - 29995 Replies So da der 18. nun durch ist, hier die Nummer 19.
Happy Posting!
REGEL UPDATE: Ab sofort sind hier Quotes mit Smileys, xDDDDxDxD, Ein Wort Posts und mehrfaches begrüßen ala "moin", "hio", "mahlzeit", "re" verboten (einmal am tag grüßen wenn man on kommt ist okay)
REGEL DOWNGRADE: Obige Regel hat ab jetzt keine Bedeutung mehr - allerdings gelten immer noch die Boardregeln womit Spam und ähnliches auch hier im Längsten NICHT ERLAUBT ist.
Der Längste THX thread 02/15/2011 - Off Topic - 1 Replies Halli Hallo
Das hier soll der Längste thx thread werden die liste soll lange genug werden das wir eine THX line haben
Jeder der mit macht wird mit einem THX zurück belohnt also
LETZ START THE RECORD :mofo: